Kind nach Zahn-OP schwerbehindert: Eine Medizinerin akzeptiert Strafbefehl

Von Marion Neumann · 31. Oktober 2025 um 17:14

Noch vor dem offiziellen Schluss des vierten Verhandlungstages ging der Prozess um einen Zweijährigen, der nach einer Zahn-OP unter Narkose bleibende Schäden erlitten hat, für eine der beiden vor dem Regensburger Amtsgericht stehenden Medizinerinnen zu Ende. Zuvor hatten vier Gutachter ausgesagt.

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Noch vor dem offiziellen Schluss des vierten Verhandlungstages ging der Prozess um einen Zweijährigen, der nach einer Zahn-OP unter Narkose bleibende Schäden erlitten hat, für eine der beiden vor dem Regensburger Amtsgericht stehenden Medizinerinnen zu Ende. Die Anästhesistin, vertreten von Rechtsanwalt Johannes Daunderer, entschied sich dafür, den eingelegten Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Für die ebenfalls vor Gericht stehende Zahnärztin, die das Kind in einer Regensburger Praxis behandelt haben soll, geht der Prozess stattdessen weiter.

Ereignet hatte sich der Vorfall, weswegen sich die beiden Ärztinnen wegen fahrlässiger Körperverletzung seit Mitte Oktober vor Gericht verantworten müssen, vor rund fünf Jahren. Dem Kind sollte nach einem Sturz ambulant und unter Vollnarkose ein Zahn entfernt werden.

Wer war für Überwachungsraum zuständig?

Nach der Operation war der Zweijährige in den Aufwachraum der Zahnarztpraxis gebracht worden – und dort, so die Vorwürfe, nicht ausreichend überwacht worden. Ein Abfall der Sauerstoffsättigung und der Herzfrequenz soll laut den Strafbefehlen infolgedessen zu spät bemerkt worden sein. Das Kind erlitt einen Herzstillstand und ist durch die Sauerstoffunterversorgung des Gehirns heute schwerbehindert. „Er kann seinen Kopf nicht alleine halten, wird über eine Sonde ernährt und hat Pflegegrad fünf“, hatte seine Mutter bereits am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand erklärt. Die Familie hat die Nebenklage im Prozess angetreten.

Ebenfalls geäußert hatten sich die beiden Medizinerinnen. Die Anästhesistin gab an, an diesem Tag mit einer Pflegekraft für Narkosen vor Ort in der Praxis gewesen zu sein. Dauerhaft mit im Aufwachraum befunden habe sie sich nicht. Das sei „bei einem Plan von vier bis sechs OPs am Tag“ auch nicht umsetzbar gewesen. Die behandelnde Zahnärztin, vertreten von Dr. Philip Schelling, gab hingegen an, dass es sich beim Aufwachraum nicht um „den Aufgabenbereich der Zahnärzte“ gehandelt habe. Für die postoperative Überwachung von Patienten sei sie weder ausgebildet noch sei dies an sie delegiert worden.

Vollnarkose als „Risikoeingriff“

Als medizinische Sachverständige waren für den Verhandlungstag am Freitag zwei Anästhesisten sowie zwei Zahnmediziner geladen worden. Bereits der erste Gutachter aus der Anästhesie erklärte, dass „keine oder nur eine abgespeckte Variante von Überwachung im Aufwachraum“ nicht vertretbar sei. Für „seltene Risiken“ sei es notwendig, dass Fachpersonal vor Ort ist, um sofort handeln zu können.

Klar war für ihn ebenfalls, dass die Überwachung im Aufwachraum „noch Teil der Vollnarkose“ sei und damit ins Aufgabengebiet der Anästhesie falle. „Eine Vollnarkose bei einem Kind in diesem Alter ist ein Risikoeingriff“, sagte er. „Die Überwachung im Aufwachraum ist extrem wichtig.“ Infrage stellte er ebenfalls die von der Anästhesistin verwendete Schmerztherapie mit mehreren Medikamenten. Dass es sich, wie an den vorherigen Verhandlungstagen mehrfach geäußert, um eine allergische Reaktion des Kindes gehandelt haben könnte, bezweifelte er. „Ich persönlich bin davon überzeugt, dass es ein Narkoseüberhang war.“

Der zweite geladene Anästhesist gab an, dass die Anästhesistin die Patientenüberwachung seines Erachtens nicht an die Zahnärztin oder andere Mitarbeiter delegiert habe. Auch er merkte an, dass bei der erfolgten Medikamentengabe „eine lückenlose Überwachung im Aufwachraum“ gegeben sein müsse. Der Zustand des Kindes sei seiner Ansicht nach ein Resultat aus der Kombination der Schmerzmedikation und der lückenhaften Überwachung gewesen.

Vier Gutachter sagten aus

In großen Teilen einig waren sich auch die zahnmedizinischen Gutachter. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige gab an, dass Zahnärzte auf dem Gebiet der Überwachung über keine Ausbildung verfügten. Auch die von der vor Gericht stehenden Zahnärztin beauftragte Gutachterin bestätigte: „Wir sind Zahnmediziner und nicht im eigentlichen Sinne Humanmediziner. Kraft unserer Ausbildung dürfen wir noch nicht einmal einen venösen Zugang legen.“

Im Anschluss an die Gutachten erfolgte ein Rechtsgespräch, nach dem Daunderer verkündete, dass der Einspruch seiner Mandantin gegen den Strafbefehl zurückgezogen werde. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Er sieht eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung vor. Die Nebenklage beantragte, ihr die Kosten und notwendigen Auslagen für das Verfahren aufzuerlegen.

Für die Zahnärztin geht der Prozess voraussichtlich am 21. November weiter.