Bundesregierung beschließt: Krankenkasse wird 2026 für Millionen Bürger teurer

Von Christoph Eberle · 8. Oktober 2025 um 12:07

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen. Das bedeutet: Für Millionen Bürger wird die Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab 2026 teurer – zusätzlich zu den wohl anstehenden Beitragserhöhungen. Wer sehr gut verdient, den trifft es auch bei der Rentenversicherung.

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Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze ist quasi eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge. Nur bis zu diesem jedes Jahr neu definierten Höchstbetrag werden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für die Rentenversicherung fällig. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

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Um wie viel steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und was bedeutet das?

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro. Das führt bei rund 5,5 Millionen Beschäftigten – beispielsweise gut verdienenden Facharbeitern – zu höheren Abgaben.

Wer beispielsweise 5800 Euro brutto monatlich verdient, zahlte bislang auf 287,50 Euro seines Bruttoeinkommens keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Künftig zahlt die entsprechende Person:

• 50,31 Euro mehr für die Krankenkasse (bei 14,6 Prozent Beitragssatz plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent). Das macht 603,72 Euro im Jahr.

• 10,35 Euro mehr für die Pflegeversicherung (bei 3,6 Prozent Beitragssatz mit einem Kind). Das sind 124,20 Euro pro Jahr.

• oder: 12,08 Euro mehr für die Pflegeversicherung (bei 4,2 Prozent Beitragssatz für Kinderlose). Das macht 144,96 Euro pro Jahr aus.

Bei Angestellten übernimmt hier der Arbeitgeber die Hälfte der zusätzlichen Beiträge. Noch nicht mit eingerechnet sind die wohl anstehenden Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahreswechsel – lesen Sie hier, wie viel diese wohl je nach Gehalt ausmachen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung lag die Beitragsbemessungsgrenze bislang bei 8050 Euro. Sie steigt ab 1. Januar 2026 auf 8450 Euro. Diese Erhöhung betrifft rund 2,1 Millionen Bürger.

Rechenbeispiel: So viel zahlt ein Gutverdiener künftig mehr

Wer beispielsweise 8400 Euro brutto monatlich verdient, zahlte bislang auf 2887,50 Euro (künftig 2587,50 Euro) seines Bruttoeinkommens keine Kranken- und Pflegekassenbeiträge sowie auf 350 Euro keine Rentenversicherungsbeiträge. Künftig zahlt die entsprechende Person pro Monat:

• 52,50 Euro mehr für die Krankenkasse (bei 14,6 Prozent Beitragssatz plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent). Das macht 630 Euro im Jahr.

• 10,80 Euro mehr für die Pflegeversicherung (bei 3,6 Prozent Beitragssatz mit einem Kind). Das macht 129,60 Euro pro Jahr.

• oder: 12,60 Euro mehr für die Pflegeversicherung (bei 4,2 Prozent Beitragssatz für Kinderlose). Das sind 151,20 Euro pro Jahr.

• 65,10 Euro mehr für die Rentenversicherung (bei 18,6 Prozent Beitragssatz). Das sind 781,20 Euro pro Jahr.

Auch in diesem Beispiel gilt: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der zusätzlichen Beiträge. Selbstständige müssen die Mehrkosten alleine tragen.

Wer mit seinem Gehalt unter den Beitragsbemessungen liegt, für den ändert sich vorerst nichts.