Weil sie junge Hunde nicht artgerecht hielt, musste eine Neumarkterin vor das Amtsgericht

Kot, Gestank und überall Müll: Als die Polizei einen Keller in Neumarkt durchsucht, findet sie vier Welpen in völlig vernachlässigtem Zustand. Dafür musste sich die Besitzerin vor dem Amtsgericht verantworten. Die Frau glaubt, im Recht zu sein.
Zu Beginn der Verhandlung ist die Mutter von zwei Kindern, die auf der Anklagebank Platz genommen hat, noch sehr entspannt: „Ich habe keine Angst, denn die Wahrheit ist auf meiner Seite – deshalb brauche ich auch keinen Anwalt.“
Nachbarn holten die Neumarkter Polizei
Der Frau wird vorgeworfen über einen längeren Zeitraum vier Hundewelpen auf nicht artgerechte Weise untergebracht zu haben: Die Tiere lebten bei ihr im Keller auf einer kleinen Fläche, die durch einen quergestellten Lattenrost vom Rest des Raums getrennt gewesen war.
„Die Zustände waren entsetzlich.“ Polizeibeamter im Zeugenstand
Die Polizei war durch einen anonymen Hinweis auf den Fall aufmerksam geworden: Nachbarn hatten gesehen, wie wiederholt Hunde aus dem Kellerfenster in den Garten gehoben worden waren. „Die Zustände dort waren entsetzlich“, erinnert sich ein Polizeibeamter im Zeugenstand. „Alles stank nach Urin. Die Wolldecke der Hunde war voller Kot – überall lagen Plastikabfälle.“
Welpen brauchen ihre Mutter
Die Hunde waren geborgen und zum Veterinäramt gebracht worden. Die Mediziner dort bestätigten die Beobachtung, dass die Tiere unter schlimmen Bedingungen gelebt hatten: „Noch tagelang war im Kot der Hunde Plastik zu finden“, erzählt die zuständige Tiermedizinerin. „Zudem waren die Hunde sehr jung – unter acht Wochen. In diesem Zeitraum ist es unverantwortlich, sie von der Mutter zu trennen.“
Von der anfänglichen Entspanntheit der Angeklagten ist zu diesem Zeitpunkt der Verhandlung nichts mehr zu spüren. Unschuldsschwüre wechseln mit verbalen Angriffen auf das Gericht ab, so dass Richter Rainer Würth sie mehrfach ermahnen muss. Ihre Aussage, die Zustände seien „nur in dieser einen Nacht so schlimm gewesen“, ist für ihn irrelevant: „Entscheidend ist das Alter der Tiere. Selbst in einer schönen Umgebung bräuchten sie die Nähe der Mutter, um gesund aufzuwachsen.“
Hundekauf bei Unbekannten auf dem Parkplatz
Die Angeklagte gibt an, das Alter der Tiere – die sie von Unbekannten auf einem Parkplatz in Passau gekauft haben will – nicht erkannt zu haben: „Sie sahen groß aus.“
„Wer sich ein Tier kauft, ist verpflichtet, sich genauer zu informieren“, urteilt Richter Würth und verhängt eine Geldstrafe von 1400 Euro, zuzüglich der Gerichtskosten. Die geretteten Tiere konnten inzwischen in Pflegefamilien vermittelt werden.