Einbrecher dringt im Kreis Kelheim zweimal ins selbe Haus ein – und steht vor leeren Tresoren

Von Martin Rutrecht · 12. Januar 2026 um 19:00

Zweimal suchte ein Einbrecher dasselbe Haus im östlichen Landkreis Kelheim heim, mit mäßigem Ertrag. Beim ersten Versuch scheiterte er an den Tresoren, beim zweiten Eindringen standen diese zwar offen – waren aber vom Bewohner vorsorglich leergeräumt worden. Der vorbestrafte 53-Jährige muss dennoch lange in Haft.

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Ein paar Silbermünzen aus diesen Einbrüchen sowie eine Akkugartenschere (Wert 20 Euro) und eine Holzhacke (7 Euro) aus einer Kleingartenanlage ebenfalls im östlichen Landkreis: Der große Coup glückte einem Rumänen bei seinen Raubzügen nicht. Die Sachbeschädigungen fielen mit 400 Euro gravierender aus.

Sein erster Diebstahl im Landkreis galt Mitte Februar 2024 einer Kleingartenanlage. Mit einem Schraubenzieher brach er 15 Gartenhäuschen auf, fündig wurde er nur in einem mit besagter Schere und Hacke. Wenige Wochen später drang er in ein Einfamilienhaus ein. Dazu schlug er ein Küchenfenster ein. Der Täter stieß auf zwei Tresore, scheiterte aber beim Versuch, sie zu knacken.

Der Bewohner, der sich nur sporadisch im Haus aufhielt, bemerkte die Tat und folgte einem Rat der Kripo, die Tresore auszuräumen. Und so stand der Einbrecher beim zweiten Versuch nur knapp einen Monate später vor offenen, leeren Geldschränken. Diesmal hatte er sich mittels einer Leiter, die am Grundstück lag, über einen Balkon Zugang verschafft. Einzig ein paar Silbermünzen fielen ihm in die Arme.

DNA-Spuren überführen ihn

Wie in der Kleingartenanlage hinterließ der Täter DNA-Spuren, die aufgrund seiner Vorstrafen eine Übereinstimmung mit der polizeilichen Datenbank ergaben. Im August 2025 wurde der 53-Jährige in seinem Heimatland festgenommen und in U-Haft nach Deutschland überführt.

In Hand- und Fußschellen betrat er den Verhandlungssaal am Amtsgericht Regensburg. Seine Taten waren als Diebstahl sowie versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl angeklagt. Schon zu Prozessbeginn legte der Angeklagte durch seinen Verteidiger Philipp Pruy ein voll umfängliches Geständnis ab.

Hausbesitzer hat Angst

Entsprechend kurz konnte die Beweisaufnahme gehalten werden. Eine Polizistin sowie ein Kripo-Beamter gingen auf die Tatorte und die Ermittlungen ein. Der geschädigte Hausbesitzer erklärte in seiner Aussage, dass er durchschnittlich einmal in der Woche in der Wohnung gewesen sei, die meiste Zeit aber bei seiner Lebensgefährtin. „Seit den Einbrüchen übernachte ich gar nicht mehr dort“, drückte er seine Angst aus.

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Die Frage, wie oft er sich im Haus aufhielt, war von Belang, weil das Strafgesetzbuch bei einem Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung eine höhere Mindeststrafe vorsieht. Im vorliegenden Fall läge eher eine Nutzung „als privates Hotelzimmer“ vor, folgte auch das Gericht letztlich den Worten von Rechtsanwalt Pruy.

Dass der Angeklagte schon vor den Einbrüchen im Landkreis Kelheim auf eine kriminelle Karriere blickte, wog im Urteil schwer. Diebstahl, Wohnungseinbruch und schwere Körperverletzung hatte er sich im Bundesgebiet bereits geleistet. Und seine jüngsten Taten verübte er während einer Bewährungsstrafe. Seine Aussage, er sei immer wieder nach Deutschland gekommen, „um zu arbeiten“, relativierte sich damit, auch wenn er im Trockenbau tätig war.

Urteil: Zweieinhalb Jahre

Selbst sein Verteidiger konnte nicht umhin, zwei Jahre Haft als angemessen zu sehen. Auch wenn er auf die drei Kinder des Angeklagten in Rumänien verwies, die lange ohne ihren Vater dastehen würden. Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre und zehn Monate.

Das Schöffengericht entschied auf zwei Jahre und sechs Monate. Auch die 15 Monate aus der damaligen Bewährungsstrafe wird der Verurteilte noch abbüßen müssen. „Es tut mir sehr leid, was passiert ist“, sagte der 53-Jährige und nahm das Urteil an. Nach einem Teil der Haftstrafe muss er laut seinem Anwalt mit einer Abschiebung nach Rumänien rechnen.