Der Rauswurf des einstigen Rewag-Chefs kommt 2024 erneut vor Gericht

Von Christian Eckl · 29. Dezember 2023 um 15:00

Die Entlassung des einstigen Rewag-Chefs Torsten Briegel ist noch nicht abschließend geklärt. Zwar gewann Briegel in erster Instanz einen Prozess gegen seine Kündigung. Doch in zweiter Instanz wird es nun zu einem erneuten Aufeinandertreffen der Stadt Regensburg, die größter Anteilseigner der Rewag ist, und dem zwischenzeitlich wieder in Führungsposition untergekommenen Energie-Manager kommen.

Dass die Energiekrise am Ende so glimpflich verlaufen würde, das hätte zu Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 wohl niemand gedacht. Auch für den Energieversorger Rewag waren es keine einfachen Zeiten. Vor allem eine Personalie sorgte für Unruhe. Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Regensburg als Hauptanteilseigner der Rewag und dem im März 2022 fristlos entlassenen früheren Rewag-Chef Torsten Briegel ist noch nicht ausgestanden. Das Urteil vom Januar 2023, das die Handelskammer am Regensburger Landgericht fällte, ist noch nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess am Oberlandesgericht Nürnberg steht unmittelbar bevor.

So berichtete die MZ über das erstinstanzliche Urteil: Kündigung von Rewag-Vorstandschef war unwirksam

Das Risiko für die Stadt beläuft sich immerhin auf 600.000 Euro. Das ist die Summe, die der frühere Rewag-Vorstandsvorsitzende Briegel bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Oktober 2024 bekommen hätte. Doch alles kam ja bekanntlich anders: Briegel wurde aufgrund eines Beschlusses des Rewag-Aufsichtsrates entlassen. Das war zwar schon im März 2022, kurz nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Nürnberg bestätigt: Das erstinstanzliche Zivilurteil vom Januar 2023 ist von der Beklagten mit der Berufung angefochten worden. Die Beklagte ist die Rewag, doch beim Prozess im vergangenen Jahr saßen nicht Vertreter der Rewag, sondern der Stadt auf der Beklagtenbank: Rechtsreferent Walter Boeckh war ebenso anwesend wie Xaver Haimerl, der Chef des städtischen Beteiligungsmanagements.

Haimerl ist der wichtigste Mann bei der Stadt in der Kommunikation mit den städtischen Töchtern – beliebt ist er dort nicht, denn die Töchter sind durchaus selbstbewusst. Er schaffte es jedenfalls sogar in das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Regensburg. Briegel hatte im August 2021 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sollte die Ablauforganisation bei der Rewag überprüfen lassen. Zudem wollte er „bei der Innenrevision eine Prüfung der Preisanpassungsklausel bei Energielieferverträgen anstoßen“.

Doch in dem Gutachten kam auch heraus, dass angeblich ein hohes Finanzrisiko dadurch entstanden sei, dass nicht rechtzeitig zu günstigen Preisen Energie eingekauft wurde. Das Gutachten taxierte das Verlustrisiko auf 7,5 Millionen Euro für die Rewag. Briegels Anwalt argumentierte damals vor dem Regensburger Landgericht, die Rewag habe im Jahr 2021 stolze 26 Millionen Euro Gewinn gemacht. Zudem habe Briegel bereits im Herbst 2021, also vor dem Ukrainekrieg, die Regensburger Oberbürgermeisterin über die Risiken informiert.

Zwei Kündigungen, keine wirksam?

Zwei Kündigungen wurden Briegel im März 2022 zugestellt. Bei der ersten fehlte das Original des Aufsichtsratsbeschlusses. Bei der zweiten, so urteilte jedenfalls das Regensburger Gericht, war die Frist schon abgelaufen. Die Kündigungen, so urteilte die Regensburger Vorsitzende der Handelskammer im Januar 2023, seien unwirksam.

Der heutige CSU-Fraktionschef im Stadtrat, Michael Lehner, hatte das Urteil damals übrigens so kommentiert: „Ich verstehe nicht, wie man mit einem Beteiligungsmanagement, einer Rechtsabteilung und einem gut ausgestatteten Oberbürgermeisterbüro nicht in der Lage ist, eine wirksame Kündigung auszustellen.“ Lehner sprach von „Steuergeldverschwendung“.

Stadt will Urteil aufgehoben haben

Ob dieses Urteil hält, wird nun bald entschieden: Das Berufungsverfahren wird am Oberlandesgericht Nürnberg vor dem zwölften Zivilsenat geführt. „Die beklagte Partei hält das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Regensburg für rechtsfehlerhaft und strebt in zweiter Instanz die Urteilsaufhebung und Klageabweisung an“, sagte die Sprecherin des Gerichts. Bislang sind schriftsätzlich die widerstreitenden Positionen in zweiter Instanz ausgetauscht worden: Die Berufung wurde schriftlich begründet, die Gegenseite hat schriftlich erwidert. „Ein Termin ist bislang nicht bestimmt“, heißt es weiter.

Gerechnet wird allerdings damit, dass noch in den ersten Jahreswochen 2024 terminiert wird. Dann trifft sich die Rewag beziehungsweise die Vertreter der Stadt erneut mit Briegel vor Gericht. Bei der Rewag ist in der Zwischenzeit Ruhe eingekehrt. Mit Robert Greb und Sandra Wimmer gibt es längst neue Vorstände.