Prozess um Rauswurf des Rewag-Chefs offenbart, wie chaotisch es im Alten Rathaus 2022 zuging

Von Christian Eckl · 18. Dezember 2024 um 17:00

Bei der Verhandlung zur Berufung der Klage von Torsten Briegel gegen die Rewag räumten die Richter zumindest eine Peinlichkeit ab: Die Kündigung des früheren Vorstandsvorsitzenden war nicht deshalb ungültig, weil ein paar Original-Dokumente fehlten.

Es ging um eine Menge Geld – aber auch um die Ehre eines Mannes, der immerhin knapp drei Jahre lang die Geschicke der wichtigsten städtischen Tochtergesellschaft lenkte: Vor dem 12. Senat am Oberlandesgericht Nürnberg wurde am Mittwoch die Berufung zur Klage von Torsten Briegel gegen die Rewag verhandelt. Zumindest eine Peinlichkeit räumten die Richter ab: Die Kündigung des früheren Vorstandsvorsitzenden war nicht deshalb ungültig, weil ein paar Original-Dokumente fehlten.

Mehrere fristlose Kündigungen unterzeichnet

Dafür wurde angesichts der Verhandlung im Nürnberger Justizpalast deutlich: Es waren dramatische Tage für die Rewag, bis dahin Cashcow der Stadt Regensburg, und auch für die Oberbürgermeisterin als Aufsichtsratsvorsitzende. Die nämlich hatte mehrere fristlose Kündigungen unterzeichnet.

Dass mit Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh und dem Bereichsleiter Unternehmensbeteiligungen, Xaver Haimerl, zwei Spitzenbeamte am Prozess teilnahmen, ist erklärungsbedürftig. Auf Nachfrage antwortete der Anwalt der Rewag, Christian Siegert-Bomhard, so: „Die Aufsichtsratsvorsitzende vertritt den Aufsichtsrat.“ Das aber ist Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Die hatte auch mehrere fristlose Kündigungen unterschrieben, mit denen Briegel Anfang 2022 aus dem Amt gehievt werden sollte. Doch weil mutmaßlich die nötigen Vollmachten des Aufsichtsrats fehlten, urteilte die erste Instanz in Regensburg: Die Kündigungen waren wirkungslos. Boeckh, obwohl früher selbst Richter, wurden die Schreiben damals nicht zur Prüfung vorgelegt.

Formalien sind Nebensache

In einem ersten Prozess vor der Handelskammer des Landgerichts Regensburg war die Stadt vollends baden gegangen. Richterin Adda Trautsch hatte nach einer mündlichen Verhandlung am 30. Januar 2023 geurteilt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Briegel und der Rewag „nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 7. März 2022 geendet hat“. Auch die wenige Tage später ausgesprochene „vorsorglich weitere fristlose Kündigung“ vom 16. März 2022 sei nicht wirksam gewesen. Die Kosten, die dem Steuerzahler entstehen könnten, wenn nun auch der Prozess vor dem Oberlandesgericht verloren wird, benannte Trautsch auf den Cent genau: 612 699 Euro und 65 Cent. Das Gehalt, das Briegel bis zum Vertragsende mit der Rewag bekommen hätte.

Das sah der Senat am OLG unter Vorsitz von Richter Joachim Schneider aber anders. Der Richter, der vor allem den Spitzenbeamten Haimerl einige Male scharf anging, machte klar: „Das Prozessrisiko liegt auf beiden Seiten.“ Briegels Anwälte hatten einen Vergleich mit einer Summe von etwa 476 000 Euro in den Raum gestellt. Doch der Aufsichtsrat der Rewag hatte das abgeschmettert – und 100 000 Euro in den Raum gestellt. „Das kann nicht ihr Ernst sein“, sagte Schneider dazu. Der Senat schlug schließlich 260 000 Euro als Vergleich vor. Immerhin hat Briegel wieder eine gut bezahlte Stelle.

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Es geht also um jede Menge Steuergeld, zumindest indirekt: Die Rewag gehört der Stadt zu etwa 65 Prozent, der Rest gehört dem Bayernwerk. Bisher wurden die Gewinne der Rewag in maßgeblichen Teilen zur Quersubventionierung von Bädern und Bussen verwendet. Und der Prozess damals, aber auch dieser vor dem OLG Nürnberg gab tiefe Einblicke in die Machtstruktur im Alten Rathaus.

„Wir haben jemanden geladen, der in der Mitte des Geschehens sein sollte“

Etwa einmal im Monat habe sich die Oberbürgermeisterin mit Briegel getroffen. Auch eine Risikokommission habe es gegeben. Da gab es auch durchaus Streit, als im Herbst 2021 die Strom- und Gaspreise völlig aus dem Ruder liefen. Immer wieder war Haimerl mit dabei, der sich daran aber unterschiedlich intensiv erinnern konnte. Richter Schneider kommentierte das so: „Wir haben jemanden geladen, der in der Mitte des Geschehens sein sollte. Und das sind Sie scheinbar nicht.“ Bei diesen Sitzungen mit der OB wurden die Preisturbulenzen diskutiert. „In einem Jour fixe mit der Oberbürgermeisterin sagte man, man hoffe, dass es eine Preissenkung gibt, wenn North Stream II eröffnet wird“, referierte Richter Schneider. Putins Gas-Pipeline sollte also die satten Gewinne retten.

Millionen-Klage der Stadt

Der Zuhörerraum war für eine OLG-Verhandlung überraschend gut gefüllt. Das lag auch daran, dass Vertreter der Wirtschaftskanzlei Kantenwein aus München anwesend waren. Die vertritt die Stadt beziehungsweise die Rewag in einem anderen Verfahren: Sie verklagt nämlich die früheren beiden Vorstände Briegel und Bernhard Bühlmann, der zwischenzeitlich nach Berlin wechselte, auf die Summe von 18 Millionen Euro Schadensersatz. Briegels Anwalt Roeder sagte dazu auf Anfrage, man ziele dabei auf die Versicherung des Vorstands, der im Falle von Schäden für Gesellschaften aufkommen müsste.

Doch eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung sei, so Roeder, „auch am Auftreten dieses Beamten gescheitert“. Schon bei der OLG-Verhandlung wurde aber klar, wie widersprüchlich die Rechnung der Stadt ist. Zunächst hatte man Briegel etwa 7,6 Millionen Euro unterstellt, weil er bei niedrigen Preisen weder Gas noch Strom eingekauft hat. Richter Schneider zerlegte dann immer wieder die Aufstellungen Briegels angeblich verfehlter Einkaufspolitik. Doch mit der Rechnung, ob die Rewag und damit die Stadt tatsächlich einen Schaden erlitten hatten, den Briegel zu verantworten hat, müssen sich die Richter am OLG wohl erst in ein paar Jahren beschäftigen.

„Der Gegenvorschlag des Aufsichtsrats belief sich auf 100 000 Euro“, sagte Christian Sieghard-Bonhard, Anwalt der Rewag auf die Frage des Gerichts nach einem Angebot.