Vier Straubinger Geiselnehmer geben sich vor Gericht reumütig

„Sie meinen es nicht ernst“, sagt der misshandelte Pflegehelfer im Zeugenstand. Zum Auftakt vor dem Landgericht Regensburg haben alle vier Angeklagten die Tat in der Forensik eingeräumt und sich beim Opfer entschuldigt. Der Prozess um die Geiselnahme und Flucht aus dem BKH Straubing im August 2024 zeigt am ersten Tag schon die Zielrichtung der Verteidiger, denn Sicherungsverwahrung steht im Raum.
Der Zugang zum Sitzungssaal 104 am Landgericht in Regensburg ist am Montag nur über einen Umweg möglich. Vor dem Raum haben sich Justizbeamte und die Polizei positioniert. Der Sicherheitsgrad ist deutlich höher als in anderen Verfahren. Doch vor Gericht versuchen die vier Angeklagten, denen Geiselnahme für die Flucht aus dem Bezirksklinikum Straubing vorgeworfen wird, ein anderes Bild zu vermitteln. Sie geben sich reumütig und schuldeinsichtig. „Ich sah keine andere Möglichkeit mehr, um aus der Anstalt herauszukommen“, lässt einer der Täter seine Anwältin Ricarda Lang vortragen.
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Laut Anklageschrift hatten die vier Männer im August 2024 beschlossen, ihre Flucht aus dem Maßregelvollzug am Bezirksklinikum Straubing vorzubereiten. Hierzu organisierten sie im Vorfeld Fluchthelfer und Fluchtwagen. Am 17. August sollen sie einen Pflegehelfer der Spätschicht unter einem Vorwand in den Waschraum gelockt und überwältigt haben – mit zwei Stuhlbeinen als einsatzbereite Knüppel und einem zerbrochenen Handspiegel als scharfer Waffe. Womit das Quartett wohl nicht rechnete: Der Pflegehelfer wehrte sich nach Kräften. Dennoch gelang den Tätern am Ende die Flucht. Sie wurden später in Österreich und der Türkei verhaftet.
„Es ist wirklich schwierig“
Die schlimmsten Verletzungen, sagt das Opfer am Montagnachmittag selbst im Zeugenstand aus, seien die seelischen Verletzungen. „Körperlich bin ich geheilt. Jetzt versuche ich, mein Leben wieder herzustellen. Es ist schwierig.“ Immer wieder muss der heute 56-Jährige pausieren und tief durchatmen, um die etwa 20 Minuten, in denen er in der Gewalt der Männer war, zu schildern. „Diese Leute sind voller krimineller Energie. Von diesen Leuten kann man alles erwarten“, schildert er die Gedanken, die ihm damals durch den Kopf schossen. Seinen Ausführungen zufolge hätten die Angeklagten J. und K. auf ihn eingeschlagen, der dritte, E., ihn im Schwitzkasten gehalten. B. sei erst dazugestoßen, als sie den Waschraum verlassen hätten. „Mir war bewusst, dass mein Leben in Gefahr ist. Das war aber kein Grund, um sich nicht zu wehren.“
Die siebte Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Dr. Alexander Guth zeigt im Gerichtssaal Bilder der verletzten Geisel. Der Mann hatte starke Schwellungen im Gesicht, Stichwunden am Hals und Hämatome am Körper. „Du bist ein Depp, warum wehrst du dich“, hätten ihm die Angeklagten vorgeworfen, erinnert sich das Opfer auf einen Vorhalt des Gerichts. Als er um Hilfe rufen wollte, habe ihm K. gedroht: „Halt´s Maul, sonst steche ich dich ab“, sagt der Zeuge. Seinen Alarmknopf hatten die Männer ihm entrissen.
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Im Zuhörerbereich haben neben Journalisten Angehörige der Angeklagten Platz genommen. Sie versuchen Blickkontakte und Zurufe, was zu einer Rüge vom Aufsichtspersonal führt. Die Männer, so ist in den privaten Gesprächen herauszuhören – fürchten eine ungerechte Behandlung vor Gericht. Denn im Raum steht eine mögliche Sicherungsverwahrung der 29 bis 32 Jahre alten Geiselnehmer. Alle vier waren aufgrund von Vorstrafen im Zusammenhang mit Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten in den Maßregelvollzug eingewiesen worden. Vor der Geiselnahme stand für drei von ihnen der Umzug in eine Justizvollzugsanstalt an, weil die Therapien nicht gefruchtet hätten. Vor Gericht widersprechen nun die Verteidiger. Die Patienten seien von einem Oberarzt der Station so schlecht behandelt worden, dass sie an ihre Frustrationsgrenzen stießen. Dafür wollen die Verteidiger auch Zeugen vor Gericht laden. Das sei letztlich die Motivation für die Tat gewesen, heißt es.
„Wir wollen nur raus!“
Die Angeklagten lassen ihre Anwälte in den verlesenen Eröffnungsstatements betonen, sie hätten dem Opfer keine körperlichen Schäden zufügen wollen. „Ich habe ihn von hinten gepackt und festgehalten und gesagt, dass ich bzw. wir ihm nichts tun wollen. Wir wollten nur raus“, schildert der Angeklagte E. – offenkundig einer der Wortführer während der Tat – die Situation.
Das Opfer sieht diese Reuebekundungen als nicht ehrlich an. „Ich habe die Briefe zur Kenntnis genommen. Ich glaube aber nicht, dass sie es ernst meinen.“ Auch die je 5000 Euro Täter-Opfer-Ausgleich, die zwei Angeklagte bezahlt und ein dritter Beteiligter in Aussicht gestellt haben, wertet das Opfer als nicht ausreichend. „Mein Leben ist ruiniert, verstehen Sie das?“, fragt der Mann in Richtung der Kammer. „Die Summe kann mein Leben nicht zurückbringen.“
Im Zusammenhang mit den Zahlungen kam zur Sprache, dass der Angeklagte J. eine Klage vorbereiten lässt. Sein Verteidiger Helmut Mörtl spricht von „merkwürdigem Verhalten“ in der JVA Gablingen, dem sein Mandant ausgeliefert gewesen sei. Geld, das ihm aus dieser Klage zugesprochen werden könnte, werde J. für einen Ausgleich an die Straubinger Geisel verwenden, verspricht der Anwalt. Der Prozess wird heute fortgesetzt.