Irrer Wutausbruch oder Epilepsie? Angeklagter legte sich mit vier Polizisten an

Von Petra Schlierf · 20. Dezember 2023 um 15:00

Schwere Kapitalverbrechen werden vor dem Amtsgericht Neumarkt nicht verhandelt. Trotzdem klang das Plädoyer im Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus Velburg zum Teil wie Szenen aus einem Horrorfilm. Und einige der Fotos müssen ähnlich gewirkt haben. Das stellte sogar dessen eigener Verteidiger fest.

Am Dienstagnachmittag musste sich der Mann – selbst eher klein gewachsen – unter anderem wegen Körperverletzung und Widerstands gegen gleich vier Polizisten verantworten. Seinen Lauf nahm das Geschehen in Velburg. Dort traf sich der 34-Jährige mit zwei Freunden im April 2023 zum abendlichen Kartenspielen – harten Alkohol inklusive. Im Laufe des Abends gerieten sie wohl derart in Streit, dass die Kartenbrüder auf ihn einprügelten und ihn dabei erheblich an Kopf und Gesicht verletzten. Das Blut floss offenbar in Strömen. Wenig später rückte der Rettungsdienst an, um dem 34-Jährigen zu helfen – und letztlich vier Polizisten, um ihn zu bändigen. Denn der Verletzte schien völlig außer sich. Wie von Sinnen schlug, trat und spuckte er um sich, flankiert von stetigen Beschimpfungen.

Medizinische Behandlung nur unter Betäubung möglich

Im Rettungswagen fuhr ein Polizist mit und drückte ihn während der Versorgung auf die Trage. In der Uniklinik Regensburg musste er sogar sediert werden, da er noch immer nicht von Polizisten und Klinikpersonal abließ. Als die Betäubung nach rund 20 Minuten nachließ, drehte der unfreiwillige Patient wieder durch. Es war jedoch eine Operation notwendig, weshalb er wieder sediert werden musste. Auch diesmal wehrte er sich massiv. Immerhin: Weder die Polizisten wurden verletzt, noch behielt der 34-Jährige bleibende Schäden.

Vor Gericht gab sich der Mann reumütig, hielt sogar eine tränenreiche Entschuldigungsrede an die Polizisten, die bei diesen aber entweder keine Reaktion oder nur ein müdes Lächeln hervorrief. Grundsätzlich gab er die Vorwürfe zu, machte aber teilweise Erinnerungslücken deutlich.

Verteidiger Wolfgang Spachmüller hegte den Verdacht, dass sein Mandant während der Tat „unter dem Eindruck eines epileptischen Anfalls stand“. Der Angeklagte habe ihm erzählt, dass es drei Jahre zuvor einen Vorfall gegeben habe, bei dem er im Rahmen einer Schlägerei begonnen habe, den eigenen Kopf mehrfach gegen den Boden zu schlagen und Schaum vor dem Mund hatte. Eine Untersuchung in einer neurologischen Praxis wenige Tage danach habe ergeben, dass das ein erster epileptischer Anfall gewesen sei. Eine weitere Behandlung gab es aber nicht.

Die Theorie einer verminderten Schuldfähigkeit schien dem Verteidiger schlüssig, denn beim Anblick der Fotos des „vor Blut triefenden“ Angeklagten sei er geschockt gewesen, vor allem vom Gesichtsausdruck: „Jemandem, der so schaut, dem traue ich im Prinzip alles zu.“

Keine Chance mehr auf nochmalige Bewährung

Epilepsie oder nicht – das wird sich im Rückblick nicht nachweisen lassen. Doch allein wegen der schweren Verletzung und dem Alkoholpegel konnte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit zumindest nicht ausschließen.

Richter Rainer Würth blieb letztlich am unteren Rand des Strafmaßes und verhängte sechs Monate Freiheitsstrafe, unter anderem wegen mehrerer Angriffe auf sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung. Eine Aussetzung zur Bewährung stand nicht mehr zur Debatte, denn der 34-Jährige stand bereits unter offener Bewährung aus mehreren früheren Straftaten.