Geflüchteter soll Schüler am Regensburger Dom vergewaltigt haben – Gericht spricht ihn frei

Schockierende Tat am größten Denkmal der Stadt? Ein 26-jähriger Iraner soll einen Jugendlichen direkt am Regensburger Dom vergewaltigt haben. Vor Gericht stellt sich heraus: Es war doch alles ein bisschen komplizierter.
Die Tat im Domgarten soll am 31. Oktober vergangenen Jahres stattgefunden haben. Der heute 26-Jährige habe den Jugendlichen von hinten festgehalten, als dieser gerade urinierte, heißt es in der Anklage. Er soll den Schüler dann rund zehn Minuten lang vergewaltigt haben.
Beim Prozess vor dem Amtsgericht am Mittwoch wurde die Videovernehmung des Opfers abgespielt. Diese hatte nur Stunden nach der Tat stattgefunden. In einem Spurensicherungsanzug sitzt der junge Mann mitten in der Nacht einer Polizistin gegenüber und schildert das, was ihm passierte.
Demnach sei er mit Freunden am Dom gesessen und dort auf eine Gruppe junger Männer aus dem Nahen Osten getroffen. Einer habe ihm eine Cola angeboten, erst beim Trinken habe er festgestellt, dass auch Whiskey in der Flasche war. Als er um die Ecke ging, sei ihm einer der Männer gefolgt, habe ihn von hinten festgehalten und sich an ihm vergangen. Das eigentliche Tatgeschehen schilderte der junge Mann recht oberflächlich.
Vergewaltigung in Regensburg? Angeklagter streitet alles ab
Der Angeklagte wiederum bestritt, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt habe. Vielmehr sei er von dem jungen Mann gegen eine Wand gedrückt und geküsst worden. Anschließend sei er von dem Jugendlichen in den Domgarten gezogen worden. Dieser habe ihm ein Handy in die Hand gedrückt und ihn aufgefordert zu filmen. Ob es entsprechende Aufnahmen gibt, kam im Verfahren nicht zur Sprache.
Zunächst gab der Angeklagte an, sich an den Geschlechtsverkehr nicht erinnern zu können. Er schäme sich und sei sehr betrunken gewesen. Erinnern könne er sich erst wieder daran, sich in einem Park übergeben zu haben. Als sein Anwalt Henning Hußmann dem Iraner klar machte, dass ihm diesen Blackout niemand glauben werde, gab er zu, dass es zum Sex kam. Dieser sei allerdings einvernehmlich gewesen. Die Nachfrage des Staatsanwalts, ob er eine Erektion gehabt habe, verneinte der Angeklagte. Es sei jedoch Sperma gefunden worden, hakte der Jurist nach. Der 26-Jährige schwörte, er habe keine Erektion gehabt.
Bei der Haftbefehlseröffnung hatte der Iraner noch behauptet, es sei rein gar nichts passiert. Gefasst wurde der Mann Monate nach dem Vorfall in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen).
Die anschließende Aussage des Opfers fand hinter verschlossenen Türen statt und dauerte rund zwei Stunden.
Die beste Freundin des jungen Mannes säte mit ihrer Aussage durchaus Zweifel daran, dass es sich wirklich um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Sie war am fraglichen Tag ebenfalls am Dom und hatte innige Küsse zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer beobachtet. Sie habe den Eindruck gehabt, diese seien einvernehmlich gewesen. Wörtlich sprach sie von „French Kisses“. Die beiden Männer seien um die Ecke gegangen, später sei ihr bester Freund auf sie zugelaufen und habe gesagt, er sei vergewaltigt worden. Sie wisse, dass der Jugendliche homosexuell sei. In der Polizeivernehmung hat dieser selbst jedoch gesagt, er habe kein Interesse an intimen Kontakten.
Die Beamtin, die das Opfer kurz nach der Tat vernahm, berichtete vor Gericht, dass bei ihr durchaus Zweifel blieben. Zum einen habe sie sich gefragt, warum der Jugendliche nicht um Hilfe gerufen habe. Zum anderen habe sie das Gefühl gehabt, dass er sich vor seinen Eltern schäme.
In dubio pro reoHenning Hußmann, Anwalt
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft betonte in seinem Schlussvortrag, dass die Hauptverhandlung die Vorwürfe bewiesen habe. Man habe dem Opfer seine Aussage zwar „aus der Nase ziehen müssen“, das sei allerdings dem Alter und den Umständen geschuldet. Grundsätzlich habe er das Geschehen konstant geschildert. Er forderte drei Jahre und acht Monate Haft.
Der Anwalt des Angeklagten, Henning Hußmann, beantragte indes einen Freispruch. Es stelle sich die Frage, wem man glaube, da es keine objektiven Beweise gebe. Der Jurist sprach von zahlreichen Ungereimtheiten und erinnerte an den Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ – also: Im Zweifel für den Angeklagten.
Kammer sieht Widersprüche
Das sah letztlich auch das Gericht so. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Weber sprach den Mann frei. Man habe im Rahmen der Verhandlung kein klares Bild dessen, was passiert sein soll, gewinnen können. Sowohl die Aussage des vermeintlichen Täters als auch die des Opfers seien widersprüchlich und zum Teil auch widerlegt. Letztlich blieben allerdings Zweifel. Und, so betonte auch Weber: „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen.