BRK Kelheim belegte Arzt mit Hausverbot – Mediziner klagt mit Erfolg dagegen

Sexuelle Belästigung einer jungen Frau in einer Rettungswache in Mainburg im Herbst 2022 wurde einem Notarzt vorgeworfen. Das BRK Kelheim reagierte mit einem Hausverbot gegen den Mediziner. Die Staatsanwaltschaft fand aber keine Beweise für die Anschuldigung. Jetzt zog das Rote Kreuz sein Betretungsverbot zurück.
Der 35-jährige Arzt, der aktuell außerhalb Bayerns tätig ist, klagte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg gegen das Hausverbot. „Ich will rehabilitiert werden und wieder in den Notarztdienst treten“, so der Mediziner am Rande der Verhandlung im März 2025 gegenüber unserer Zeitung. Damals fanden die beiden Parteien keine Einigung. Der Vorsitzende Richter merkte aber an, „dass es für die beklagte Seite nicht gut aussieht“.
Denn der Vorwurf der sexuellen Belästigung ließ sich bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht erhärten. Eine junge Bundesfreiwilligendienstleistende („Bufdi“) des Roten Kreuz soll der heute 35-Jährige im Herbst 2022 gegen ihren Willen in einem BRK-Zimmer in Mainburg „berührt und massiert haben“, lautete die Anschuldigung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch mangels an Beweisen ein.
Nach Bekanntwerden des Vorwurfs hatte das Rote Kreuz umgehend ein Betretungsverbot „für sämtliche Räumlichkeiten des BRK Kelheim“ ausgesprochen, so der Wortlaut in einem Schreiben des Kelheimer Geschäftsführers vom Sommer 2023. Eine Begründung für das Hausverbot wurde nicht genannt. In der Folge kündigte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) den Notarzt-Vertrag mit dem Mediziner auf.
Einvernehmliche Einigung
Gegen beides ging der Mediziner vor. Nun ist das Hausverbot vom Tisch, erklärt sein Rechtsanwalt Maik Herfet auf eine Anfrage unserer Zeitung. „Nachdem die Ermittlungen gegen unseren Mandanten eingestellt wurden, haben die Parteien das verwaltungsgerichtliche Verfahren einvernehmlich im Sinne des Klägers beigelegt“, führt er aus. „Das Betretungsverbot wurde aufgehoben.“
Kelheims BRK-Geschäftsführer Christoph Kühnl bestätigt die Einigung. „Das Verfahren wurde im Rahmen eines Güterichterverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Regensburg einvernehmlich beendet.“ Nachdem die Ermittlungen eingestellt worden sind, „haben die Beteiligten das Verfahren einvernehmlich im Sinne des Klägers beigelegt“.
Obwohl schon die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, wollte das Verwaltungsgericht in der Verhandlung im März die mutmaßlich Geschädigte als Zeugin hören. Sie erschien aber nicht. Von ihr lag ein ärztliches Attest vor, wonach derzeit „eine weitere Begegnung mit dem Arzt nicht förderlich für ihre psychische Genesung“ sei. Der Mediziner erklärte, sich mit der Frau „auf offener, erotischer Basis ausgetauscht“ zu haben. Gekannt habe man sich bereits vor ihrer Arbeit als „Bufdi“ in Mainburg.
Zeugin (21) sagte aus
Den Vorfall, der sich Ende 2022 zugetragen haben soll, bestritt er „vehement. Ich habe bei ihr und auch bei anderen nie etwas gemacht“, gab der Arzt an. Als Indiz dafür wertete er auch, „dass sie mir bis April 2023 weiterhin über WhatsApp geschrieben hat“. Eine 21-jährige Zeugin, die seinerzeit auch mit ihrer „Bufdi“-Zeit begann, sagte vor dem VG aus, der Mediziner habe sie „einen Monat lang per WhatsApp immer wieder gefragt, was ich gerade mache. Dass ich diese Fragerei nicht wollte, hat ihn nicht bewogen aufzuhören.“
Auch wenn es diesen Chatverlauf möglicherweise gab, strafrechtliche Relevanz hat er nicht. Deshalb sprach auch der Richter von geringen Chancen für die Rechtmäßigkeit des Hausverbots. Jetzt hat es das BRK Kelheim aufgehoben.
Weiteres Verfahren gegen KVB anhängig
Seinen Dienst als Notarzt kann der 35-Jährige aber damit vorerst nicht wieder aufnehmen. „Notärztinnen und Notärzte in Bayern sind nicht beim Bayerischen Roten Kreuz angestellt. Träger der notärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Die vertragliche Ausgestaltung der Tätigkeit erfolgt daher zwischen der KVB und dem jeweiligen Arzt“, erläutert BRK-Geschäftsführer Kühnl.
Wie der Anwalt des Arztes ausführt, „sind noch Verfahren bei Gericht anhängig, beispielsweise gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns“. Der Mediziner hatte bei der Verhandlung erklärt, er wolle „in die Region zurückkehren“, wenn er wieder einen Notarzt-Vertrag bei der KVB bekomme. „Durch die Vorwürfe wurde es für mich auch privat sehr schwierig“, sagte er zudem. „Über eine Rückkehr soll nach Klärung der Angelegenheit mit der KVB weitergehend nachgedacht werden“, sagt sein Rechtsanwalt Herfet zum aktuellen Stand.