Rewag: Gerichts-Krimi um 18 Millionen Euro Schadensersatz

Von Christian Eckl · 28. Oktober 2025 um 19:00

In den größten Turbulenzen am Energiemarkt wurde das Führungsduo beim Regensburger Energieversorger Rewag ausgetauscht. Zunächst musste der Vorstandsvorsitzende gehen, wenige Monate später sein Kollege. Schon bei einer Klage gegen die Kündigung ging die Stadt als Mehrheitseigner der Rewag baden. Jetzt wollte man Millionen Schadensersatz – doch die zuständige Richterin macht da wenig Hoffnung.

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„High noon“ erlebt man in Zivilsachen selten am Landgericht. Doch dieser Prozess hatte es in sich: Allein sechs Rechtsanwälte nahmen im engen Sitzungsaal am Dienstagvormittag Platz, dazu zwei Beklagte und ein hoher städtischer Beamter. Die Zuhörerreihen waren mindestens zur Hälfte mit Medienvertretern belegt. Kein Wunder: Es ging um Millionen, um wirtschaftliche Fehlentscheidungen bei der Rewag – oder um eine Klatsche für die Stadtspitze.

Denn der Stadt Regensburg gehört der Strom- und Wasserversorger Rewag zu etwa zwei Dritteln. Deshalb war es auch kein Rewag-Vertreter, der am Dienstagmorgen auf der Klägerbank am Landgericht Platz nahm. Es war mit Xaver Haimerl der Leiter Unternehmensbeteiligung bei der Stadt. Vor der Handelskammer geht es für die Stadt um Millionen – und für die beklagten beiden früheren Rewag-Verantwortlichen auch um ihre Reputation. Schadensersatz von über 18 Millionen Euro klagt die Rewag bei den beiden früheren Verantwortlichen ein – im Hintergrund stehen zwei Versicherungsunternehmen, die zahlen müssten. Vorsitzende Richterin Adda Trautsch, die nicht zum ersten Mal mit den Geschehnissen rund um die Rewag beschäftigt ist, bremste die Begehrlichkeiten der Rewag aus: Sie nahm die Forderungen genau unter die Lupe.

Mal zu viel, mal zu wenig

Sieben Punkte umfasst die Klage der Rewag gegen ihre beiden früheren Verantwortlichen. Gleich beim ersten Fall ging es um mehr als 7,5 Millionen Euro. Durch eine Herabsetzung der Beschaffungsmenge für Geschäftskunden hätten die beiden Verantwortlichen zu viel Gas, aber zu wenig Strom eingekauft. Dass der Strompreis weiter stieg, habe dazu geführt, dass der Rewag Gewinne entgangen seien.

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Dass aber wiederum der Gaspreis damals einen Höhepunkt erreicht hatte, schon vor dem Ukraine-Krieg durch die Pandemie, wollte man nun auch den beiden früheren Verantwortlichen ankreiden. Richterin Trautsch fand für diesen größten Posten im Forderungskatalog dann auch diese Worte: „Hinterher ist man immer schlauer.“ Und: „Beim vorgelegten Zahlenwerk ist mir nicht gelungen, nachzuvollziehen, welche Zahlen da vorgetragen werden.“ Das Gericht könne auch nicht nachvollziehen, dass man einmal den Vorwurf erhebe, es sei zu viel, beim Strom aber vorhält, es sei zu wenig gekauft worden. „Uns scheint der Schaden auch extrem hoch angesetzt. Mehr als sieben Millionen, das ist schon ein Wort.“

Richterin Adda Trautsch mit einem beisitzenden Richter - Foto: Eckl

So ziemlich ähnlich formulierte die Richterin auch vorsichtig ihre Einschätzung der weiteren Fälle. Bei zwei Unternehmen aus der Region, einem Kieswerk und der BayWa, so wirft man es den früheren Rewag-Verantwortlichen vor, habe man keine ausreichende Mengenklausel in die Verträge geschrieben. Doch in einem Fall hatte ein Rewag-Mitarbeiter einfach das falsche Vertragsformular verschickt. Kann man das den früheren Rewag-Chefs ankreiden? Trautsch meinte, eher nicht. Überhaupt, sagte sie: „Wir würden zur Schadensberechnung Gutachten brauchen. Mag sein, dass andere Richter da googeln oder ChatGPT fragen – wir sind keine Energieexperten hier im Gericht.“

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Weitere Fälle betrafen einen Vergleich mit dem Trafobauer SGB mit Sitz in Regensburg, dem der frühere Vorstandsvorsitzende einen Nachlass von 100 000 Euro gewährte – allerdings, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Sechs Millionen Euro wollte die Rewag von den beiden Beklagten für angebliche Versäumnisse beim Erdgas-Einkauf für ein Blockheizkraftwerk der Stadt. Und auch bei der Beschaffung für Strom beim Kunden Freistaat Bayern habe es Versäumnisse gegeben und man habe einen Schaden von über einer Million Euro verursacht.

Man kann das Verfahren bis zur Unendlichkeit fortsetzen.Adda Trautsch, Vorsitzende Richterin am Landgericht

Während sich Stadtbeamter Haimerl noch beim OLG wortreich meldete und dem dortigen Richter erklären wollte, wie die Vorgänge um die Rewag zu sehen sind, schwieg er diesmal. Nur einmal platzte es aus ihm heraus. Der damals nach der ersten Kündigung im März 2022 verbliebene Rewag-Verantwortliche hatte dem Aufsichtsrat mögliche Verluste von 13,2 Millionen Euro gemeldet. Seine Anwälte beharrten nun darauf, dass er dies in seiner damaligen Funktion tat – und keinesfalls ein Schuldgeständnis unterschrieb. „Das ist ja stark!“, tönte es ironisch von der Beklagtenbank. Richterin Trautsch machte klar, dass der Prozess Jahre dauern könnte.

Sie stellte in Aussicht, sollten sich die Parteien nicht einigen, dann würde der Prozess mindestens zwei Jahre dauern – und weitere mindestens drei Jahre in der nächsten Instanz. Schon jetzt seien eine Million Euro allein an Zinsen aufgelaufen. Eine Einigung mit den Versicherungen der beiden früheren Rewag-Verantwortlichen kam jedenfalls nicht zustande. Die Summe, die am Tisch lag, war demnach zu niedrig: Nur bis zu drei Millionen Euro wollten die Versicherungen demnach zahlen. Der Anwalt der Rewag sagte dann auch: „Die Gespräche sind gescheitert, weil keinerlei Begründung für die angebotenen drei Millionen kamen.“ Immerhin müsse man dem Aufsichtsrat, der von der Oberbürgermeisterin als Vorsitzende geführt wird und in dem auch Stadträte sitzen, eine Empfehlung geben, ob man dem Vergleich zustimmt.

Der Amtsleiter für Unternehmensbeteiligungen der Stadt, Xaver Haimerl (links), mit Anwalt Dr. Stefan Hackel. - Foto: Eckl

Jahrelang diente der Energieversorger Rewag als Cashcow, um mit den Gewinnen defizitäre Betriebe wie etwa die Bäder oder die Busse zu decken. Besonders ungewöhnlich: Der Energieversorger machte im Jahr 2023, in dem die angeblichen Fehlentscheidungen der beiden früheren Verantwortlichen eigentlich hätten durchschlagen müssen, einen Jahresüberschuss von knapp 31,5 Millionen Euro.

„Ex-Vorstände weisen Vorwürfe zurück“

Die beiden Verantwortlichen äußerten sich dann nach dem Prozess nicht. Eine Sprecherin sagte lediglich: „Die ehemaligen Vorstände weisen die seitens der Rewag erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.“ Die Betroffenen seien in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen „sämtlichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Sie handelten stets und ausschließlich im Interesse und zum Wohle der Gesellschaft“, hieß es.

Längst ist die Rewag wieder in ruhigeren Fahrwassern. Schon seit der Berufung von Robert Greb zum neuen Rewag-Chef glätteten sich die Wogen auch im Unternehmen.

Was bisher geschah

Personalie: Im Juni 2019 wird bekannt, dass die Rewag nach Olaf Hermes einen neuen Vorstandsvorsitzenden bekommen soll. Der Rewag-Vorstand besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren Vorstand. So weit, so normal.

Rauswurf: Nur wenige Tage nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs, der weitere Turbulenzen auf dem Energiemarkt auslöst, schickt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer als Aufsichtsratsvorsitzende eine Kündigung an den damaligen Rewag-Vorstandsvorsitzenden. Der geht gegen die Kündigung vor und klagt – vor dem OLG Nürnberg einigen sich die Parteien schließlich, die Stadt muss eine sechsstellige Summe zahlen.

Fortsetzung: Auch der zweite Vorstand muss im Oktober 2022 gehen. Er klagt noch gegen diese Kündigung. Beide früheren Rewag-Verantwortlichen haben wieder gute Jobs gefunden – in der Energiebranche. Die ist derzeit in deutlich ruhigeren Fahrwassern. ce