Anwohner laufen Sturm gegen Mehrparteienhaus in Regenstauf – vergeblich?

Man müsse bloß miteinander reden: Kompromissbereitschaft beteuern beide Seiten im Streit um den Bauantrag für ein Neunparteienhaus in der Regenstaufer Weihermühlstraße (Kreis Regensburg). Miteinander geredet wird aber nicht mehr, die Kommunikation läuft über Petitionen gegen den Bau oder Anwaltsschreiben. Und was sagt das Landratsamt dazu?
Halit Voca, der Bauwerber auf dem Grundstück in zweiter Reihe, sieht keinen Grund für die Aufregung. „Die zwei direkten Nachbarn haben die Baupläne unterschrieben.“ Warum dann aber die Ablehnung des Bauplans durch die Anlieger der Weihermühlstraße? „Nicht das Gebäude ist das Problem, sondern wer es baut. Das ist Rassismus“, sagt Voca.
Knackpunkt des Streits ist Wegerecht in der Einfahrt
Manfred Hügle, direkter Nachbar des Bauplatzes, wischt das beiseite. „Das hat nichts mit persönlichen Belangen, Antipathie oder Rassismus zu tun“, sagt er. Knackpunkt ist eine bestehende Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1958, die es dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks erlaubt, die Einfahrt von Hügles Haus zu begehen und zu befahren.
Am Mittwochabend haben sich in der vergangenen Woche knapp 25 Anwohner vor Ort zum Austausch getroffen – ohne Bauwerber Voca. 89 Unterschriften wurden gesammelt gegen den Bauantrag. Einer der Nachbarn berichtet, die Grunddienstbarkeit sei einzig dazu festgelegt worden, dass die Heizöl-Lieferung in das bestehende Nachbarhäuschen auf diesem einfacheren Weg erfolgen konnte. Nun soll darüber die geplante Tiefgarage angefahren werden. „Das kann uns doch keiner zumuten, dass die Zufahrt für ein Neunparteienhaus über unsere Einfahrt erfolgt“, sagt Hügle.
Voca beschwichtigt, er und seine Familie werden das Haus von der anderen Seite her anfahren, über eine lange, schmale Einfahrt. „Ich will den Hass nicht provozieren.“ Von den neun Wohnungen in dem Haus sind drei dem aktuellen Eigentümer des Grundstücks zugesagt, fünf sind mittelfristig für Voca selbst und seine vier Kinder gedacht. „Das Gebäude wird gebaut, damit ich meine Familie unter einem Dach habe“, sagt er. Bleibt eine Wohnung zum Vermieten. Das Vertrauen von Hügle in solche Worte geht gleich Null, „der hält sich an keine Regeln“, sagt er. Früher habe man noch miteinander geredet, mittlerweile gehe alles nur noch über den Anwalt.
Voca erzählt, er habe den Nachbarn angeboten, die Einfahrt nur auf sechs Metern Breite für die Tiefgarageneinfahrt zu nutzen. Der Rest würde ihnen künftig allein zur Verfügung stehen, dort könnten sie dann eine Garage oder ein Carport bauen. Das sei ebenso abgelehnt worden wie der Vorschlag, die Einfahrt zu verbreitern.
„Wenn er anständig gefragt hätte, hätten wir sicherlich eine Lösung gefunden“
Hügle fühlt sich vom Bauwerber unter Druck gesetzt. Der habe in der Einfahrt schon abgesteckt, wie viel Platz er für den Baukran braucht, sagt Hügle. „Wenn er anständig gefragt hätte, hätten wir sicherlich eine Lösung gefunden, aber so nicht.“
Bei dem Nachbarschaftstreffen wurden weitere Bedenken zum beantragten Neubau laut: Die schmale Weihermühlstraße werde überlastet mit dem zusätzlichen Verkehr und an der Straße parkenden Autos. Die Straße sei Schulweg für Kinder, ein Gehweg existiert dort nicht. Rettungsdienst, Feuerwehr oder Müllabfuhr würden nicht direkt bis an das Grundstück heranfahren können. Direkt unterhalb des Grundstücks fließt der Weihermühlbach vorbei, ein recht müdes Gewässer, das bei Starkregen aber ordentlich anschwillt, berichtet eine Anwohnerin. Voca will mit 1,40 Metern hohen Mauern ein Übertreten des Bachs verhindern. „Wenn der Bach über die Wand steigt, ist der Regen schon bis an der Kirche.“
Der Regenstaufer Bauausschuss hat den Bauantrag zwei Mal abgewiesen. Das Landratsamt scheint dagegen gewillt, die Genehmigung zum Bau zu erteilen. „Das eine ist die baurechtliche Seite, die ist erfüllt“, sagt Regenstaufs Bürgermeister Josef Schindler. „Das andere ist die praktische Seite. Und da ist das Bauwerk auch mir zu massiv.“ Am Landratsamt bewertet man die gesetzliche Genehmigungsfähigkeit. Landkreissprecher Hans Fichtl teilt auf MZ-Anfrage mit, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Parkplätze am Grundstück nachgewiesen werden. Wie bei jeglicher Bebauung in zweiter Reihe könne die Feuerwehr das Grundstück nicht direkt anfahren. Da es aber erschlossen sei, „bestehen hier keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes“.
Auf Genehmigung könnte Klage folgen
Hinsichtlich des Bachlaufs sei das Wasserwirtschaftsamt beteiligt worden. „Dieses stimmt dem Bauvorhaben unter entsprechenden Auflagen und Hinweisen zu.“ Einschränkungen der Grunddienstbarkeit seien grundbuchamtlich nicht erwähnt.
Voca überrascht das grundsätzliche Einverständnis nicht, er mache keinen Schritt, ohne ihn mit den Behörden abzustimmen. „Das ist noch nicht ausgestritten“, sagt Hügle zum Bauplan. Voca zeigt sich zuversichtlich. „Warum soll ich streiten, wenn das Gesetz feststeht.“