Jede zweite Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag – aber kaum jemand wechselt

Fast jede zweite Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland erhöhte zum Jahreswechsel 2026 ihre Zusatzbeiträge. Wer betroffen ist, könnte noch bis 31. Januar zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. In der Vergangenheit haben aber viele noch nie die Kasse gewechselt. Was es zu beachten gibt und wie viel Geld man sparen kann.
42 von 93 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht. Im Schnitt stieg der sogenannte Zusatzbeitrag, den die Kassen selbst erheben können, um 0,23 Prozentpunkte auf 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an. Das geht aus täglich aktualisierten Daten des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) hervor.
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Alle gesetzlich Versicherten haben einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent – zur Hälfte getragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darüber hinaus erheben die Kassen zur Kostendeckung einen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig von beiden Seiten gezahlt wird.
Die Bandbreite reicht aktuell von 2,18 bis zu 4,39 Prozent – günstigste Kasse ist die BKK firmus, die teuerste die BKK24. Insgesamt 48 Kassen nahmen demnach keine Beitragsanhebung vor, zwei Kassen senkten ihre Zusatzbeiträge – darunter die teuerste aus dem Vorjahr. Zu einer Kasse liegen keine Daten vor. Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr 93 statt wie zuvor 94 gesetzliche Kassen. Grund ist eine Fusion der Siemens-Betriebskrankenkasse mit der BKK Voralb.
Neben der BKK firmus zählen auch zwei Krankenkassen aus der Region zu den günstigsten, die man in Bayern wählen kann: Die BKK Faber-Castell & Partner (2,48 Prozent) mit Sitz in Regen sowie die Audi BKK in Ingolstadt – letztere trotz einer Erhöhung auf 2,6 Prozent.
Nur fünf Prozent der Versicherten wechselten 2025 die Kasse
Trotz steigender Beiträge wechseln in Deutschland laut einer repräsentativen Umfrage nur wenige gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse. 2025 entschieden sich nur fünf Prozent für eine neue Kasse, wie das Verbraucherportal Finanztip mitteilte. Rund vier von fünf der gesetzlich Versicherten haben ihre Krankenkasse?sogar noch nie (39 Prozent) oder das letzte mal vor mehr als fünf Jahren (41 Prozent) gewechselt.
„Die Gründe fürs Nicht-Wechseln haben wir nicht abgefragt“, sagt ein Finanztip-Sprecher. Man wisse aber, dass es den gesetzlich Versicherten beim Wechsel am meisten um den Beitrag geht (40 Prozent). Und dass die Beiträge der GKV erst in den letzten Jahren explodiert sind, nämlich seit 2024. „Die Krankenversicherung ist für die Deutschen keine gelernte Wechselkategorie – angesichts der starken Beitragsanstiege und damit verbundenen Sparpotenzialen von mehreren Hundert Euro jährlich sollte sie es aber werden“, so der Finanztip-Sprecher. Denn bei der Krankenversicherung lässt sich das Unternehmen wählen, anders als bei der Rente.
Die Wechselbereitschaft sei bei anderen Finanzprodukten höher – zum Vergleich: „Zuletzt haben wir anlässlich der Kfz-Wechselsaison repräsentativ Autofahrer befragt. Im vergangenen Jahr haben 14 Prozent ihre Kfz-Versicherung gewechselt“, so der Finanztip-Sprecher.
Unzufriedener waren nach dem Wechsel demnach nur rund vier Prozent. „Die hohe Zufriedenheit zeigt: Ein Kassenwechsel kann sich durchaus lohnen“, erklärte Finanztip-Expertin Barbara Weber. Durch einen Wechsel lasse sich zudem oft sparen, ohne dass Versicherte auf Leistungen verzichten müssten, gibt das Verbraucherportal bekannt.
Wie viel Geld ein Krankenkassenwechsel sparen kann
Laut Finanztip kann ein Wechsel der Krankenkasse im Extremfall mehrere Hundert Euro sparen. Wer etwa von der teuersten Krankenkasse BKK24 zur günstigsten BKK firmus wechselt, spare bei einem Bruttomonatsgehalt von 3000 Euro aufs Jahr gesehen 397,80 Euro an Beiträgen. Bei 4000 Euro Bruttogehalt sind es sogar 530,40 Euro Ersparnis.
Die tatsächliche Ersparnis ist aber – abhängig vom persönlichen Steuersatz – immer etwas geringer. Wenn die Krankenkassenbeiträge sinken, bleibt laut Finanztip mehr vom Lohn, der versteuert wird. Insofern steigt die Steuerlast ein wenig.
Deutlich teurer wiederum wird die Krankenkasse in diesem Jahr für Leute, die bislang knapp über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben – denn bislang war ein Teil ihres Gehaltes in der Krankenversicherung abgabenfrei.
Bei Beitragserhöhung zum Jahreswechsel Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar
Im Fall einer Beitragserhöhung haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. Es reicht dann, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt die Kündigung. Nur der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden. Die neue Kasse darf auch niemanden ablehnen, auch nicht aufgrund von Alter oder Krankheit. Ohne Sonderkündigungsrecht ist ein Kassenwechsel nach zwölf Monaten möglich.
Was bei der Suche nach einer neuen Krankenkasse allerdings wichtig ist: Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar bei allen Krankenkassen gleich, sie sind gesetzlich geregelt. Doch bestimmte Zusatzleistungen oder Bonusprogramme können sich unterm Strich für den Versicherten mehr auszahlen als ein niedrigerer Beitrag. Beispielsweise zahlen manche Krankenkassen als Extra-Leistung üppige Zuschüsse für die Professionelle Zahnreinigung.