Mähunfall mit Rehkitz: Für das Urteil des Neumarkter Amtsgerichts hagelt es Kritik

Weite Kreise zieht gerade ein Fall am Neumarkter Amtsgericht von vergangener Woche: Es geht um einen Landwirt, der im Frühjahr beim Mähen ein Rehkitz angefahren und schwer verletzt hatte. Nun hagelt es Kritik am Urteil für ihn.
Der Landwirt war nach dem Unfall erneut mit dem Mähfahrzeug über das Tier gefahren, um dessen Leiden zu beenden. Richter Rainer Würth entschied, das Verfahren einzustellen, da „niemand belegen kann, dass der Angeklagte das Reh vorher gesehen hat und es in dieser speziellen Situation ¬– mit Hunden, Häusern und einem lautstarkem Fest in der Nähe – nicht zu erwarten war, dass dort Rehe sind“.
„Des is a Kaas“, meint Franz Meier. Der Velburger ist seit geraumer Zeit als Rehretter aktiv, der die Tiere mit Hilfe von Wärmebildkameras aufspürt. „Der Landwirt ist immer verpflichtet, sein Feld selbst abzusuchen oder absuchen zu lassen“, sagt er gegenüber unserer Zeitung. „Da kann er sich nicht rausreden. Wenn er ein Tier mit Vorsatz tötet wie hier, wäre eigentlich eine Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldbuße angebracht.“
„Landwirt hätte Fachmann für Tötung rufen sollen“
Auch Christian Fischer vom Bayerischen Jagdverband hat das Urteil aufmerksam verfolgt. „Wir können noch keine offizielle Stellungnahme abgeben, aber ich persönlich kann das Urteil nicht nachvollziehen“.
Für ihn liegt der Knackpunkt in dem Moment, als der Bauer zurückfuhr, um das Reh zu töten: „Er hätte auf jeden Fall einen Fachmann für die Tötung rufen sollen. Auch im eigenem Interesse, da bei unsachgemäßem Vorgehen Leichengift in den Acker geraten kann.“
Auch bei Richter Würth gingen inzwischen Protest-Mails von Jagdpächtern ein: „Das mag schon sein, dass der Mann sich mit der Tötung übernommen hat“, sagt Würth. „Aber mir persönlich erscheint es sinnvoller, als das Tier leiden zu lassen, bis irgendwann ein Jäger eintrifft, der es erschießt.“
An seinem Urteil ändern diese Reaktionen indessen nichts: „Bei unserer Verhandlung ging es rein um das Strafrecht – also ob der Mann vorher wusste, dass da Rehe sind. Alle anderen Fragen fallen in den Bereich des Jagdrechts und müssten dort verhandelt werden“, erklärt der Richter