Irrfahrt nach dem Disco-Besuch: Angeklagter fuhr betrunken mit dem E-Scooter

Wie komme ich nach heftigem Alkoholgenuss in einer fremden Stadt wieder nach Hause? Ein junger Mann fand für dieses Problem eine ungewöhnliche Lösung – die ihn vor das Amtsgericht Neumarkt brachte.
Der Angeklagte, ein Auszubildender aus Neumarkt, war 18 Jahre alt, als er Anfang des Jahres mit Freunden zum Feiern nach Franken fuhr. Mit dem Zug reisten sie zum Nürnberger Hauptbahnhof. Die Strecke bis zum Club „Rakete“in der Südstadt legten sie mit dem Taxi zurück.
Eigentlich sei es der Plan der jungen Leute gewesen, auf die selbe Weise wieder heim zukommen, berichtete Verteidiger Markus Meier. Doch in den frühen Morgenstunden mussten sie feststellen, dass ihre Gruppe inzwischen auf zwölf Leute angewachsen war – und damit zu groß für ein Taxi. Spontan beschlossen der Angeklagte und ein Freund, den Weg zum Bahnhof zu Fuß zurückzulegen. Dabei hätten sie allerdings die Länge der Strecke komplett unterschätzt und fanden sich zudem nach längerer Wanderung in einer ganz anderen Richtung wieder.
Betrunken auf dem E-Scooter
Eine Station mit E-Scootern zum Mieten erschien ihnen als Rettung in der Not – ein Gefährt, das keinen Führerschein benötigte und mit dem sie schneller zum Bahnhof kommen konnten. Doch die Fahrt endete bereits nach wenigen Minuten in einer Polizei-Kontrolle. Während sein Freund davonfuhr, wurde der Angeklagte kontrolliert und es wurden 1,7 Promille Alkohol bei ihm festgestellt.
Tat war „Ausrutscher“
Richter Marcel Dumke war bereit, in diesem Fall ein Auge zuzudrücken, da der Angeklagte laut Schilderung Natallia Welzels von der Jugendhilfe ein geordnetes Leben führte und gleich nach dem Vorfall mit seiner Mutter Kontakt aufnahm und alles eingestand. So einigte man sich darauf, das Geschehen als einmaligen Ausrutscher zu werten und das Verfahren gegen eine Zahlung von 200 Euro an die Kreisverkehrswacht einzustellen.