Sitzungssaal am Landratsamt Schwandorf: Beschwerden abgewiesen, nun Fall fürs Gericht

Der geplante Bau des neuen Sitzungssaals am Landratsamt Schwandorf nimmt die nächste Eskalationsstufe. Nachdem die Regierung der Oberpfalz zwei Rechtsaufsichtsbeschwerden aus dem Kreistag zurückgewiesen hat, gehen die Gegner des geplanten Neubaus jetzt einen Schritt weiter. Die CWG/FDP-Gruppierung hat nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Dieser könnte weitreichende Folgen haben.
Rückblick: Im Januar hatte die CWG/FDP-Kreistagsgruppierung eine Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Regierung der Oberpfalz eingelegt. Im Dezember war bereits die AfD diesen Schritt gegangen. Am Montag informierte Landrat Thomas Ebeling (CSU) die Kreisräte nun in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Planung und Bau über die Rückmeldung der Regierung der Oberpfalz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Diese weist die Gegner des Sitzungssaals deutlich in die Schranken.
Denn: Die Behörde gibt dem Landratsamt recht, erklärte Ebeling vor dem Gremium. In ihrer Stellungnahme, die der MZ vorliegt, formuliert das die Regierung der Oberpfalz wie folgt: „Im Ergebnis ist das Vorgehen des Landratsamtes rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.“
CWG/FDP hatte auch einen Bürgerentscheid gefordert
Schwerwiegende Vorwürfe waren es, die zur Prüfung an die Regierung der Oberpfalz herangetragen wurden. Umfang und Kosten des neuen Sitzungssaalgebäudes seien nicht durch einen wirksamen Kreistagsbeschluss gedeckt, so ist es dem Schreiben der Gruppierung CWG/FDP zu entnehmen, das der MZ ebenfalls vorliegt. „Die Kosten für einen Neubau seien im Jahr 2017 mit 1,9 Millionen beziehungsweise mit 2,4 Millionen Euro für eine zweite mögliche Variante mit Foyer und Besprechungsraum angesetzt worden“, heißt es.
Aktuell sollen sich die Kosten für den Bau aber auf rund 8,4 Millionen Euro belaufen, rechnen die Gegner des neuen Sitzungssaals vor. „Diese Variante überschreitet Umfang, Kubatur und Kostenrahmen des Kreistagsbeschlusses um ein Vielfaches“, erklärte CWG-Kreisrätin Christina Bauer bereits im Dezember.
Damals hatte die Gruppierung CWG/FDP gefordert, dass der Kreistag einen Bürgerentscheid über den geplanten Neubau einleiten soll. Dies war jedoch mehrheitlich abgelehnt worden. Eine Beschlussfassung des Kreistags sei zu keiner Zeit erfolgt, monierte die Gruppierung nun erneut in ihrer Beschwerde. Auch im Schreiben der AfD wird unter anderem der Kostenansatz angeführt, der „um ein Mehrfaches über dem vom Kreistag diskutierten und legitimierten Varianten“ liege.
Die Kosten der beiden ursprünglich geplanten Visualisierungsvarianten würden jedoch nicht auf diese Weise verglichen werden können, so lautet die Schlussfolgerung der Regierung der Oberpfalz. Hier müsse eine gemeinsame Basis herangezogen werden, nämlich die jeweils geplanten Baukosten und somit die Kostengruppen Baukonstruktion und Technische Anlagen. Ziehe man nur diese Kostengruppen heran, ergebe sich ein niedrigerer Ansatz – laut Behörde liegen diese dann bei 5,2 Millionen Euro.
Auch Preissteigerungen nachvollziehbar
Weiter heißt es: „Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte allgemeine Entwicklung der Baupreisindizes lässt die in Rede stehende Steigerung der Baukosten seit dem Planungsbeginn im Jahr 2017 bis zum nun anstehenden Baubeginn durchaus nachvollziehbar erscheinen.“
Allen voran wird dem Landkreis von den Gegnern in beiden Beschwerden vorgeworfen, ohne einen wirksamen Beschluss gehandelt zu haben. Von einer „Irreführung des Bauausschusses“ ist im Schreiben von CWG/FDP gar die Rede. Die Verwaltung habe in mehreren Bauausschusssitzungen „fälschlich dargestellt“, dass ein rechtswirksamer und eindeutig legitimierter Beschluss aus der Vorwahlperiode vorgelegen habe, heißt es in der Beschwerdeschrift.
Ein Vorwurf, der Landrat Ebeling besonders sauer aufstößt. Die Verwaltung solle hier nicht als Adressat der Beschwerde ins Feld geführt werden, sagte er bei der Sitzung am Montag. „Mir fehlen die Worte“, erklärte er mit Blick auf das Vorgehen der Antragsteller. Mehrmals habe der Bauausschuss das Thema Sitzungssaal auf dem Tisch gehabt. Hier hätte es reichlich Gelegenheit für Einwände gegeben, so Ebeling.
Rückendeckung für das Landratsamt
Das sieht auch die Regierung der Oberpfalz so: Beginnend im Mai 2023 habe sich der Bauausschuss in sieben Sitzungen mit dem Sitzungssaal beschäftigt und erforderliche Beschlüsse gefasst. Aus Sicht der Behörde seien Planungen, Vergabeentscheidungen und Ausführung der bisherigen Baumaßnahmen mit der notwendigen Legitimation der Gremien des Landkreises geschehen.
Der Kreistag habe seinen grundsätzlichen Willen zur Planung und Durchführung des Baus eines Sitzungssaales zum Ausdruck gebracht. Eine Irreführung durch die Verwaltung könne ebenfalls nicht festgestellt werden.
Alles in allem sieht die Regierung der Oberpfalz keinen Handlungsbedarf. Das will die Gruppierung CWG/FDP jedoch nicht hinnehmen. Am Montag teilte Kreisrat Kurt Mieschala (CWG) dem Landratsamt mit, dass man beim Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag eingereicht habe. Gegenstand dieses Antrags sei die Untersagung weiterer Vergaben, Beauftragungen, Ausschreibungen oder sonstiger vergaberechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau eines Sitzungssaalgebäudes am Landratsamt Schwandorf.
Bis zur gerichtlichen Klärung sei es geboten, sämtliche vergaberechtlichen Schritte auszusetzen. Das werde auch so gehandhabt, versicherte Landrat Ebeling. Sollte der Antrag Erfolg haben, könnte das Projekt somit – zumindest vorerst – auf Eis gelegt werden.
Am Dienstag kam das Thema Sitzungssaal indes auch im Kreisausschuss nochmals auf den Tisch, einen entsprechenden Antrag hatte die SPD-Fraktion gestellt. „Wir fordern, die Planungen grundsätzlich zu überdenken“, erklärte Karl Bley. Die für 2026 geplanten Ausgaben in Höhe von zwei Millionen Euro seien „auf eine Millionen zu reduzieren“, forderte der Nittenauer. Der SPD-Antrag wurde am Dienstag mehrheitlich abgelehnt. Fünf Stimmen dafür kamen aus den Reihen von SPD, den Grünen, ÖDP und AfD.