Bierklau beim Kuchlbauer: Wende im Berufungsprozess – Ein Angeklagter nimmt Urteil an

Ein groß angelegter Bierdiebstahl bei der Brauerei Kuchlbauer in Abensberg (Landkreis Kelheim) wird seit Mittwoch, 7. Januar 2026, vor dem Landgericht Regensburg in zweiter Instanz verhandelt. Der Auftakt barg eine Überraschung: Einer der vier Angeklagten nahm das Urteil aus dem ersten Prozess an. Damit räumt der 58-jährige Lkw-Fahrer ein, an 72 Klau-Touren beteiligt gewesen zu sein.
Das Quartett soll 7240 Getränkekisten bei Auslieferungsfahrten für die Brauerei abgezweigt und privat verkauft haben: So lautete im Kern der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Betriebs, drei Lkw-Fahrer (52, 58 und 60 Jahre) sowie einen Lageristen (66). Die Kisten wurden laut erstinstanzlichem Urteil für einen Preis zwischen 10,50 und 12 Euro veräußert. Samt Pfand und Paletten hatte das Diebesgut einen Gegenwert von knapp 100.000 Euro, so die Anklagebehörde.
Der „Modus Operandi“ war stets derselbe: Bei der Montagstour von Abensberg nach Regensburg luden die belangten Ex-Mitarbeiter aus dem Landkreis Kelheim jeweils eine Palette mit 40 Bierkästen mehr in den Lkw, als – hauptsächlich von der Regensburger Gastronomie – bestellt war. In einem Container bei Saal a.d. Donau lagerten sie diese bei einem Zwischenstopp ein. Später holten sie das Bier dort ab und verkauften es privat weiter.
Aufgeflogen war alles durch einen anonymen Anruf, in dessen Folge die Brauerei eine Detektei einschaltete. Sie installierte eine Kamera am Lagerplatz in Saal und brachte an einem Lkw einen Sender an, der die Routen der Ausfahrten trackte. Im Oktober 2022 wurde die Polizei informiert. Allen vier Mitarbeitern wurde fristlos gekündigt.
Ursprünglich listete die Staatsanwaltschaft 168 solcher Diebestouren in den Jahren 2019 bis 2022 auf. Die Anklage lautete auf schweren Bandendiebstahl. Im ersten Prozess kam das Amtsgericht Kelheim nach vier Verhandlungstagen zu der Überzeugung, dass es 81 dieser Klaufahrten tatsächlich gab. Alle vier Angeklagten wurden verurteilt, zwei auf Bewährung. Doch sowohl sie als auch die Anklagebehörde gingen danach in Berufung.
Auch Diesel illegal abgezapft
Vor dem Landgericht Regensburg begann nun am Mittwoch der Berufungsprozess. Und startete mit einer Wende: Der 58-jährige Lkw-Fahrer nahm das erstinstanzliche Urteil an. „Er will mit der Sache abschließen“, erklärte sein Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl. Sein Mandant war wegen der Beteiligung an 72 Diebestouren zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, ausgesetzt auf Bewährung. Er hatte sich laut Amtsgericht auch schuldig gemacht, in 2018 und 2019 Diesel aus einem Tank der Brauerei für private Zwecke abgezweigt zu haben. Zur Wiedergutmachung seiner Taten hat der 58-Jährige bereits eine Zahlung von 9000 Euro an seinen Ex-Arbeitgeber geleistet und half bei der Aufklärung.
Da auch die Staatsanwaltschaft einwilligte, hat sein Urteil jetzt Bestand. Der Berufungsprozess läuft gegen die übrigen drei Angeklagten weiter. Auch hier könnte sich das Prozedere des ursprünglich auf sieben Verhandlungstage angelegten Verfahrens verkürzen. Denn die zuständige Kammer des Landgerichts unterbreitete den drei Angeklagten einen Verständigungsvorschlag.
Dieser sieht die Beschränkung der Berufung auf den „Rechtsfolgenausspruch“ vor: Das bedeutet, dass der Schuldspruch aus dem ersten Urteil ohne neue Beweiserhebung rechtskräftig wird. Das Verfahren würde sich nur mit den Rechtsfolgen – dem Strafmaß – befassen. Hier stellte das Gericht den Angeklagten bei Geständnissen im Sinne des erstinstanzlichen Urteils Bewährungsstrafen in Aussicht.
Sie müssen Schadensersatz leisten
Voraussetzung sei zudem, dass sie einen Schadensersatz an die Brauerei (Täter-Opfer-Ausgleich) leisten. Der 52-jährige Kraftfahrer hat bereits 30.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber gezahlt. Er stimmte über seinen Verteidiger David Hölldobler dem Vorschlag der Kammer zu.
Die beiden anderen Angeklagten sind dabei, mit der Brauerei eine Einigung über eine Wiedergutmachung zu erzielen. Dann könnten auch sie die Verständigung annehmen und dürfen im Gegensatzu zum Urteil aus erster Instanz mit Bewährungsstrafen rechnen. Am Mittwoch, 14. Januar, wird die Berufungsverhandlung um 13 Uhr fortgesetzt.