Vorerst suspendiert: Richter des Amtsgerichts Neumarkt bei Drogenkäufen erwischt

Von Mittelbayerische Zeitung · 4. Dezember 2023 um 17:00

Ein Mann, der mehrfach beim Kauf von Drogen erwischt wurde – das gehört am Neumarkter Amtsgericht eigentlich zum Alltagsgeschäft. Nicht so, wenn dieser Mann selbst Richter ist. Aktuell ist er suspendiert. Wird er wieder als Richter arbeiten dürfen?Und was bedeutet die Suspendierung für das Amtsgericht?

Einen nicht gesetzestreuen Richter hatte das Neumarkter Amtsgericht bis Anfang Oktober in seinen Reihen. Der Mann ist inzwischen vom Dienst suspendiert. Die Justiz warf ihm vor, 29 Mal Drogen gekauft zu haben. Inzwischen hat er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg über 90 Tagessätze wegen des vorsätzlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln akzeptiert.

Für Betreuungsrecht, Familienrecht und Vollstreckungen zuständig

Der Betroffene war für Betreuungssachen, Familiensachen und als Vollstreckungsrichter eingesetzt, erklärte der Direktor des Amtsgerichts, Hans-Christoph von Taysen. Mit Betäubungsmitteldelikten und anderen Strafverfahren war er selbst also nicht betraut. Auch sonst ergebe sich kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit, betont Tina Haase, Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg und Sprecherin der Nürnberger Justiz.

Bereits im Juli war der Strafbefehl gegen den Neumarkter Juristen ergangen. Darin wurden laut Haase 23 Fälle des Erwerbs von Marihuana geahndet, wobei die einzelnen Mengen jeweils zwischen drei und maximal 35 Gramm lagen. Dazu kamen noch sechs Fälle, in denen der Richter jeweils ein Gramm Kokain gekauft hat. All diese Fälle ereigneten sich zwischen April 2020 und Juli 2022.

Die Hintergründe der Taten wurden im Rahmen des Verfahrens nicht aufgeklärt, so Haase. Das wäre nur ihm Rahmen einer öffentliche Hauptverhandlung der Fall gewesen. Eine solche gab es aber nicht, denn der Neumarkter Richter hatte den Strafbefehl angenommen. Daraufhin war der Strafbefehl Anfang August rechtskräftig geworden, so Haase.

Dienstgericht entscheidet über endgültige Entfernung aus Richteramt

Doch wie geht es nun weiter für den Juristen? Droht ihm sogar der Verlust seines Richteramts? Das regelt das Richtergesetz. Demnach ist das Dienstverhältnis eines Richters automatisch beendet, wenn er beispielsweise zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder staatsgefährdender Straftaten verurteilt würde. Bei einer vergleichsweise geringen Geldstrafe ist dies nicht der Fall.

Trotzdem befasst sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe das Bayerische Dienstgericht für Richter mit dem Fall. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hatte es Anfang Oktober auch die Suspendierung angeordnet. „Der Richter bleibt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Richterdienstgerichtshofs in München des Dienstes enthoben. Daneben wird die endgültige Entfernung aus dem Dienst durch das Richterdienstgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth geprüft“, erklärte Michael Schrotberger, leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg.

Aus Kreisen des Neumarkter Amtsgerichts ist zu hören, dass man froh ist über die konsequente Aufarbeitung des Falls. Ein Richter, der es mit dem Gesetz selbst nicht so genau nehme, erweise der Justiz einen Bärendienst und könne das Vertrauen der Bevölkerung schwer erschüttern. Es sei aber wichtig zu betonen, dass man es hier mit einem extremen und bedauerlichen Einzelfall zu tun habe.

Andere Richter übernahmen Aufgaben

Und auch ganz praktische Folgen hat die Suspendierung für die Arbeit des Neumarkter Amtsgerichts, erklärt dessen Direktor Hans-Christoph von Taysen: „Das Präsidium des Amtsgerichts hat nach Bekanntwerden der vorläufigen Suspendierung die betroffenen Geschäftsaufgaben neu geregelt und auf mehrere Richterinnen und Richter verteilt.“ Zu solchen Mehrbelastungen sei es in den vergangenen Jahren aus den verschiedensten Gründen immer wieder gekommen.

Die Folgen für konkrete Verfahren hielten sich laut von Taysen jedoch in Grenzen: „Wesentliche Verzögerungen sind durch die vorläufige Suspendierung bislang nicht eingetreten. Nur in ganz wenigen Fällen mussten Termine, die kurz vor der Suspendierung noch durchgeführt wurden oder kurz danach terminiert waren, wiederholt beziehungsweise verschoben werden.“