Umstrittenes Amazon-Projekt: Ministerium weist BI-Beschwerde ab – Gegner erwägen Klage

Von Martin Rutrecht · 25. Juli 2024 um 15:00

Die Gegner des Amazon-Logistikzentrums bei Rohr in Niederbayern müssen einen Rückschlag hinnehmen. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wies eine Beschwerde der „Bürgerinitiative Region Abensberg“ ab, die auf eine Raumverträglichkeitsprüfung abzielte. Die BI will das so nicht hinnehmen.

Auf dem Areal des früheren Gutshofs Stocka im Rohrer Ortsteil Bachl sollen sich auf 38 Hektar ein Amazon-Logistikzentrum (23 Hektar) an der West- und weitere Firmen an der Ostseite (Panattoni-Park/9,5 ha) ansiedeln. Seit Bekanntwerden der Pläne regt sich Widerstand – vor allem gegen die Amazon-Halle, die zehn Fußballfeldern entspricht und eine Höhe von 24 Metern misst.

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Die „Bürgerinitiative Region Abensberg und benachbarte Gemeinden“ (BIA) drängt zur Prüfung des Vorhabens auf ein Raumordnungsverfahren. Dieses würde, vereinfacht gesagt, die Auswirkungen des Wirtschaftsparks auf einen größeren Umgriff in der Region untersuchen. Die BIA hat dabei unter anderem die Verkehrsbelastung durch Tausende Fahrzeuge täglich vom und zum Logistikzentrum im Blick.

Die Regierung von Niederbayern, die als höhere Landesplanungsbehörde für das Verfahren zuständig wäre, sieht die rechtlichen Voraussetzungen jedoch nicht gegeben. Es fehle die vom Bayerischen Landesplanungsgesetz geforderte „erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit des Vorhabens“. Gegen diese Entscheidung legte die BIA Beschwerde beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.

Ministerium: Fachlich korrekt entschieden

Und fiel nun damit durch. Man habe „das Begehren der BIA sachlich geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung der Regierung von Niederbayern fachlich nicht zu beanstanden ist“, teilt die Pressestelle des Ministeriums auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mit. Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP) – früher Raumordnungsverfahren – würden „nur bei größeren und komplexeren Vorhaben durchgeführt, die eine besondere Abstimmung auf landesplanerischer Ebene erfordern und ein formelles Verfahren rechtfertigen“.

Der geplante Wirtschaftspark Stocka falle hier nicht darunter. Die Auswirkungen auf Raumentwicklung, Siedlungsstruktur oder Landschaftsbild „sind überregional, aber nicht so bedeutend, dass sie eine Raumverträglichkeitsprüfung erfordern würden“. Auch bei ähnlichen Projekten von Amazon-Logistikzentren wurden solche nicht durchgeführt, gibt das Ministerium an.

Durch A93-Anschluss Ausnahme vom Anbindegebot

Die BIA führt bei ihrer Forderung nach einer RVP immer wieder ein befürchtetes massives Verkehrsaufkommen in der Region ins Treffen. Hier gelte, so stellt das Ministerium dar, im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm für Logistikansiedlungen „eine Ausnahme vom Anbindegebot“. Diese berücksichtige die erhöhte Verkehrsbelastung, indem sie „die Ansiedlung direkt an Autobahnanschlussstellen oder deren Zubringer oder an autobahnähnlich ausgebauten Straßen ermöglicht. Diese Ausnahme gilt auch für den geplanten Logistikpark Stocka.“ Das Areal liegt nahe der A93-Anschlussstelle Abensberg.

Für BIA-Vorsitzenden Roland Weiß ist die Aussage des Ministeriums, dass die erhebliche überregionale Bedeutsamkeit für eine RVP fehle, „nicht stimmig. Wir akzeptieren die Entscheidung nach wie vor nicht.“ Man werde nochmals ein Gespräch mit München suchen – die BIA war am 17. Juni bei Minister Hubert Aiwanger – und auf eine erneuerte Prüfung der Frage drängen. Wie Weiß ergänzt, erwäge man auch die Beschreitung des Rechtsweges.

Raumordnung wird dennoch berücksichtigt

Laut Ministerium wird das Projekt auch ohne RVP „umfassend auf seine Übereinstimmung mit den Anforderungen der Raumordnung geprüft“. Die Regierung von Niederbayern gebe im Rahmen des Zulassungsverfahrens landesplanerische Stellungnahmen ab, um sicherzustellen, dass Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungs- und des Regionalplans berücksichtigt würden. „Bei Bedarf werden Hinweise oder Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit mit den betroffenen Belangen angeregt.“

BI von Minister Hubert Aiwanger enttäuscht

Nach Informationen der Mediengruppe Bayern hat die Regierung von Niederbayern im Zuge der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren – die Pläne lagen im März 2024 im Rohrer Rathaus aus – auf eine Eingrünung des Areals und naturschutzfachliche Belange hingewiesen. „Wir wollen Einsicht in diese Stellungnahme und auch in die Stellungnahme zu unserer Aufsichtsbeschwerde“, kündigt BIA-Chef Weiß an.

Seinen Angaben zufolge trifft sich die Bürgerinitiative demnächst mit niederbayerischen Landtagsabgeordneten, um den politischen Druck zu erhöhen. Enttäuscht ist Weiß von Wirtschaftsminister Aiwanger: „Bei unserem Gespräch hat er uns zugesichert, er werde die umliegenden Gemeinden kontaktieren. Das liegt über einen Monat zurück – bis heute ist nichts geschehen.“

So geht es weiter

Pläne: Das Projekt wird durch eine Bauleitplanung der Gemeinde Rohr behandelt. Nach einer vorzeitigen öffentlichen Beteiligung im März 2024 werden aktuell die Einwände geprüft.

Auslegung: Danach – voraussichtlich im Herbst – folgt eine förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Auch der Marktgemeinderat Rohr wird sich mit den überarbeiteten Plänen befassen.

Das Amazon-Logistikzentrum soll auf der Fläche im Hintergrund des Weihers entstehen. Foto: Hietl