Ministrantin aus Neumarkt war Opfer – katholischer Pfarrer mit Strumpfhosen-Fetisch verurteilt

Von Katrin Böhm · 29. November 2023 um 17:00

Er genoss das völlige Vertrauen der Familie, war jederzeit im Haus willkommen – dann schickte ein katholischer Pfarrer der zwölfjährigen Tochter der Familie pornografische Nachrichten. Dafür musste der 38-Jährige sich jetzt vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt wurde der Geistliche am Mittwoch am Amtsgericht Neumarkt zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Dass der Kaplan und die Ministrantin chatteten, war zunächst einmal nicht ungewöhnlich. Das Mädchen vertraute dem Geistlichen und schrieb öfter mit ihm. Im März aber schickte der Mann der Zwölfjährigen plötzlich die Nachricht, dass er auf Strumpfhosen stehe und fragte sie, ob sie eine für ihn anziehen würde, bot ihr an, ihr eine zu kaufen. Das Mädchen lehnte ab, schickte dem Pfarrer aber schließlich ein Bild von der Firmung, auf dem es in Strumpfhosen zu sehen war.

Sex-Nachrichten: Ministrantin war überfordert von Situation

Der Pfarrer schrieb der Zwölfjährigen, wie sehr ihn das errege und ging auf seinen erigierten Penis ein, den sie gerne auch einmal sehen dürfe. Über eine Stunde lang ging der Chat hin und her, der Priester schickte immer weitere Sex-Nachrichten – und zugleich die Aufforderung, den Chatverlauf zu löschen. Die Zwölfjährige war überfordert von der Situation, die ein Mann heraufbeschworen hatte, dem sie doch eigentlich vertraute. Sie wusste nicht, was sie machen sollte, sicherte aber über Screenshots den Verlauf, ehe sie ihn löschte.

Ihren Eltern erzählte das Mädchen erst einmal nichts, fuhr mit der Schule ins Skilager. Von dort aus rief sie täglich an, weinte ins Telefon, sagte aber zunächst nicht, warum. Dann bekam sie 40 Grad Fieber, die Eltern holten ihr Kind aus dem Skilager ab. Schließlich vertraute sich das Mädchen den Eltern an, die sich die Screenshots ansahen und damit zur Polizei gingen.

Priester verhielt sich schon in Eichstätt auffällig

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus: Der Geistliche hatte sich schon zuvor auffällig und nicht dem Amt angemessen verhalten, wie der Kripobeamte vor Gericht erklärte. In Eichstätt hatte er Kontakt zu einer jugendlichen Ministrantin gesucht, sie auf unpassende Art auf ihr Aussehen angesprochen und zum Krapfenessen eingeladen. Strafrechtlich relevant sei dies jedoch nicht gewesen, so der Kripobeamte. Auch eine Lehrerin hatte sich über unpassendes Verhalten des Geistlichen beschwert.

Auf seinem Laptop fand die Polizei zahlreiche Strumpfhosen-Fotos, bei der Vernehmung sprach der Angeklagte selbst von einem Strumpfhosen-Fetisch. Er treffe sich auch im realen Leben mit einer Frau, mit er er über Strumpfhosen spreche, sie streichle und sich ab und zu selbst befriedige, zitierte Nebenklage-Vertreter Markus Meier vor Gericht aus einer Vernehmung. Eben jenen Strumpfhosen-Fetisch habe der Angeklagte dann an der Zwölfjährigen ausgelebt.

Mädchen psychisch stark angeschlagen

Dem Mädchen geht es seither nicht gut, wie die Mutter des Kinds vor Gericht schilderte. Immer wieder sei die Tochter in der Schule in Tränen ausgebrochen, habe Fieberschübe, esse nichts und weine – obwohl sie eigentlich durchaus aufgeweckt, selbstbewusst und neugierig sei. Gerade in der Anfangszeit habe die Zwölfjährige große Angst gehabt – was, wenn der Pfarrer zu Hause aufkreuzen würde, was, wenn er sie wieder kontaktieren würde? Die Familie installierte Außenkameras und erwirkte ein Kontaktverbot.

Dreh- und Angelpunkt im Prozess war nun: War das Verhalten des Geistlichen nur moralisch verwerflich oder erfüllte es auch die Kriterien des Straftatbestands? Denn nur über diese wird vor Gericht geurteilt. Konkret ging es um die Fragen, wie der Angeklagte auf das Kind eingewirkt habe und ob es sich tatsächlich um pornografische Inhalte gehandelt habe.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Verteidiger des Angeklagten, die Rechtsanwälte Vincent Burgert und Sebastian Wagner aus München, sahen dies nicht als gegeben. Der Angeklagte habe sich zweifellos moralisch schuldig gemacht, die Schwelle zur Strafbarkeit aber habe er nicht überschritten – die Nachrichten seien nicht vergleichbar mit pornografischen Bildern. Emotionen dürften in dem Prozess keine Rolle spielen, es müsse nüchtern auf die Fakten geblickt werden.

Richter Gerrit Stadler sah die strafrechtlich relevanten Belange indes als gegeben – von der Intensität gebe es keinen Unterschied zwischen dem Chat und einem Penisbild. Der Chat sei eindeutig fokussiert auf die Erregung des Angeklagten, damit pornografischen Inhalts und somit strafbar. Zugute kam dem Priester, dass er sich bei der Polizei kooperativ zeigte, glaubhaft Einsicht zeigte und auch vor Gericht nochmals bei der Familie um Verzeihung bat.

Zu einem Freispruch verhalfen dem Geistlichen jedoch auch seine abschließenden frommen Worte, die er als Angeklagter zuletzt vor der Urteilverkündung äußern durfte nicht – er wünsche allen eine besinnliche Adventszeit, Weihnachten sei schließlich das Fest der Liebe.

So geht es mit dem Pfarrer weiter:

Arbeit: Der Priester ist seit Bekanntwerden des Vorfalls von seinem Dienst freigestellt und lebt in Ingolstadt. Er erhält 72 Prozent seines Gehalts.

Zukunft: Was mit ihm passiert, ist noch unklar. Ein Pressesprecher der Diözese sagte, das aktuell wegen des Strafverfahrens ruhende kirchenrechtliche Verfahren werde jetzt weiterlaufen. Der Fall sei sofort nach Bekanntwerden nach Rom weitergeleitet worden.

Urteil: Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig – die Verteidigung des Angeklagten erwägt, Rechtsmittel einzulegen und damit einen neuen Prozess anzustreben. Ob das passiert, war gestern noch unklar.