Bierklau beim Kuchlbauer: Zeugin erhebt neue Vorwürfe – Corona-Schutzwände im Gerichtssaal

Von Martin Rutrecht · 27. Oktober 2024 um 19:00

Vier Mitarbeiter der Brauerei Kuchlbauer in Abensberg – inzwischen nicht mehr dort beschäftigt – sollen ihrem Arbeitgeber insgesamt 7240 Kisten Bier gestohlen haben. Zum Tatvorwurf des schweren Bandendiebstahl wurden auch am dritten Prozesstag Zeugen gehört. Und Corona spielte auch mit rein in den Saal des Amtsgerichts Kelheim.

Vor vollen Besucherreihen nahmen erneut die vier belangten Männer aus dem Landkreis Kelheim – drei Bierfahrer (51, 57 und 58 Jahre) und ein Lagerist (65, inzwischen Rentner) – auf der Anklagebank Platz. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft über eine Ausliefertour, die immer montags nach Regensburg führte, bei der Brauerei Kuchlbauer 181 Paletten mit je 40 Kisten Bier entwendet haben.

Hierzu luden sie jeweils mindestens eine Palette mehr in den Liefer-Lkw als bestellt. Diese lagerten sie bei einem Zwischenstopp in einen angemieteten Container beim Wertstoffhof Saal a. d. Donau ein. Aus diesem Depot holten sie Kisten ab – zum Eigenkonsum, zum Weiterverkauf und einer der Angeklagten auch für seine Gaststätte im Landkreis, so die Anklagebehörde, die 168 solcher Diebestouren im Zeitraum von 2019 bis 2022 auflistet. Der Schaden soll sich auf knapp 100.000 Euro belaufen.

Umfangreiche Beweisaufnahme zieht sich

Zwei Fahrer räumten zum Prozessauftakt am 30. September 2024 in Einlassungen die Geschehnisse ein, aber nicht im angelasteten Ausmaß. Der dritte Fahrer gab ebenso wie der Lagerist an, nicht beteiligt gewesen zu sein. Die Schwierigkeit der Beweisführung wurde schon an den beiden ersten Verhandlungstagen offenkundig: Welcher Angeklagte war bei welchen Touren zugegen? Teils hätten sie an den mutmaßlichen Tattagen gar nicht gearbeitet, waren im Urlaub oder krank, gaben die zwei geständigen Fahrer an.

Dass der Bierdiebstahl schon länger als erst seit 2019 lief, legten am dritten Prozesstag die Aussagen einer 58-jährigen Zeugin nahe. Denn in dem Haus in einem Ort nahe Abensberg, in dem sie damals wohnte, begann der Weiterverkauf bereits 2014, erklärte sie. Der angeklagte Lagerist habe „bis zu fünf Mal in der Woche acht bis zwölf Kisten Bier gebracht“. Unter der Terrasse und im Keller wurden die Kästen gelagert. „Wer Bier gebraucht hat, kam zum Kaufen.“

Zeugin: „Geld fürs Bier kam in der Küche in einen Pott“

Für 10,50 und später 11 Euro ging die Kiste an Abnehmer. Abgewickelt habe den Verkauf ihr damaliger Partner (Anm. der Red.: Er zählt nicht zu den Angeklagten), der in dem Haus lebt. Er sei „ein guter Freund“ des Lageristen. Das eingenommene Geld wurde „in der Küche in einen Pott gegeben und später aufgeteilt“.

Woher das Bier kam – also dass es aus einem mutmaßlichen Diebstahl stammen könnte –, habe sie lange nicht gewusst. Erst um 2018 oder 2019 hätte sie davon erfahren, als sich ein nicht involvierter Bierfahrer, der kurzfristig auf einer Tour einsprang, über zwei überzählige Bier-Paletten am Lkw wunderte. Der Lagerist habe „angefressen“ von diesem Vorfall berichtet. Neben diesem sei nach ihrer Kenntnis nur einer der angeklagten Fahrer beteiligt gewesen.

Verteidiger meldet Zweifel an

Inwiefern ihre Angaben für das Verfahren relevant sind, wird sich weisen. Ein Verteidiger meldete Zweifel an den Einlassungen an, indem er sich auf ihre Aussage berief, dass sie die eintreffenden Lieferungen des Lageristen „durch das Bellen des Hundes und das Schlagen einer Tür“ gehört, aber ihn nicht gesehen habe. „Woher wollen sie dann wissen, dass es mein Mandant war?“, fragte er.

Zur Aussage der Zeugin wäre es indes fast gar nicht gekommen. Sie betrat den Saal mit Maske und erklärte, sie sei aktuell coronapositiv. Worauf ein Verteidiger ihre Einvernahme „am heutigen Tag“ ablehnte, weil er Hochrisikopatient sei. Richterin Sylvia Zorger wollte die Zeugin aber hören und ließ Schutzwände aufstellen und Masken bereit legen.

Chats wiederhergestellt, aber Wortfolge gerät durcheinander

Bei der Anhörung einer Kelheimer Polizei-Beamtin ging es unter anderem um die Auswertung von Chatverläufen auf sichergestellten Handys der Angeklagten. Teils waren WhatsApp-Nachrichten gelöscht worden. Die Abteilung „Digitale Forensik“ bei der Kripo Landshut konnte die Chats wiederherstellen. Dabei geriet jedoch in einzelnen Passagen die Wortfolge durcheinander. Eine Kärrnerarbeit wurde auch der Abgleich von Einsatzprotokollen der Brauerei mit den tatsächlichen Touren der angeklagten Fahrer.

Nach den Schlussplädoyers, die am Freitag (25. Oktober 2024) gehalten wurden, ergehen am 5. November, 15.30 Uhr, die Urteile.