Klage gegen Ex-Vorstand der Rewag: Regensburgs Stadtspitze schweigt beharrlich

Von Christian Eckl · 22. Mai 2025 um 09:20

Es waren turbulente Tage im März 2022. Russland überfiel gerade die Ukraine, der deutsche Energiemarkt taumelte, weil das russische Gas versiegte. Ausgerechnet da kündigte Regensburgs Stadtspitze als Aufsichtsratschefin der Rewag deren Vorstandschef. Vor Gericht ging sie damit mehrfach baden. Doch nun will die Stadt Millionen zurück. Offen bleibt die Frage: Welchen Schaden richteten eigentlich die Stadtspitze und Spitzenbeamte an?

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Es war eine der weitreichendsten Personalentscheidungen, die Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) während ihrer Amtszeit getroffen hat. Im März 2022 kündigte sie dem damaligen Vorstandsvorsitzenden des Energieversorgers Rewag fristlos. Dabei folgten durch den Ukraine-Krieg die größten Turbulenzen, die der Energiesektor in Deutschland seit Jahrzehnten gesehen hat.

Zahlreiche Gerichte haben sich bereits mit der Causa befasst. Bisher ist die Stadt juristisch weitgehend unterlegen im Zusammenhang mit jenen Ereignissen im März 2022. Doch jetzt versucht die Stadt als Mehrheitseignerin, den Spieß umzudrehen. In ihrer Klage richtet sie sich gegen zwei frühere Vorstände des Energieversorgers. Es geht um einen Streitwert von 18,26 Millionen Euro, wie das Landgericht Regensburg mitteilt. „Streitgegenstand sind Schadensersatzansprüche wegen klägerseits behaupteter Pflichtverletzungen der Beklagten, die diese während ihrer Amtszeit als Vorstände der Klägerin zu verantworten haben sollen“, teilt die Sprecherin des Landgerichts Regensburg auf Anfrage dieser Zeitung mit. Bislang war geplant, den Prozess im Sommer zu terminieren. Doch eine der beteiligten Parteien – welche, ließ das Gericht offen – hatte beantragt, mehr Zeit für die Vorbereitung zu bekommen. Nun steht der neuerliche Termin fest: Am 28. Oktober um 9 Uhr werden sich die Parteien vor Gericht treffen.

Ex-Vorstände sind längst bei neuen Arbeitgebern erfolgreich

Die beiden früheren Chefs der wohl solventesten städtischen Tochter sind längst bei anderen kommunalen Energieversorgern beschäftigt. Sie haben erneut Spitzenjobs. Manches spricht dafür, dass die Verantwortlichen bei der Stadt – es gab damals Gespräche sowohl mit der Oberbürgermeisterin, als auch dem Leiter des Amts für Unternehmensbeteiligungen – die Lage falsch eingeschätzt hatten. Ob das so ist, wird neuerlich ein Gericht klären müssen.

Nur einer der beiden Beklagten äußert sich öffentlich zum Verfahren – Torsten Briegel. Der weitere Beklagte beantwortet keine Fragen, wie er durch eine Anwaltskanzlei mitteilte. Briegel kommentierte die Klage der Stadt bereits Ende Januar so: „Ich kann bestätigen, dass die Rewag den Weg einer Klage gewählt hat.“ Auch wenn das für ihn wenig nachvollziehbar sei, „ergibt sich dadurch vor dem Landgericht die Möglichkeit, die Sachverhalte transparent darzustellen und objektiv zu klären“. Für ihn sei dies „eine wertvolle Gelegenheit, die unbegründeten Vorwürfe vollständig auszuräumen und zur Aufklärung der Situation beizutragen“.

Richter rügte die Verantwortlichen der Stadt förmlich

Harsche Kritik an der Stadt und dem Prozedere kam bereits im Dezember 2024 auf, als die Kündigung Briegels neuerlich verhandelt wurde.

Die Stadt hatte das Verfahren aus der ersten Instanz vors Oberlandesgericht Nürnberg gezogen. Gekündigt hatte man Briegel fristlos, weil er durch eine angeblich verfehlte Einkaufspolitik einen Schaden für die Rewag verursacht haben soll, die lange als Cashcow der Stadt fungierte und bis heute Gewinne abwirft. Schon bei dem Prozess sagte der Richter verblüfft: „Kurioserweise legt man dem Kläger auch zur Last, Strom für 3,6 Millionen Euro nicht gekauft zu haben, den man aber später viel teurer hätte verkaufen können.“ Sein trockener Kommentar: „Wie man es macht, es ist offenbar verkehrt.“ Briegel hatte mehr als 600 000 Euro Gehalt eingeklagt. Bis heute äußert sich die Stadt weder zu der Klage gegen ihn, noch zum Ergebnis des Vergleichs am OLG. Aber erwägt man, diese Verluste für die Stadtkasse am Ende wiederum einzuklagen – gar bei Beamten oder den politisch Verantwortlichen? Von der Stadt heißt es wiederum: „ Keine Auskunft“.