Trotz eingestellter Ermittlungen: BRK Kelheim hält an Hausverbot gegen Notarzt fest – der klagt dagegen

Hat ein Notarzt in einer Rettungswache in Mainburg (Landkreis Kelheim) eine junge Frau sexuell belästigt? Die Staatsanwaltschaft sieht keine Beweise dafür. Aber: Das BRK Kelheim erteilte dem Mediziner wegen der Anschuldigung ein Hausverbot. Dagegen klagt der Arzt – eine Zeugin sagte unter Tränen aus. Erotische Chatverläufe kamen ans Licht.
Eine junge Bundesfreiwilligendienstleistende („Bufdi“) des Roten Kreuz soll der heute 34-Jährige im Herbst 2022 gegen ihren Willen in einem BRK-Zimmer in Mainburg „berührt und massiert haben“, so der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Regensburg leitete Ermittlungen ein. Und stellte sie mangels Beweisen ein. Das gilt ebenso für die ihm auch angelastete Verbreitung von Bildern pornografischen Inhalts.
Nach wie vor besteht aber ein Betretungsverbot „für sämtliche Räumlichkeiten des BRK Kelheim“, so der Wortlaut in einem Schreiben des Kelheimer Rot-Kreuz-Geschäftsführers vom Sommer 2023. Nach Bekanntwerden des Vorwurfs wurde es „mit sofortiger Wirkung“ ausgesprochen, bei Zuwiderhandlung „unverzüglicher Strafantrag“ angekündigt. Eine Begründung für das Hausverbot wurde nicht genannt.
Arzt: „Ich will rehabilitiert werden“
In der Folge kündigte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) den Notarzt-Vertrag mit dem Mediziner auf. „Ich will aber rehabilitiert werden und wieder in den Notarztdienst treten“, erklärt dieser gegenüber der MZ. Darum habe er gegen das Hausverbot Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg eingereicht. Verhandelt wurde die Causa am Dienstag, 25. März 2025.
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„Wir müssen die Kernfrage klären, ob sich die sexuelle Belästigung wirklich so abgespielt hat“, sah Vorsitzender Richter Andreas Fischer die Aufgabe für die vierte Kammer, obwohl das Strafverfahren wie erwähnt eingestellt wurde. Die mutmaßlich Geschädigte sollte als Zeugin aussagen – erschien aber nicht. Von ihr lag ein ärztliches Attest vor, wonach derzeit „eine weitere Begegnung mit dem Arzt nicht förderlich für ihre psychische Genesung“ sei.
Kennengelernt über Online-Dating
Der Mediziner äußerte sich auf Fragen des Gerichts. Er habe die junge Frau nicht erst beim BRK kennengelernt. Über ein Online-Datingprofil habe man wenige Monate zuvor Kontakt geknüpft. „Das ist aber bald im Sande verlaufen“, so der 34-Jährige. Im Herbst 2022 sei man sich im BRK-Dienst wieder begegnet. „Nach anfänglichem Smalltalk haben wir uns auch auf offener, erotischer Basis ausgetauscht.“
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Den Vorfall, der sich Ende 2022 zugetragen haben soll, „bestreite ich vehement. Ich habe bei ihr und auch bei anderen nie etwas gemacht.“ Als Indiz dafür wertete er auch, „dass sie mir bis April 2023 weiterhin über WhatsApp geschrieben hat“.
Erotische Bilder – nur von ihm?
Im Chatverlauf seit Herbst 2022 sei es auch zum Austausch von erotischen Bildern gekommen, „aber es waren nie Nacktfotos von Geschlechtsorganen“. Anwältin Judith Wintersberger, die das BRK Kelheim vertrat, warf ein, sie sehe im Chatverlauf keine Bilder von Seiten der Frau.
Und sie hielt dem Arzt eine Passage in diesem Chat vor: Er könne sie „massieren bis zum ...“, habe er ihr geschrieben. Worauf sie mit „Nein, ich möchte nicht“ geantwortet hätte. „Sie haben Ihre Frage trotzdem mehrmals wiederholt. Aber ein Nein ist ein Nein. Das sollte in der heutigen Zeit jedem klar sein“, sagte die Anwältin in scharfem Ton.
Zeugin (21) widerspricht Angaben des Arztes
Der Arzt gab zudem an, er habe auch zu anderen Frauen nach Begegnung im Dienst Kontakt gesucht. „Wenn sie aber ein Treffen ablehnten, habe ich den Kontakt sofort eingestellt.“ Dem widersprach eine 21-jährige Zeugin aus dem Kreis Kelheim, die zeitgleich mit der mutmaßlich Geschädigten ihre Bufdi-Zeit begann.
„Er hat mich einen Monat lang per WhatsApp immer wieder gefragt, was ich gerade mache. Dass ich diese Fragerei nicht wollte, hat ihn nicht bewogen aufzuhören“, sagte sie in der Verhandlung vor dem VG, teilweise unter Tränen.
Die beiden jungen Frauen wollten seinen „Ruf“ testen
Mit einer „Aktion, die ich damals lustig fand, heute aber nicht mehr“, ging sie jedoch auf die Avancen ein: Die 21-Jährige und die nicht erschienene Zeugin waren eines Abends gemeinsam unterwegs und erhielten beide vom Mediziner die „Einladung“ zu einem Treffen in einem Dienstzimmer. „Ihm ging vom Hörensagen ein Ruf voraus. Darum wollten wir wissen, wie er reagiert, wenn wir zusagen“, so die 21-Jährige.
Das taten beide auch. „Aber wir hatten nie wirklich die Absicht, ihn zu treffen.“ Von einem Parkplatz aus habe man beobachtet, wie der Mediziner vors Haus gegangen sei, um (vergeblich) den Damenbesuch zu empfangen.
Hausverbot steht auf der Kippe – Gericht vertagt sich
Auf Basis dieser Zeugenaussage „sieht es für die beklagte Seite nicht gut aus, dass das Hausverbot rechtens ist“, sagte der Vorsitzende Richter. Denn der Arzt habe sich der 21-Jährigen gegenüber nichts zuschulden kommen lassen. Anders sei die Sachlage womöglich in Bezug auf die andere junge Frau. „Dazu müssten wir sie zur möglichen sexuellen Belästigung aber erst hören.“
Anwältin Wintersberger wollte mit dem BRK-Geschäftsführer Rücksprache halten, erreichte ihn aber nicht. „Ich kann die Entscheidung nicht treffen, ob das Hausverbot aufgehoben wird“, erklärte sie. Darum beschied Richter Fischer: „Wir vertagen uns.“
Arzt will zurück in die Region
Wegzug: Derzeit sei er nicht mehr in Bayern tätig, erklärte der Arzt gegenüber der MZ. Er arbeite in einem anderen Bundesland als Mediziner an einer Klinik. „Durch die Vorwürfe wurde es für mich auch privat sehr schwierig.“
Rückkehr: Sollte er mit der Klage gegen das Hausverbot erfolgreich sein und wieder einen Notarzt-Vertrag bei der KVB bekommen, „möchte ich in die Region zurückkehren“.