Immer mehr Neumarkter ärgern sich über E-Scooter: Was tun Polizei und Stadt?

Sie sind praktisch, weil handlich und schnell, aber sie sind auch umstritten: E-Scooter. Es sei das Thema in seinen Sprechstunden, das Bürger am häufigsten ansprächen, hatte Neumarkts Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn vor Kurzem erklärt. Vor allem ältere Menschen fühlen sich durch die Fahrzeuge gefährdet. Bestätigt die Polizeistatistik diesen subjektiven Eindruck? Zugleich geraten bei aller Kritik leicht die Vorteile von E-Scootern aus dem Blick.
„Die E-Scooter sind eine Katastrophe. Warum tut niemand etwas?“ Das erklärte ein Neumarkter im Sommer an einem Stand des Tagblatts vor dem Rathaus. Etliche andere Gesprächspartner schnitten das Thema ebenfalls an. Insbesondere Fußgänger fühlen sich gefährdet, wenn Scooter-Fahrer von hinten kommend und kaum zu hören eng an ihnen auf Gehwegen vorbeifahren.
Erlaubt ist das nicht. E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. In den Berichten der Neumarkter Polizei finden sich regelmäßige weitere Regelverstöße: Dazu gehören unter anderem E-Scooter ohne den nötigen Versicherungsschutz, alkoholisierte Fahrer oder mehr als ein Passagier auf einem Scooter. Auch von Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind, ist immer wieder zu lesen.
Lesen Sie hierzu: Auch am Amtsgericht Neumarkt gab es schon Prozesse, bei denen E-Scooter eine Rolle spielten
Bayernweit ist deren Zahl im vergangenen Jahr massiv angestiegen. Bis Ende Oktober waren es mehr als 2150 Vorfälle. Das ist ein Anstieg um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 2073 Menschen wurden dabei verletzt.
Zahl der Unfälle mit E-Scootern steigt in Neumarkt nicht rasant an
In Neumarkt lässt sich eine solche Entwicklung nicht beobachten. Im Jahr 2024 hatte es im Einsatzbereich der Polizeiinspektion Neumarkt zehn Verkehrsunfälle gegeben, an denen sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ beteiligt waren. Für 2025 erwartet die Polizei keine gravierende Veränderung, gegebenenfalls einen minimalen Anstieg. Endgültige Zahlen wird die Inspektion in der Kriminalstatistik im Laufe des ersten Halbjahres nennen.
Neue gesetzliche Vorgaben bei E-Scootern
• Verordnung: Der Bundesgesetzgeber hat Ende 2025 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) angepasst.
• Blinkerpflicht: Die technischen Anpassungen (beispielsweise Blinkerpflicht) gelten ab 2027 für neue Scooter. Die verhaltensrechtlichen Regeln werden aller Voraussicht schon dieses Jahr in die Straßenverkehrsordnung (StVO) übernommen und treten dann in Kraft. Im Kern werden E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt. E-Scooter dürfen automatisch dort fahren, wo es auch für Radfahrer erlaubt ist.
• Opferschutz: Zudem sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium vor, dass der Opferschutz verbessert werden soll. Bislang mussten Geschädigte eines Unfalls mit einem E-Scooter dessen Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz von der Versicherung zu erhalten. Künftig soll der Halter des Scooters bereits aufgrund der Betriebsgefahr haften. So wie beispielsweise bei Autos.
Dass die Statistik das eine, das Sicherheitsgefühl der Menschen aber etwas anderes sein kann, weiß die Polizei aus anderen Bereichen wie beispielsweise Hauseinbrüchen. Die Polizei sei sich bewusst, dass das subjektive Sicherheitsgefühl gerade bei älteren Menschen durch die E-Scooter beeinträchtigt werde, erklärt Polizeisprecher Martin Meier.
Die Inspektion versuche durch Kontrollaktionen sowie Ansprache von E-Scooter-Fahrern auf die Situation einzuwirken. „Wir sehen hier langsam eine leichte Verbesserung“, sagt Meier. Es bleibe aber auch aufgrund der stetig steigenden Masse an E-Scootern ein Dauerthema und intensiv auf der Agenda der Polizei.
Neumarkts Oberbürgermeister fordert mehr Rücksichtsnahme von E-Scooter-Fahrern
Auch im Rathaus hat man das Thema verstärkt auf dem Schirm. „Wir sind als Stadt nicht der Gesetzgeber, aber wir können es auch nicht ignorieren“, sagt Ochsenkühn, der E-Scooter-Fahrer insbesondere in der Innenstadt mit ihren Fußgängerbereichen zu mehr Rücksicht aufruft.
Intern diskutiert die Verwaltung gerade Ansätze, wie der OB erklärt. Aber die Lage der Stadt ist nicht einfach: Der Handlungsbedarf ist da, der Spielraum aber begrenzt. Am ehesten sieht Ochsenkühn einen Ansatzpunkt bei der Aufklärung, die die Stadt gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht vorantreiben will.
Aufzuklären gibt es bei dem noch recht jungen Verkehrsmittel offensichtlich eine Menge. Nicht zuletzt weil auch der Gesetzgeber an seiner Haltung zu E-Scootern arbeitet. In den kommenden Monaten ändern sich die gesetzlichen Vorgaben. Der Bundesgesetzgeber hat Ende 2025 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) angepasst. Im Kern werden E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt. E-Scooter dürfen automatisch dort fahren, wo es auch für Radfahrer erlaubt ist.
Welche wertvollen Beiträge leisten E-Scooter?
Bei aller Kritik darf aber nicht unterschlagen werden, dass E-Scooter auch einen Wert haben können. Sie leisten beispielsweise einen Beitrag zur eigenständigen Mobilität gerade von jungen Menschen, die die Hauptnutzer sind (in Deutschland erlaubt ab 14 Jahren).
Ob die E-Scooter auch einen Beitrag zu einer klimafreundlicheren Mobilität leisten, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Das Umweltbundesamt glaubt, E-Scootern liefen Gefahr, „bestehende Infrastruktur für das Zufußgehen und Fahrradfahren unattraktiver zu machen“. Andere Studien verweisen auf die Chance, dass E-Scooter gerade auf der sogenannten „letzten Meile“ weitere Autofahrten ersetzen. Allerdings beziehen sich Studien meist auf Großstädte und die dort vorhandenen Leihdienste für E-Scooter.
Ob man die E-Scooter nun kritisch oder positiv sieht, um einen Umstand kommt man nicht vorbei: Sie sind Teil des modernen Verkehrs.