Regensburger steigt bei schlafender Nachbarin ein – mit Kabelbindern und Klebeband

Von Philip Hell · 19. November 2025 um 19:00

Sexualdelikt oder Hausfriedensbruch? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Regensburg am Mittwoch beschäftigen.

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Die Staatsanwaltschaft warf einem 32-jährigen Regensburger vor, in einem Zeitraum von etwa neun Monaten mehrfach eine Nachbarin durch das Fenster fotografiert zu haben. Dabei war die junge Frau zum Teil nur spärlich bekleidet. Einmal, so die Anklage, bemerkte das Opfer den Täter.

Wenige Monate nach diesem Vorfall soll der Regensburger laut Anklage in den frühen Morgenstunden in die Wohnung einer anderen Nachbarin eingestiegen sein. Dabei soll er Kabelbinder und Klebeband dabei gehabt haben. Laut Anklage soll er geplant haben, seine Nachbarin zu überwältigen und an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die junge Frau wachte jedoch laut Staatsanwaltschaft auf und schrie. Der Angeklagte habe sich daraufhin neben seine Nachbarin ins Bett gelegt und mit ihr gesprochen. Erst auf lautstarke Aufforderung habe der Mann die Wohnung verlassen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 32-Jährigen einen versuchten schweren sexuellen Übergriff vor.

Was hatte er mit Kabelbindern und Klebeband vor? Regensburger schweigt

Im Verfahren vor dem Amtsgericht Regensburg räumte der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt Maximilian Keser ein, eine Nachbarin fotografiert zu haben – zum Kabelbindervorfall schwieg er allerdings.

Die junge Frau, die der Mann filmte, sagte im Prozess aus. Noch immer beschäftigen sie die Vorfälle, sagte sie unter Tränen. Sie sei daraufhin umgezogen.

Die Nachbarin, bei der der Mann eingestiegen sein soll, nahm als Nebenklägerin am Prozess teil. Auch sie berichtete in ihrer Zeugenaussage, dass sie der Vorfall länger beschäftigt habe. Der Mann sei ihr schon länger unheimlich vorgekommen, sagte die junge Frau. Auch in ihrem Freundeskreis sei der 32-Jährige bekannt gewesen. Sie sprach wörtlich von einem „Creep-Nachbar“. Es sei im Haus schon mehrfach zu komischen Situationen gekommen. Eine Polizeibeamtin sagte aus, dass dem ehemaligen Chef des Angeklagten nach dessen Kündigung aufgefallen sei, dass sich Bilder von nackten Frauen – offensichtlich Spanneraufnahmen – auf dem Laptop des Mannes befunden hätten. Auch die Polizistin berichtete davon, dass der 32-Jährige einen gewissen Ruf hatte. Eine Zeugin habe ihr erzählt, dass er gruselig sei. Wenn er mit Frauen rede, mache er den Eindruck, als ob er mit einem Stück Fleisch spreche, berichtete sie.

Amtsgericht Regensburg steht vor rechtlicher Krux

Die Krux in diesem Fall lag allerdings in rechtlichen Fragen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft blieb auf seinem Standpunkt, wonach es sich um einen versuchten schweren sexuellen Übergriff handele. Er strich hervor, dass die Opfer nach wie vor unter den Taten litten, und forderte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dem schloss sich die Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Sophie Spiegel, an.

Verteidiger Maximilian Keser argumentierte dagegen, dass es für einen Versuch einen Tatplan brauche. Man könne dem Angeklagten nicht in den Kopf schauen, zumal er vor Gericht zu diesem Vorwurf schwieg. Daher könne man nur aus objektiv feststellbaren Tatsachen schließen. Man wisse zwar, dass sein Mandant Kabelbinder und Klebeband dabei gehabt habe – man wisse allerdings eben nicht, was er damit vorhatte. Er forderte folglich eine Geldstrafe für die Spannerfotos und den Hausfriedensbruch.

Dem schloss sich letztlich auch das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Killinger an. Es verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von neun Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.

Bewährung für Spanner in Regensburg

Auch Killinger ging in der Urteilsbegründung auf die rechtliche Krux in diesem Fall ein. Der Sachverhalt stehe fest, betonte der Jurist. Den Opfern sei vollumfänglich Glauben zu schenken - auch was die Folgen der Tat angehe. Das, was der Angeklagte getan habe, sei „unverständlich und nicht nachvollziehbar“, führte Killinger aus. Im Prozess gehe es allerdings um gesetzliche Maßstäbe.

Und dahingehend sei in solchen Fällen eben ein Tatplan entscheidend. Ob es einen solchen gegeben habe, sei letztlich nicht feststellbar gewesen. Auch Killinger betonte: „Wir können ihm nicht in den Kopf schauen.“

Fest stehe allerdings, dass es sich um einen Hausfriedensbruch gehandelt habe. Und zwar „um den denkbar schlimmsten Hausfriedensbruch“, sagte der Richter. „Sie haben ihr schlaflose Nächte bereitet.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können die Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel einlegen.