Neunburg hat nun eine Stellplatzsatzung – mit höherer Ablösesumme

Im Zuge des Bürokratieabbaus hatte Bayern seine Bauordnung entschlackt und die landesweite Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen gestrichen. Viele Kommunen mussten deshalb handeln, denn sie hatten sich bisher auf die Landesregelung verlassen – auch Neunburg. Deshalb stand der Stadtrat nun vor der Entscheidung, ob er eine eigene Stellplatzsatzung beschließt. Das Votum wurde gleich mit einem länger geplanten Vorhaben verbunden.
Die Verwaltung hatte die Nachteile, wenn sich die Räte gegen eine Stellplatzsatzung entscheiden würden, aufgezeigt. Parkplätze könnten dann von Bauherren nicht mehr verpflichtend eingefordert werden, da es dafür keine rechtliche Grundlage mehr gebe. Die Stadt würde dadurch auch eine städtebauliche Steuerungsmöglichkeit verlieren. Und es dürften keine Ablösesummen mehr verlangt werden für Stellplätze, die nicht auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden können.
Kommt selten vor: Votum war nicht einstimmig
Im öffentlichen Raum würde gleichzeitig der Parkdruck zunehmen – vor allem bei größeren Wohnbauprojekten oder im verdichteten Stadtgebiet. Die Verwaltung befürchtet zudem eine unklare Entwicklung bei privaten Bauvorhaben, da Entscheidungen über Stellplätze allein in den Händen der Bauherren liegen würden.
Welcher dieser Gründe am Ende den Ausschlag für die Stadträte gab, ist nicht bekannt. Die Stellplatzsatzung fand zumindest eine Mehrheit. Einstimmig war das Votum – so wie bei den meisten Entscheidungen im Neunburger Stadtrat – aber nicht. Zehn Räte stimmten dafür, vier dagegen.
Das lag an einer Änderung, die von der CSU-Fraktion beantragt wurde. Den Christsozialen war die bisherige Ablösesumme in Höhe von 5000 Euro je nicht errichtetem Parkplatz zu gering. Mit diesem Betrag könnten die Kosten für die Errichtung von Ersatzparkplätzen im öffentlichen Raum nicht gedeckt werden, war CSU-Fraktionschef Alexander Trinkmann überzeugt.
Von den Ratskollegen sahen das nicht alle so. Erich Schmid (SPD) erklärte im Namen seiner Fraktion, dass man eine Erhöhung nicht befürworte und den Betrag von 5000 Euro beibehalten wolle.
Viele Nachbarkommunen haben geringere Beträge
Neunburg hatte sich mit der bisherigen Ablöse in guter Gesellschaft befunden: Auch in Schwandorf ist in der Stellplatzsatzung ein Betrag von 5000 Euro je nicht errichtetem Parkplatz festgelegt. Im Markt Bruck wird ebenfalls eine Ablöse von 5000 Euro je Stellplatz fällig. Der dortige Marktgemeinderat hatte erst im September beschlossen, die Summe von 3500 auf 5000 Euro zu erhöhen.

In Burglengenfeld und Schwarzenfeld gelten jeweils Ablösebeträge von 4000 Euro. In Schwarzach wurde der Betrag kürzlich per Beschluss auf 7500 Euro festgesetzt. Und in Nittenau lag er früher bei 8000 Euro. In der aktuellen Stellplatzsatzung, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist, findet sich diese Summe nicht mehr, dort ist lediglich von einer Ablöse in „angemessener Höhe“ die Rede. Im Neunburger Stadtrat sorgte nun die CSU mit ihrer Mehrheit dafür, dass die Ablösesumme auf 10.000 Euro erhöht wurde. Für die Steigerung stimmten neun Räte, fünf waren dagegen.
Bürger verkennen Kosten für Schaffung von öffentlichen Parkplätzen
Laut Bürgermeister Martin Birner (CSU) sei der Betrag zuvor nie erhöht worden. Es sei aber schon länger über eine Anpassung diskutiert worden. Der jetzige Handlungszwang, eine eigene Stellplatzsatzung zu beschließen, sei genutzt worden, das Vorhaben nun umzusetzen.
Birner hält die Erhöhung wie seine CSU-Kollegen für gerechtfertigt. Die Bürger würden oft verkennen, welche Kosten mit der Errichtung von öffentlichen Parkplätzen verbunden seien. So müssten Flächen gekauft oder gepachtet und manchmal auch Gebäude abgerissen werden, um überhaupt den Platz für zusätzliche Parkmöglichkeiten zu haben.

In den vergangenen Jahren seien einige weitere öffentliche Parkflächen von der Stadt geschaffen worden. Als Beispiel zählt der Rathauschef die Parkbuchten entlang der Wassergasse in Höhe des Generationen-Spielplatzes auf. An der Ledererstraße sei nach dem Abriss eines alten Gebäudes ebenfalls von der Stadt ein Parkplatz geschaffen worden.
Spielplatzsatzung nicht verabschiedet
Dass der höhere Ablösebetrag künftig Investoren davon abhalten könnte, Häuser in der Altstadt zu sanieren, glaubt Birner nicht. Viele Eigentümer von Immobilien in der Altstadt hätten schon in der Vergangenheit Ablösebeträge gezahlt. Lediglich wenn zusätzlicher Wohn- oder Geschäftsraum geschaffen werde, falle die Ablöse an.
Bei der Festlegung, wie viele Stellplätze ein Bauherr nachweisen muss, orientiert sich die Stadt Neunburg an der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen. Darin ist in der Anlage zum Paragraph 20 geregelt, dass zwei Stellplätze je Wohnung erforderlich sind.
Während sich die Neunburger Stadträte mehrheitlich für eine eigene Stellplatzsatzung aussprachen, wurde mit 13:1 Stimmen der Erlass einer Spielplatzsatzung abgelehnt. Die Pflicht zur Schaffung von Spielmöglichkeiten muss künftig im Rahmen eines Bebauungsplans individuell entschieden werden, so der Bürgermeister.