Gewaltbereite Gruppe demonstriert gegen Fürstin Gloria – Stadt Regensburg distanziert sich nicht

Das linksextreme Spektrum hat neuerlich zur Demonstration gegen Gloria von Thurn und Taxis und den Weihnachtsmarkt von Veranstalter Peter Kittel im Schloss in Regensburg aufgerufen. Am Dienstagmorgen informierte „Anita.f“, der Name, unter dem die lokale Antifa-Gruppe firmiert, die Redaktionen. Heikel ist, dass sich offene Verfassungsfeinde unter den Demonstranten befinden.
„Gloria von Thurn und Taxis fällt seit Jahren durch zutiefst rassistische und queerfeindliche Äußerungen auf“, heißt es in dem Aufruf, am 6. Dezember am Emmeramsplatz zu demonstrieren. „Zudem ist sie gut vernetzt mit dem autokratischen Nationalisten Viktor Orbán und dem rechtsaußen-US Supreme Court-Richter Samuel Alito. Auch der Organisator des Potsdamer Treffens, bei dem Rechtsextreme und ranghohe AfD-Mitglieder zusammenkamen, Gernot Mörig, war schon auf Schloss St. Emmeram zu Besuch.“
Lange Liste an Gruppen
Die Gruppe an Mitdemonstranten ist lang. Teilweise dürfte es sich dabei um deckungsgleiche Personen aus dem linksextremen Spektrum handeln, die allerdings auch in Parteien hinein Verbindungen pflegen. So ist beispielsweise die „Linksjugend ['solid]“ in der Teilnehmerliste. Sie wird vom bayerischen Verfassungsschutz auf einer Homepage über Linksextremismus genannt. Auch der sogenannte „Sozialistische Demokratische Studierendenbund“ ist mit dabei. Mit der Organisation „Sozialrevolutionäre Aktion“ nimmt auch eine Gruppe teil, die vom bayerischen Verfassungsschutz als gewaltbereit eingestuft wurde.
Der Verfassungsschutz erwähnte die Gruppe „Sozialrevolutionäre Aktion“ (SRA) ausführlich im Bericht 2020. „In Regensburg gründete sich 2017 die autonome Gruppe SRA“, hieß es darin über die Gruppe. Der Verfassungsschutz weiter: „Bei der SRA sind hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erkennen: Die Gruppierung lehnt das Staatsprinzip mit seinen konstituierenden Merkmalen Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk in seiner Gesamtheit sowie die parlamentarisch-repräsentative Demokratie, die Volkssouveränität, das (Mehr-)Parteienprinzip und das Rechtsstaatsprinzip ab.“ Auf einer Seite des Freistaates über Extremismus heißt es über die Gruppe: „Zum Erreichen ihrer Ziele distanziert sich die Gruppe nicht von der Anwendung von Gewalt.“Lesen Sie auch:
Auf der Liste, die „Anita.f“ verschickte, stehen aber nicht nur Organisationen wie die SRA, die vom Verfassungsschutz als gewaltbereit eingestuft wird. Sondern auch mit der Lokalgruppe des Vereins Sea Eye ein Verein, der Menschen vor dem Ertrinken rettet – und erhebliche Mittel aus Regensburger Steuergeldern beziehen soll. Auf Antrag der Grünen beschloss der Stadtrat kürzlich mehrheitlich, Spenden von Bürgern an Sea Eye bis zu einem Betrag von 30.000 Euro zu verdoppeln. Doch in den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt drängte die CSU darauf, diesen Posten zu streichen.
Das Geld sollte nun eigentlich 2026 fließen. Gleichzeitig legte ein Bürger Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz sein. Das Argument: Die Gemeindeordnung und darin Artikel 57 sehen vor, „dass die Gemeinde ihr Vermögen wirtschaftlich zu verwalten und ausschließlich für Aufgaben im eigenen Wirkungskreis einzusetzen hat.“ Die Beschränkung auf den eigenen Wirkungskreis sei keine Schikane, so der Beschwerdeführer zu dieser Zeitung, „sondern sie ist Ausdruck unseres Föderalismus“.
Jetzt hat die Regierung nach eigenen Angaben die Prüfung abgeschlossen. Mitteilen wollte sie das Ergebnis aber nicht. Die Stadt antwortete auf Anfrage, man werde das Ergebnis am Donnerstag dem Stadtrat kommunizieren. Dem Vernehmen nach hält die Regierung eine solche Spende für rechtswidrig: Seenotrettung ist eben nicht Aufgabe der Stadt.
Eine Distanzierung zu der gewaltbereiten Gruppe gab es von Seiten der Stadt nicht. Sondern das: „Sea-Eye steht nicht im Zusammenhang mit gewaltbereitem Linksextremismus.“ Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer wörtlich: „Sea-Eye steht für Zivilcourage, Mitmenschlichkeit und gesellschaftliches Engagement. Wie stark die Verbundenheit und der Zuspruch zu dem Verein sind, hat unter anderem die überwältigende Reaktion auf den Spendenaufruf ‘Regensburg rettet‘ gezeigt.“
Auch den Verein Sea Eye haben wir gefragt, ob man tatsächlich mit gewaltbereiten Linksextremen demonstrieren wolle. Vereinsvorsitzender Gordon Isler sagte auf Anfrage der Mediengruppe Bayern: „Wie Sie wissen vertritt Sea-Eye e.V. seit seiner Gründung den Grundsatz, dass politische Ziele ausschließlich mit friedlichen und demokratischen Mitteln verfolgt werden dürfen.“ Jegliche Form von Gewalt, mit dem Ziel politische Ziele zu erreichen, lehne der Verein „entschieden ab. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für alle unsere ehrenamtlichen Lokalgruppen“.
Keine klare Distanzierung
Zugleich distanziere man sich „klar von den öffentlich dokumentierten Äußerungen und politischen Positionierungen von Gloria von Thurn und Taxis“. Diese stünden im Widerspruch „zu den Werten von Menschenwürde, Gleichberechtigung und Humanität, für die Sea-Eye eintritt. Auch die vielfach berichteten Kontakte zu Akteuren aus rechtsextremen Milieus betrachten wir mit großer Sorge“, so Isler weiter. „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass sich in Regensburg ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für Menschenrechte, demokratische Grundwerte und Solidarität einsetzt und rechtsextremen politischen Haltungen entschieden widerspricht“. Ein solches Engagement sei „für eine offene und demokratische Gesellschaft unverzichtbar“.

Weder Isler, noch Maltz-Schwarzfischer distanzieren sich von der linksextremen Gruppe, die der Verfassungsschutz für gefährlich hält und die Seite an Seite mit Sea Eye demonstrieren will.
Wer im öffentlichen Dienst, also auch bei der Stadt, eine Stelle will, muss seine Verfassungstreue erklären. Vorgegeben wird die Liste an rechts- und linksextremen sowie islamistischen Gruppen, die ein Ausschlußkriterium sind, vom Innenministerium. Sowohl die „Sozialrevolutionären Aktion“, als auch die „Linksjugend (`solid)“ werden hier als verfassungswidrig angegeben.