Stich ins Herz: Mann (43) soll Cousin bei kurdischem Neujahrsfest in Parsberg aus Rache getötet haben

Von Petra Schlierf · 9. Januar 2026 um 13:57

Rache soll das Motiv gewesen sein, warum ein 43-Jähriger seinen Cousin im März bei Parsberg (Landkreis Neumarkt) erstochen haben soll – inmitten eines riesigen, eigentlich friedlichen kurdischen Neujahrsfests. Am Freitag hat der Mordprozess gegen den Mann am Landgericht Nürnberg-Fürth begonnen – unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen.

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Vor der 5. Strafkammer hörte der 43-Jährige am Morgen die Anklage wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe verwirklicht.

Alte Feindschaft soll Motiv für die Tat sein

Die Ankläger gehen davon aus, dass der 43-Jährige zwar spontan, aber mit absolutem Tötungswillen vorgegangen ist. Dabei nahm er offenbar auch auf seine eigene Familie keine Rücksicht. Mit seiner Frau und seinen fünf Kindern war er zum kurdischen Neujahrsfest nach Parsberg gekommen, um wie rund 1000 andere Menschen ein friedliches Fest zu feiern. Auf dem Grill- und Zeltplatz bei Parsberg feierten, tanzen, grillten Menschen aus ganz Bayern. Viele waren weit angereist. Die Familie das Angeklagten war aus dem Nürnberger Land gekommen – auch, um hier Menschen aus der alten Heimat und der kurdischen Gemeinschaft wiederzusehen.

Doch nicht über jedes Wiedersehen freute sich der 43-Jährige. Am Nachmittag soll er laut Anklage seinen Cousin gesehen haben, der gerade unweit eines Lagerfeuers stand, wo viele Menschen tanzten. Den 39-Jährigen macht er laut Staatsanwaltschaft für den Tod seiner Schwester vor etwa 20 Jahren in der syrischen Heimat der beiden verantwortlich. Um diese Tat zu rächen, habe er sich entschlossen, den Cousin zu töten. Er habe sich „ohne Zögern“ ein 32 Zentimeter langes Küchenmesser geschnappt, sei damit zunächst von hinten auf sein Opfer zugegangen und habe es ihm dann vorne direkt ins Herz gerammt. Der Mann habe sich nicht wehren können.

Gezielter Messerstich vor Hunderten Menschen

Der Angeklagte habe das Messer dann wieder herausgezogen, der schon lebensgefährlich Verletzte versuchte, zu fliehen, taumelte aber schon wenige Meter entfernt zu Boden und blieb liegen. Derweil versuchte eine Frau erfolglos, den Angreifer aufzuhalten. Der aber setzte seinem Opfer mit dem Messer nach und trat noch auf den reglosen Mann am Boden ein. Erst dann gelang es anderen Gästen, den Angreifer festzuhalten und zu entwaffnen.

Obwohl Gäste des Festes – darunter auch ein Arzt – und der Rettungsdienst sofort mit der Reanimation begannen, konnte der 39-Jährige nicht gerettet werden. Er starb noch am Tatort. Der Angreifer war noch am selben Tag festgenommen worden und sitzt seitdem in U-Haft.

Verteidiger Bär stellt Mordmerkmale in Frage

Ob die Tat wirklich so abgelaufen ist und der 43-Jährige die Schuld trägt, muss das Schwurgericht nun klären. Verteidiger Maximilian Bär ließ in seinem Eröffnungsstatement durchblicken, worauf seine Verteidigung abzielt: „Es geht hier nicht um das Ob, sondern um das Wie dieser Tat und wie das rechtlich einzuordnen ist.“ Die Tötung des 39-Jährigen wird offenbar nicht bestritten, wohl aber die Mordmerkmale, die im deutschen Strafrecht aus einem Totschlag einen Mord machen. Wie, so gab Verteidiger Bär zu bedenken, kann eine solche Tat heimtückisch erfolgt sein, wenn das am Ende bei Hunderten potenziellen Zeugen trotzdem niemand gesehen haben will? Und wenn tatsächlich Rache an der Tötung der eigenen Schwester vor 20 Jahren das Motiv sein sollte: Wäre das dann wirklich ein Motiv auf sittlich tiefster Stufe, wie es das Gesetz verlangt? Der Verteidiger hegt Zweifel daran und wird versuchen, seinen Mandanten vor lebenslanger Haft zu bewahren – oder einer noch schwereren Strafe.

Vorsitzender Richter Markus Bader hatte zu Beginn angemerkt, dass auch eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Frage komme, insbesondere wenn mehrere Mordmerkmale festgestellt werden sollten.

Umstrittene Aussage des Angeklagten bei der Polizei

Der Angeklagte äußert sich bisher vor Gericht nicht zur Tat. Das war aber nicht immer so. Deutlich wurde das im Rahmen von Vernehmungen der ersten Zeugen. Unter ihnen waren auch die Polizeibeamten, die Stunden nach der Tat bei der Polizei Parsberg mit dem Angeklagten sprachen. Als ein Übersetzer gefunden worden war, sei es bald aus dem Verdächtigen herausgeplatzt, schilderte ein Kripobeamter aus Regensburg. Auf die Erklärung, er werde beschuldigt, einen Menschen mit einem Messer getötet zu haben, habe er wissen wollen, wen er getötet habe. Der Ermittler habe daraufhin den Namen des Getöteten genannt. Darauf habe er erleichtert gewirkt, erklärte der Kripobeamte: „Als er das erfahren hatte, hat er ‚Gott sei Dank‘ gesagt. Er hatte Angst, dass er den Bruder des Geschädigten erwischt haben könnte, weil sich die wohl ähnlich gesehen haben.“

Diese Aussage während der Vernehmung hält wiederum Verteidiger Bär für nicht verwertbar, zumal sie gefallen sei, als der Tatverdächtige noch nicht gewusst habe, dass er sich nicht selbst belasten müsse und ein Recht auf einen Verteidiger habe.

Der Veranstalter des Neujahrsfests hat just im Moment der Tat eine Drohne über den Tatort filmen lassen. Die Tat selbst ist darauf nicht zu sehen, dennoch hilft sie den Ermittlern, Standorte und Zeitfenster sehr genau einzuordnen.

Besonderes Polizeiaufgebot im Gerichtssaal

Besondere Zugangskontrollen, Sichtschutzwände vor dem Saal und zusätzliche Einsatzkräfte des Unterstützungskommandos sicherten den Auftakt des Prozesses ab. Rein präventiv, betonte Gerichtssprecherin Tina Haase. Da das mögliche Motiv der Tat eine Familienfehde ist, sollen sich die Parteien möglichst nicht begegnen.

Zwölf weitere Verhandlungstage sind bisher terminiert. Am Freitag, 16. Januar, geht es um 9 Uhr weiter. Am 26. Februar könnte nach aktueller Planung ein Urteil ergehen.