Vorhaben abgelehnt: Bauausschuss in Regenstauf bleibt bei strenger Linie

In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr befasste sich der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Marktes Regenstauf mit einer Vielzahl von Bauanträgen sowie Bauvoranfragen.
Die gemeindliche Zustimmung erhielten der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Ottheinrichstraße, der Neubau eines Einfamilienhauses „An der Florianskapelle“ in Steinsberg sowie der Antrag zur Aufstockung eines Hauses in der Karlsteiner Straße in Ramspau.
Keine Zustimmung fanden hingegen mehrere Bauvoranfragen. Einstimmig abgelehnt wurden die Anträge für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen im Steinbachtal in Regenstauf sowie für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Waldweg in Regenstauf. Nach dem Flächennutzungsplan des Marktes Regenstauf sind die betroffenen Grundstücke als Waldflächen dargestellt. Eine „Bauturbo“-Genehmigung ist aufgrund des beschlossenen Kriterienkatalogs des Marktes nicht möglich. Dieser legt fest, dass Vorhaben im Außenbereich auf Waldflächen im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes nicht errichtet werden dürfen. Ebenfalls einstimmig abgelehnt wurde die Bauvoranfrage zum Umbau und zur Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Aufstockung und Anbau in der Händelstraße in Regenstauf.
Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten in der Ottheinrichstraße wurde ebenso einstimmig zugestimmt wie der Aufstellung von zwei Lagercontainern in der Bayernstraße in Regenstauf.
Ausschuss hat Bedenkenbei Neunfamilienhaus
Mit einer Gegenstimme lehnte der Ausschuss den Bauantrag für die Errichtung eines Neunfamilienhauses mit Tiefgarage und Kinderspielplatz in der Weihermühlstraße ab. Über dieses Vorhaben war bereits im Juli 2024 im Ausschuss beraten und abgestimmt worden, wobei das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht erteilt worden war. Das Landratsamt teilte nun mit, dass aufgrund der neu eingereichten Pläne des Antragstellers erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden sei. Nach Ansicht des Landratsamtes fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein, weshalb beabsichtigt sei, die Baugenehmigung zu erteilen. Der neu eingereichte Antrag sieht unter anderem vor, das Gebäude um 20 Zentimeter nach Süden zu verschieben, das Erdgeschoss um fünf Zentimeter niedriger auszuführen sowie die Gebäudehöhe um 14,5 Zentimeter und die Dachhöhe um zehn Zentimeter zu reduzieren. Die Höhe der Tiefgarage soll 2,15 Meter betragen.
Seitens des Ausschusses und der Bauverwaltung bestehen jedoch weiter erhebliche Bedenken. Das Wohnhaus soll in unmittelbarer Nähe des Weihermühlbaches errichtet werden, dessen Verlauf durch das betroffene Grundstück führt, und liegt damit in einem wassersensiblen Bereich. Die Zufahrt zur Tiefgarage sowie zu den Stellplätzen vor dem Haus soll über ein Nachbargrundstück erfolgen. Hierfür besteht zwar eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1958, diese wurde jedoch für ein Einfamilienhaus erteilt. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Weihermühlstraße durch mehr Verkehr überlastet wird.
Bürgermeister Josef Schindler betonte, dass selbst dann, wenn seitens des Landratsamtes die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben festgestellt werde, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Bewohner bestünden. Das Gebäude liege in zweiter Reihe, sodass im Notfall ein Einsatz der Feuerwehr, etwa mit einer Drehleiter, nicht möglich sei.
Zu hohe Kosten:Baustraße wird abgelehnt
Neben den Wohnbauanträgen beschäftigte sich der Ausschuss auch mit dem Antrag auf Errichtung einer Baustraße zur Erschließung des Baugebiets Hasensee. Gemeinderätin Paula Wolf hatte diesen Antrag auf Wunsch der Anlieger des Hasenseewegs eingebracht. Vorgesehen war eine rund 320 Meter lange Baustraße vom Baugebiet Hasensee in Richtung Diesenbacher Straße. Grundsätzlich sprachen sich die Gemeinderäte für das Anliegen aus, die geschätzten Kosten von rund 40 000 Euro wurden jedoch als nicht vertretbar angesehen. Marktgemeinderat Bruno Schleinkofer verwies in diesem Zusammenhang auf die angespannte finanzielle Situation des Marktes. Diese lasse lediglich die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu; für wünschenswerte Projekte wie die Baustraße stünden derzeit keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag wurde abgelehnt.