Prozess am Amtsgericht Regensburg: Kind nach Zahn-OP unter Narkose schwerbehindert

Wer trägt die Verantwortung dafür, dass ein Kind nach einer Behandlung unter Narkose bleibende gesundheitliche Schäden erlitten hat? Mit dieser schwerwiegenden Frage muss sich das Amtsgericht Regensburg beschäftigen. Vor Gericht stehen zwei Medizinerinnen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Vor Gericht stehen wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Zahnärztin und eine Anästhesistin. Sie sollen vor fünf Jahren einen damals Zweijährigen behandelt beziehungsweise die Narkose durchgeführt haben. Dem Jungen sollte ambulant in der Praxis unter Vollnarkose ein Zahn entfernt werden.
Nach der Zahn-OP war er in den Aufwachraum gebracht worden – und soll dort, so einer der Vorwürfe, nicht ausreichend überwacht worden sein. Der Abfall der Sauerstoffsättigung und der Herzfrequenz sei zu spät bemerkt worden, heißt es in den Strafbefehlen. Nachdem der Herzstillstand bemerkt worden war, soll unverzüglich mit der Reanimation begonnen worden sein. Doch durch die Sauerstoffunterversorgung des Gehirns sei der Junge heute schwerbehindert.
Behandlung unter Narkose
Die Eltern des Jungen, die im Prozess die Nebenklage angetreten haben, sprachen an diesem ersten Verhandlungstag im Zeugenstand über den Zustand ihres Kindes. „Nach fünf Jahren können wir sagen: Er kann seinen Kopf nicht alleine halten, er wird über eine Sonde ernährt und hat nach wie vor Pflegegrad 5. Er wird für immer schwerbehindert bleiben“, so die Mutter.
Als es zu dem Notfall gekommen sei, habe sie sich als einzige Person in dem Aufwachraum befunden. „Mir ist aufgefallen, dass er nach dem Eingriff sehr blass war. Aber es hieß, dass alles in Ordnung sei“, erklärte sie. Eine Einweisung, worauf sie achten solle, habe sie nicht erhalten, sagte sie auf Nachfrage. „Mir wurde gesagt, dass ich nicht auf die Monitore und die Geräusche achten brauche. Das würde mich nur verunsichern.“
Aufgrund der damaligen Regelungen während der Corona-Zeit habe der Vater des Jungen nicht als weitere Begleitperson mit in die Praxis kommen dürfen. „Ich habe draußen gewartet und dann zuerst eine Nachricht von meiner Frau bekommen, dass sie im Aufwachraum sind und dass alles in Ordnung ist. Ich dachte, dass wir bald nach Hause können“, erinnerte er sich. Dann habe sich seine Frau erneut gemeldet. Er müsse sofort in die Praxis kommen. „Meine Frau ist in einer Ecke gekauert, hat geschrien und geweint. Sie hat gesagt, dass unser Sohn nicht mehr atmet.“ Die anschließende Zeit im Krankenhaus, auf der Intensivstation und später in einer Reha-Klinik, sei „die Hölle“ gewesen. „Es hat mindestens drei Jahre gedauert, bis ich mich an unser Leben gewöhnt habe“, sagte er. „Es ist nichts mehr wie vorher.“
Einspruch gegen Strafbefehle
Zu dem Vorfall Stellung nahmen auch die beiden Medizinerinnen. Beide hatten gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. „Meine Mandantin bedauert die Geschehnisse zutiefst“, teilte zunächst Johannes Daunderer, Fachanwalt für Medizinrecht, im Namen der angeklagten Anästhesistin mit. „Sie spricht den Eltern erneut ihr tiefes Mitgefühl aus.“ Auch sie belaste der Vorfall schwer.
Die Angeklagte gab an, dass die Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und Anästhesie stets zuverlässig funktioniert habe. Man habe davon ausgehen können, dass „das Zahnarztteam einen Notfall erkennt“. Als Anästhesistin sei sie an diesem Tag mit einer Pflegekraft für Narkosen vor Ort gewesen. Dass es bei ambulanten Behandlungen weiteres Anästhesie-Personal gebe, sei „nicht Usus“ gewesen – „nicht in der Praxis und auch nicht generell“. Hätte sie sich dauerhaft mit im Aufwachraum befunden, wäre „ein Plan von vier bis sechs OPs am Tag“ nicht umsetzbar gewesen.
Die Medizinerin, die über eine entsprechende Facharztausbildung auch in Bezug auf Narkosen bei Kindern verfügt, gab zudem an, dass ihr eine Verschlechterung des Zustandes des Kindes nicht mitgeteilt worden sei – und dass die verwendeten Geräte „einwandfrei“ funktioniert hätten. Was letztendlich der Auslöser für den Zustand gewesen sei, wisse man nicht. Eine „medizinische Hypothese“ sei, dass es sich um eine allergische Reaktion gehandelt haben könnte.
Mehrere medizinische Gutachter
Auch die Zahnärztin, vertreten von Dr. Philip Schelling, ebenfalls Fachanwalt für Medizinrecht, äußerte ihr Bedauern über den tragischen und erschütternden Vorfall. Da es sich bei der Entfernung des Zahnes um eine komplizierte Kronen-Wurzel-Fraktur handelte, habe man sich für eine Behandlung unter Narkose entschieden. Zwischenfälle habe es damit sonst nie gegeben. „Das ist gängiges Prozedere, wie das in dieser Praxis gehandhabt wurde.“
Bei dem Aufwachraum habe es sich ihren Schilderungen nach allerdings „nicht um den Aufgabenbereich der Zahnärzte“ gehandelt. „Auch die Abrechnung erfolgte über die Anästhesie.“ Als Zahnärztin sei sie „nicht ausgebildet in postoperativer Überwachung – und es wurde auch nicht an mich delegiert“. Generell habe sie „keinen Anlass gehabt, zu vermuten, dass etwas nicht passt“.
Der Prozess, zu dem mehrere medizinische Gutachter geladen sind, wird in der kommenden Woche fortgesetzt.