Zweimal Haft, zweimal Bewährung: Urteil im Prozess um Bierklau beim Kuchlbauer gefallen

Von Etienne Nückel · 5. November 2024 um 19:17

Das Urteil im Bierklau-Prozess ist gefallen: Zwei ehemalige Mitarbeiter der Brauerei Kuchlbauer in Abensberg wurden am Amtsgericht Kelheim am Mittwoch wegen schweren Bandendiebstahls zu Haftstrafen verurteilt. Zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen.

Unsere Berichte zum Bierklau Prozess finden Sie hier zum Nachlesen:

Erster Verhandlungstag

Zweiter Verhandlungstag

Dritter Verhandlungstag

Angeklagt waren vier Männer aus dem Landkreis Kelheim – drei Kraftfahrer (51, 57 und 58 Jahre alt) und ein Lagerist (65, inzwischen Rentner). Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass sie im Zeitraum von 2019 bis 2022 der Brauerei Getränkekisten gestohlen hatten. Vor der Montagstour bei Regensburg luden sie je mindestens eine Palette mehr in den Lkw, die sie auf einem Zwischenstopp in einem Container bei Saal a.d. Donau lagerten. Aus diesem Depot holten sie mit ihren Privatautos Kisten ab – zum Eigenkonsum, zum Weiterverkauf und einer der Angeklagten auch für seine Gaststätte im Landkreis.

Täter handelten als Bande

Nach einem anonymen Tipp hatte die Brauerei eine Detektei eingeschaltet, die den Tätern unter anderem mittels versteckter Kameras und Trackern an den Lkw auf die Schliche gekommen war. Die Polizei konnte Whatsapp-Chats wiederherstellen und auswerten, zudem wurden Einsatzprotokolle mit den Touren abgeglichen. Die Aussage einer Zeugin legte zudem nahe, dass die Diebe ihre Taten bereits seit 2014 begangen hatten.

Beim Prozessauftakt listete die Staatsanwaltschaft 168 Diebestouren auf, insgesamt 7240 Getränkekisten im Wert von knapp 100 000 Euro seien gestohlen worden. In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, wer bei welchen Touren mitgemacht hatte. Je nach Angeklagtem sah das Gericht zwischen vier und 79 Tat-Fälle als erwiesen an. Zwei der Angeklagten wurden außerdem verurteilt, weil sie Diesel aus dem Lkw der Brauerei gestohlen hatten.

Richterin: Diebstahl hatte größere Ausmaße

Nach Ansicht der Richterin dürfte der Diebstahl größere Ausmaße gehabt haben, als vor Gericht bewiesen werden konnte: „Der Schluss liegt nahe, dass wir nur die Spitze des Eisbergs verhandelt haben“, sagte sie nach der Urteilsverkündung. Es dürften mehr Getränkekisten beiseitegeschafft worden sein. Und mehr Mitarbeiter müssen nicht nur etwas geahnt, sondern von den Taten gewusst haben, so die Richterin weiter.

Eine weitere Kernfrage des Prozesses war, ob man es mit einer Bande zu tun hatte, erklärte die Richterin. Bandendiebstahl werde höher bestraft da er sich – wie in diesem Fall geschehen – verselbstständige. „Mann kommt nicht mehr raus“, so die Richterin.

Bei dem Begriff „Bande“ denke man zunächst an die Mafia, nicht an „Menschen, die in Lohn und Brot stehen und auch hart und fleißig arbeiten“. Entscheidend sei, ob es eine sogenannte Bandenabrede gebe. Man finde selten einen Vertrag, eine Bandenabrede könne aber durch „schlüssiges Verhalten“ nachgewiesen werden. Das sah das Gericht in diesem Fall als erwiesen an. Da der Diebstahl gewerbsmäßig war – die Männer verkauften die Kisten für Preise zwischen 10,50 und 13 Euro weiter – handelte es sich laut Richterin zudem um schweren Bandendiebstahl.

Strafmaß verkündet

Man habe es mit einer Organisation mit Rollen für die einzelnen Täter zu tun, erklärte die Richterin. Bei den drei Fahrern sei der Nachweis unproblematisch gewesen, anders beim Lageristen. Dieser hatte seine Beteiligung bis zum Schluss abgestritten. Wie die Richterin erklärte, sei er aber Teil des Systems gewesen. Durch Bestellungen habe er den Umfang der Beute mitbestimmt. Während der Ausführungen der Richterin schüttelte der Lagerist den Kopf, einmal sagte er „Nein“.

Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wurde der Lagerist am härtesten bestraft. „Wir haben nichts, was zu seinen Gunsten spricht, außer dass er nicht vorbestraft ist“, sagte die Richterin. Man habe den Eindruck gehabt, der Mann hätte nicht gewusst, warum er hier sitze. Dabei habe er auf Whatsapp konkrete Bestellungen aufgegeben. Die Richterin zitierte: „Pils, aber nur 0,3“, „Cola – was, Cola gibt es nicht?“ Außerdem habe er im Chat gefragt, ob alles geklappt habe, wusste also vom Taterfolg.

Bierfahrer war vorbestraft

Ein Bierfahrer wurde ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Gegen ihn sprach, dass er vorbestraft war. Ein weiterer Fahrer erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zudem ein vorübergehendes Fahrverbot, da er den Lkw als Tatmittel genutzt hatte. Die Richterin bezeichnete ihn als „Dreh- und Angelpunkt der Taten“ und attestierte ihm eine „Bedienermentalität“.

Dem dritten Bierfahrer wurde zu seinen Gunsten ausgelegt, dass er frühzeitig gestanden, Reue und Einsicht gezeigt und sich um Wiedergutmachung bemüht hatte. Zu seinen Lasten wertete das Gericht, dass er die Taten über einen längeren Zeitraum begangen hatte, überlegt vorgegangen war und das Vertrauen des Brauereichefs Jacob Horsch missbraucht hatte. Man könnte fast von einem Familiendiebstahl sprechen, sagte die Richterin. Der Mann erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Allen Männern wurde zu ihren Gunsten angerechnet, dass sie von der Brauerei fristlos gekündigt wurden und so ihren Job verloren hatten. Berufung oder Revision sind möglich.