2026 steigen die Krankenkassenbeiträge wohl – So viel Geld macht das je nach Gehalt aus

Von Christoph Eberle · 12. Juli 2025 um 16:53

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet einem Medienbericht zufolge für 2026 mit einem deutlichen Beitragsanstieg in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll demnach um 0,5 bis 0,6 Prozentpunkte steigen. Wie viel Geld macht das aus?

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Das Nachrichtenportal Politico berichtete am Montag unter Berufung auf Aussagen Warkens in Berichterstattergesprächen der laufenden Haushaltsberatungen über die wohl anstehenden Beitragserhöhungen. Demnach rechnet die Ministerin damit, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2,5 auf 3,0 bis 3,1 Prozent im Jahr 2026 steigen werde.

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Warken habe laut Teilnehmern weiter gesagt, der höhere Beitrag sei trotz des geplanten Darlehens des Bundes an die GKV in Höhe von 2,3 Milliarden Euro nötig. Ohne diese Maßnahme müsse der Zusatzbeitrag gar auf 3,3 oder sogar 3,4 Prozent steigen. Auch beim Pflegeversicherungsbeitrag erwartete Warken den Angaben zufolge einen Anstieg von 0,1 Prozentpunkten.

So viel würde der erwartete Anstieg bei der Krankenversicherung kosten

Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, dessen durchschnittlicher Wert für 2025 im vergangenen Oktober mit 2,5 Prozent angegeben wurde.

Ein paar Rechenbeispiele, wie sich das auswirkt, wenn vom aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag (14,6 Prozent allgemeiner Satz plus 2,5 Prozent Zusatzbeitrag) um 0,5 Prozentpunkte (bzw. 0,6 Prozentpunkte) erhöht werden würde. Die Rechenbeispiele gelten dabei für Angestellte. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen sind die doppelten Werte zu nehmen, weil hier kein Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zahlt.- Bei 1500 Euro brutto zahlt ein Pflichtversicherter aktuell für seine Krankenkasse im Monat 265,50 Euro Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Zusatzbeitragssteigerung würde hier insgesamt 7,50 Euro (bei 0,6 Prozent: 9 Euro) ausmachen – netto bleiben also 3,75 Euro (4,50 Euro) weniger pro Monat, das macht 45 Euro (54 Euro) pro Jahr.- Bei 2000 Euro brutto zahlt ein Pflichtversicherter aktuell für seine Krankenkasse im Monat 342 Euro Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Zusatzbeitragssteigerung würde hier insgesamt 10 Euro (bei 0,6 Prozent: 12 Euro) ausmachen – netto bleiben also 5 Euro (6 Euro) weniger pro Monat, das macht 60 Euro (72 Euro) pro Jahr.

- Bei 3000 Euro brutto zahlt ein Pflichtversicherter aktuell für seine Krankenkasse im Monat 513 Euro Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Zusatzbeitragssteigerung würde hier insgesamt 15 Euro (bei 0,6 Prozent: 18 Euro) ausmachen – netto bleiben also 7,50 Euro (9 Euro) weniger pro Monat, das macht 90 Euro (108 Euro) pro Jahr.- Bei 4000 Euro brutto zahlt ein Pflichtversicherter aktuell für seine Krankenkasse im Monat 684 Euro Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Zusatzbeitragssteigerung würde hier insgesamt 20 Euro (bei 0,6 Prozent: 24 Euro) ausmachen – netto bleiben also 10 Euro (12) weniger pro Monat, das macht 120 Euro (144 Euro) pro Jahr.

- Bei 5512,50 Euro brutto (das entspricht der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025 – für jeden Euro darüber müssen keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden) zahlt ein Pflichtversicherter aktuell für seine Krankenkasse im Monat 942,64 Euro Krankenkassenbeitrag. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Zusatzbeitragssteigerung würde hier insgesamt 27,56 Euro (bei 0,6 Prozent: 33,08 Euro) ausmachen – netto bleiben also 13,78 Euro (16,54 Euro) weniger pro Monat, das macht 165,36 Euro (198,48 Euro) pro Jahr.

Zusatzbeitrag kann je nach Kasse mehr oder weniger erhöht werden

Die erwarteten 0,5 oder 0,6 Prozentpunkte mehr Zusatzbeitrag sind dabei kein fixer Wert, selbst wenn sich der Schätzerkreis im Laufe des Jahres dazu entschließen sollte, das den Gesetzlichen Krankenversicherungen 3,0 Prozent bzw. 3,1 Prozent als neuen Zusatzbeitrag zu empfehlen. Den konkreten Satz kann jede Kasse individuell bestimmen. Manche Kassen liegen zum Teil deutlich darunter, manche deutlich darüber.

Tatsächlich lag der durchschnittliche Wert für den Zusatzbeitrag angesichts der schwierigen Finanzlage bereits heuer Ende März laut Bundesgesundheitsministerium im Schnitt bei 2,92 Prozent.

Wann man die Gesetzliche Krankenkasse kündigen darf

Im Fall einer Beitragserhöhung haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. Es reicht dann, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt die Kündigung. Nur der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden. Eine Kündigung durch den Versicherten ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich. Die neue Kasse darf auch niemanden ablehnen, auch nicht aufgrund von Alter oder Krankheit. Ohne Sonderkündigungsrecht ist ein Kassenwechsel nach zwölf Monaten möglich.

Der Wechsel zu einer neuen Kasse kann schnell mehrere Hundert Euro sparen. Was dabei allerdings wichtig ist: Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar bei allen Krankenkassen gleich, sie sind gesetzlich geregelt. Doch bestimmte Zusatzleistungen oder Bonusprogramme können sich unterm Strich für den Versicherten mehr auszahlen als ein niedrigerer Beitrag.