Bierklau beim Kuchlbauer in Abensberg: Die Urteile sind gefallen

Die gerichtliche Aufarbeitung eines groß angelegten Bierdiebstahls bei der Brauerei Kuchlbauer in Abensberg im Landkreis Kelheim ist nach fast eineinhalb Jahren zu Ende. Alle vier Angeklagten bekannten sich im Berufungsprozess schuldig und wurden wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. In Haft muss aber keiner.
Es waren gravierende Vorwürfe, die von der Staatsanwaltschaft vor eineinhalb Jahren vor dem Amtsgericht Kelheim erhoben wurden. Vier ehemalige Mitarbeiter des Betriebs sollen über Jahre auf Auslieferungsfahrten Paletten mit je 40 Bierkästen abgezweigt und in einem Container bei Saal a. d. Donau zwischengelagert haben. Dazu luden die vier Angeklagten aus dem Landkreis Kelheim vor Fahrtantritt jeweils eine Palette mehr in den Lkw, als von der Gastronomie bestellt worden war.
Aus dem Depot heraus verkauften sie das Diebesgut privat. Von 7240 gestohlenen Getränkekisten in den Jahren 2019 bis 2022 im Gegenwert von knapp 100.000 Euro war die Rede. Drei Lkw-Fahrer (52, 58 und 60 Jahre) sowie ein Lagerist (66) standen im Herbst 2024 vor dem Amtsgericht. Alle vier wurden verurteilt – zwei Angeklagte erhielten Haftstrafen, bei den beiden anderen wurde diese zur Bewährung ausgesetzt.
Sowohl die vier Männer als auch die Anklagebehörde gingen in Berufung. Seit Anfang 2026 wurde der Fall vor dem Landgericht Regensburg neu aufgerollt. Und begann mit einer Wende: Der 58-jährige Lkw-Fahrer nahm das erstinstanzliche Urteil an. „Er will mit der Sache abschließen“, erklärte sein Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl in seinem Namen.
Bis zu 79 Diebestouren
Sein Mandant war wegen der Beteiligung an 72 Diebestouren zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, ausgesetzt auf Bewährung. Zudem hatte er Diesel aus einem Tank der Brauerei für private Zwecke abgezweigt. Zur Wiedergutmachung der Taten leistete der 58-Jährige eine Zahlung von 9000 Euro an seinen Ex-Arbeitgeber Kuchlbauer.
Die Kammer des Landgerichts strengte auch bei den übrigen drei Angeklagten eine Verständigung an – wenn sie ihre Taten einräumen und Schadensersatz zahlen. Dann dürften alle mit milderen bzw. Bewährungsstrafen rechnen. Letztlich nahmen ihre Verteidiger sowie auch Staatsanwalt die Verständigung an. Am Donnerstag wurden vor diesem Hintergrund die Urteile gefällt.
Der 52-jährige Lkw-Fahrer wurde gemäß des Urteils vom Amtsgericht des schweren Bandendiebstahls in 79 Fällen schuldig gesprochen, darüber hinaus der Entwendung von Diesel in 18 Fällen. Er erhielte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. In der ersten Instanz waren es zwei Jahre gewesen. Wie schon vor dem Gericht in Kelheim wurde bei ihm die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Der dritte Berufskraftfahrer (60) und der inzwischen verrentete Lagerist (66) entgehen mit dem Spruch des Landgerichts einer Haft. Die erste Instanz hatte noch keine Aussicht auf Bewährung gesehen, vor allem weil sie ihre Beteiligung leugneten. Durch ihr Geständnis und eine Wiedergutmachung sei das nun möglich, erklärte die Kammer.
Über 40.000 Euro gezahlt
Der Lagerist, schuldig des schweren Bandendiebstahls in 25 Fällen, wurde zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt (zuvor zwei Jahre und sechs Monate), nunmehr auf Bewährung. Der 60-jährige Lkw-Fahrer bekam für vier Fälle desselben Tatbestands ein Jahr und drei Monate (zuvor zwei Jahre und zwei Monate), ebenfalls auf Bewährung.
Die Täter-Opfer-Ausgleiche werden in Höhe von 2500 und 15.000 Euro gezahlt. „Ein weiterer Angeklagter soll insgesamt rund 41.724 Euro geleistet haben“, erklärt die Pressestelle des Landgerichts. Neben dem entstandenen Schaden sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten und die Zustimmung der Brauerei-Geschäftsführung Grundlage für die Höhe der Zahlungen.
Durch die Verständigung verkürzte sich der Berufungsprozess, der auf sieben Verhandlungstage angesetzt war. Vorgesehene Zeugen konnten wieder abgeladen werden. „Wäre nicht mit allen Angeklagten eine Verständigung zustande kommen, hätte es eine eine aufwändige Beweisaufnahme gegeben“, erklärte die Vorsitzende Richterin Gabriele Kerrinnes. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.