Neumarkter Jugendrichter: Warum Jugendliche kriminell werden – und früher bestraft werden sollten

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Was in der Medizin gilt, stimmt auch vor dem Gesetz. Für eine noch so schwere Straftat landet ein Kind unter 14 Jahren nicht im Gefängnis. Ob das noch angemessen ist und warum Jugendliche überhaupt kriminell werden, darüber spricht der Neumarkter Jugendrichter Gerrit Stadler zum 100. Geburtstag des Jugendgerichtsgesetzes.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) will nicht in erster Linie bestrafen, sondern erziehen. Das schätzt der Neumarkter Amtsrichter Gerrit Stadler, der dieses Jahr voraussichtlich rund 130 Jugendverfahren bearbeitet. Das Jugendstrafrecht ist in diesem Jahr zwar 100 Jahre alt geworden, aber hat längst nicht ausgedient.
Herr Stadler, seit zwei Jahren sind Sie Jugendrichter. Haben Sie als Jugendlicher selbst auch mal etwas angestellt? Vielleicht mal eine Kleinigkeit geklaut?
Gerrit Stadler: Nein, geklaut habe ich nichts. Aber irgendwelche Kleinigkeiten stellt jeder einmal an. Nur werden die meisten eben nicht erwischt.
Wie steht es denn um die Jugend von heute?
Wir haben da bei uns im Landkreis kein großes Problem. Ab und zu gibt es mal einen Intensivtäter. Das ist aber selten. In den letzten eineinhalb Jahren könnte ich keinen nennen, der wirklich monatlich im Gericht aufschlägt. Die meisten machen sich wenig Gedanken über ihre Taten. Oft ist es Leichtsinn. Man macht sich einfach keine Gedanken oder denkt, es passiert sowieso nichts.
Wer sitzt denn dann vor Ihnen auf der Anklagebank?
Stadler: Es sind überwiegend Jungs zwischen 16 und knapp 21 Jahren, Mädels sind Exoten. Der Großteil macht einmal Blödsinn und die sehe ich dann nicht wieder. Oder höchstens noch einmal. Es gibt wenige Jugendliche und Heranwachsende, die öfter straffällig werden. Wobei wir am Amtsgericht Neumarkt nicht mehr zuständig sind, sobald jemand in Untersuchungshaft landet. Bei schlimmeren Taten ist das Amts- oder Landgericht Nürnberg zuständig.
Welche Straftaten sind es dann, die Sie verhandeln?
Stadler: Wir haben viele Verkehrsdelikte, zum Beispiel den Jugendlichen, der betrunken oder ohne Führerschein mit dem Roller oder Auto unterwegs ist, weil er denkt, es wird schon nichts passieren. Drogendelikte sind auch häufig. Das ist in der Regel der Besitz von kleineren Mengen Marihuana, die bei Polizeikontrollen gefunden werden. Beim Thema Drogen spielt die Neugier der Jugendlichen eine große Rolle, aber einige unterdrücken damit auch ihre Probleme, die sie im Leben haben. Leider bleiben einige daran hängen. Harte Drogen sind aber noch selten am Jugendgericht. In den letzten Monaten waren Körperverletzungsdelikte auffällig häufig vertreten. Es gibt da allerdings kaum einen Fall, bei dem kein Alkohol im Spiel ist. Einer schaut falsch und man schlägt ihm die Faust ins Gesicht – ohne Alkohol würde das wahrscheinlich meistens nicht passieren.
Gewalt unter Alkohol ist aber auch unter Erwachsenen nicht selten. Warum brauchen wir das Jugendstrafrecht heute noch?
Stadler: Wir brauchen es noch, weil das JGG den Erziehungsgedanken zu Grunde legt. Was wir am Ende als Strafe aussprechen, soll in erster Linie dazu dienen, dass der oder die Jugendliche dadurch etwas lernt und keine Straftaten mehr begeht. Im Erwachsenenstrafrecht gibt es das nicht. Da hat man als Richter nur die Wahl zwischen Geld- oder Freiheitsstrafe. Das JGG erlaubt einem im Prinzip alles, wovon man glaubt, was dem Jugendlichen vielleicht etwas bringt. Da gibt es auch Geldauflagen oder die Jugend-Freiheitsstrafe und den Arrest. Wir verhängen aber auch ganz viele Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ich kann auch Aufsätze schreiben lassen, unangekündigte Drogen-Screenings oder Alkoholtests durchführen lassen und ich habe auch schon einmal ein befristetes Disco-Verbot verhängt, nachdem es dort eine Körperverletzung gegeben hatte. Die Palette an Möglichkeiten ist lang und nicht abschließend im Gesetz geregelt. Manche Richter lassen die Jugendlichen auch Bücher lesen und sie dann den Inhalt erläutern.
Muss man da als Jugendrichter also eher Vater und Erzieher als Jurist sein?
Stadler: Beides. Natürlich muss man die Gesetze anwenden, aber es macht Sinn, wenn man auch eigene Kinder hat. Außerdem müssen Jugendrichter besondere Lehrgänge belegen.
Wenn Arbeitsstunden nicht reichen, gibt es den Arrest. Schreckt es wirklich ab, zwischen einem Wochenende bis zu vier Wochen eingesperrt zu werden?
Stadler: Das ist unterschiedlich. Bei manchen wirkt es, bei manchen nicht. Die meisten sagen, dass es keine schöne Erfahrung ist und sie nicht wieder in den Arrest wollen. In dem Moment, in dem eine Straftat passiert, denken viele dann aber sicher nicht mehr daran.
Was führt denn bei Jugendlichen überhaupt erst zu Straftaten?
Stadler: Es gibt schon einige, die eigentlich ein geregeltes Leben führen, wo eine Straftat dann ein echter Ausrutscher ist und auch bleibt. Der Großteil kommt aber schon aus sozial schwierigen Verhältnissen. Gerade da, wo es in der Kindheit nicht gut gelaufen ist, zum Beispiel weil es eine schwierige Trennung oder eine gestörte Beziehung zu den Eltern gab, flüchten sich die Jugendlichen später in Alkohol oder Drogen.
Spielt auch das Smartphone eine Rolle?
Stadler: Immer wieder. Zum Beispiel, wenn vermeintlich lustige Bildchen verschickt werden, die aber verbotene Nazi-Symbole enthalten. Diese Jugendlichen sind keine Nazis, aber sie machen sich trotzdem strafbar, wenn sie so etwas weiterschicken. Ich denke, viele machen sich da vorher einfach keinen Kopf. Das gleiche gilt, wenn sie pornografische Inhalte an unter 18-Jährige verschicken. Auch das ist strafbar.
Wie reagieren die Jugendlichen, wenn sie auf der Anklagebank Platz nehmen müssen?
Stadler: 99 Prozent sitzen recht demütig und schüchtern dort – und sind auch einsichtig. Die Eltern dürfen und sollen bei den Verhandlungen auch dabei sein, auch wenn sie bei Jugendlichen ansonsten nicht öffentlich sind. Manchmal ist das sehr hilfreich. Wenn die Eltern schon Sanktionen verhängt und dem Jugendlichen schon zwei Wochen das Handy weggenommen haben, müssen wir manchmal nicht mehr viel draufsetzen.
Kinder unter 14 Jahren haben in Deutschland strafrechtlich noch nichts zu befürchten. Diese Altersgrenze ist in Europa nicht überall gleich. Nach schlimmen Gewalttaten von Kindern wird in der Öffentlichkeit regelmäßig die Forderung laut, das Alter der Strafmündigkeit zu senken. Sinnvoll oder nicht?
Stadler: Ich fände eine Senkung auf 13 Jahre vertretbar. Ich glaube, dass viele Jugendliche heute schon früher reif und einsichtsfähig sind. Am Ende wird es aber immer eine Entscheidung im Einzelfall sein, ob ein Jugendlicher in der Lage war, das Unrecht einer Tat einzusehen. Es gibt Überlegungen, dass man die Jugendlichen mit 16 Jahren wählen lässt. Dann fände ich es zwingend, auch das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen.
Die Geschichte
Die Anfänge: Die Geschichte des Jugendstrafrechts ist noch relativ jung. Seine Wurzeln liegen im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 und vor allem im Reichsjugendgerichtsgesetz von 1923. Die Idee: Strafen sollen junge Menschen ab 14 Jahren nur in Extremfällen hart treffen, im Mittelpunkt soll der Erziehungsgedanke stehen. Diese Idee ist aber noch deutlich älter. Schon 1900 schrieb der Strafrechtler und spätere Reichstagsabgeordnete Franz von Liszt: „Wenn ein Jugendlicher oder auch ein Erwachsener ein Verbrechen begeht und wir lassen ihn laufen, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder ein Verbrechen begeht, geringer, als wenn wir ihn bestrafen.“
In der NS-Zeit: Während der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde das gesamte Strafrecht im Sinne der NS-Ideologie reformiert. Auch das Jugendstrafrecht blieb davon nicht verschont. Der Erziehungsgedanke blieb zwar als Leitmotiv erhalten, jedoch nutzte man es, um junge Menschen für die eigenen Ziele zu rekrutieren. Schon Kinder ab zwölf Jahren konnten in schweren Fällen schuldfähig sein. Als neue Sanktionsmöglichkeit wurde 1943 die neue Strafe „Zuchtmittel“ eingeführt mit dem Arrest als schwerste Form – sie gibt es bis heute.
In der Bundesrepublik: Nach dem Zweiten Weltkrieg dauerte es einige Jahre, bis die Grundform des bis heute gültigen Jugendgerichtsgesetzes, kurz JGG, für die BRD entstand. 1953 trat es in Kraft. Das Strafmündigkeitsalter wurde auf 14 Jahre angehoben. Immer noch ist zentral der Erziehungsgedanke. Erstmals wurde zwischen Jugendlichen (unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (unter 21 Jahre) unterschieden. Von da an konnte ein Heranwachsender milder bestraft werden, wenn seine geistige Reife dem eines Jugendlichen entsprach. Zuvor waren alle ab 18 Jahren wie Erwachsene bestraft worden, obwohl sie damals noch gar nicht volljährig waren. Das gesonderte Jugendstrafrecht ist inzwischen auch Teil internationaler Abkommen. 1985 legten die Vereinten Nationen Mindestgrundsätze für die Jugendgerichtsbarkeit fest.