Ärger um versenkbare Poller in Regensburg: Netto verklagt Wohnungseigentümer vom Arnulfsplatz

Ein Lastwagen wurde in Regensburg am Arnulfsplatz durch versenkbare Poller beschädigt. Der Fahrer beteuert, dass die Ampel grün war: Dieser Fall wurde jetzt vor dem Landgericht verhandelt.
Versenkbare Poller werden seit Langem als Trumpfkarte für eine effektive Verkehrsberuhigung in der Altstadt gehandelt. Bis dato gibt es auf öffentlichen Straßen in Regensburg allerdings nur einen einzigen. Der steht beim Kolpinghaus und ist weitestgehend wirkungslos, weil selbst die Sanka-Fahrer lieber den Umweg über den Donaumarkt nehmen, als auf den Poller zu warten. Dennoch könnte es künftig mehrere Exemplare von diesen Barrieren geben – welche Ärgernisse dabei mitunter lauern, zeigte sich gestern vor dem Landgericht.
Dort ging es um zwei versenkbare Poller auf Privatgrund. Seit vielen Jahren sperren sie in einem Innenhof am Arnulfsplatz den berechtigten Liefer- und Anwohnerverkehr vom Rest ab. Immer wieder kommt es dabei offenbar zu einem Malheur, so auch in diesem Fall im Juni 2023.
Erst blieb es Grün, dann kam der „Schepperer“
Ein Lkw-Fahrer hatte gerade den im Innenhof befindlichen Netto-Markt beliefert und wollte wieder raus in Richtung Arnulfsplatz. Vor ihm befand sich ein weiterer Laster, dessen Ware an der im gleichen Innenhof befindlichen Metzgerei Dollmann abgeladen worden war. Der Lenker des Netto-Lkw musste also warten.
Nachdem der Kollege vor ihm weggefahren war, blieben die Poller unten und die dazugehörige Ampel zeigte weiterhin Grün. Trotzdem startete der Netto-Belieferer nicht sofort, im Gegenteil: „Ich bin erst einmal zwei Meter rückwärts gefahren, weil ich gedacht habe, dass ich vielleicht in der Lichtschranke stehe“, führte der 59-jährige Kraftfahrer vor Gericht aus, dass er sehr wohl damit rechnete, dass die Barriere zunächst wieder emporsteigt. Weil die Ampel nach einer weiteren Minute aber immer noch grün war und auch die Poller unbewegt im Boden blieben, setzte er seinen Lkw langsam in Bewegung. „Da hat es auf einmal einen Schepperer getan und die Ampel war rot. Das war dann aber zu spät.“
Weil der Laster dabei beschädigt wurde, klagte die Netto-Markendiscount-Stiftung auf Schadenersatz. Ihrer Argumentation nach war ein Fehler an der Anlage der Grund für den Unfall, der Streitwert betrug gut 12 000 Euro. Der zweite Zeuge, der Chef der für die Wartung des Pollers zuständigen Firma, widersprach jedoch: „Wir waren erst zehn Tage vorher zur jährlichen Überprüfung vor Ort. Da war alles in einwandfreiem Zustand, die Ampel war sicher rot.“
Das passiert immer wieder. Wir wollen eine Entscheidung haben.Rolf Bau, Anwalt der Beklagtenpartei
Ein Sachverständiger der Dekra stützte diese Aussage als „technisch widerspruchsfrei“. Er legte sich fest: „Da war eindeutig Rotlicht.“ Und dies hätte der Lkw-Fahrer zumindest aus dem Augenwinkel wahrnehmen müssen, außerdem hätte ihm beim Blick in den Front-Anfahrspiegel der sich bereits bewegende Poller auffallen müssen.
„Es ist zwar eng an dieser Stelle, doch da muss man sich eben umsichtig verhalten“, sprach der Experte Klartext. Eine Vermeidbarkeit des Unfalls verortete er daher eindeutig auf Klägerseite, die mit der Schadenersatzforderung konfrontierte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vom Arnulfsplatz – ihr „gehören“ die Poller – treffe hingegen keine Schuld.
Richterin sieht Fall weniger eindeutig
Richterin Kerstin Seewald sah den Fall nicht ganz so eindeutig. Sie hielt dem Lkw-Fahrer zugute, dass er die Anlage doch ordnungsgemäß habe nutzen wollen. Daher fragte sie, ob sich die Streitparteien nicht doch per Vergleich einigen möchten.
Rolf Bau, der Anwalt der beklagten WEG, lehnte dies kategorisch ab und nannte den wiederholten Ärger mit der Polleranlage als Grund dafür: „Das passiert immer wieder. Wir wollen eine Entscheidung haben.“ Diese wird nun in zwei Wochen verkündet.