Urteil: Kündigung von Rewag-Vorstandschef war unwirksam

Das Landgericht hat zwei Kündigungsschreiben der Rewag für nichtig erklärt. Geklagt hatte der im März 2022 geschasste, frühere Vorstandsvorsitzende Torsten Briegel. Beide Schreiben waren unwirksam, sagte nun das Gericht.
Es ging schnell am Montagmorgen: Richterin Adda Trautsch hob in ihrem Urteil die zwei fristlosen Kündigungen des Rewag-Chefs Torsten Briegel auf. Die Richterin attestierte Formfehler. Den Streitwert setzte das Gericht auf 612000 Euro fest – die Summe, die Briegel bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit am 31. Oktober 2024 noch verdienen würde. Damit ist er formal wieder Vorstandsvorsitzender der Rewag. „Ich freue mich natürlich sehr über dieses Urteil, will es aber nicht weiter kommentieren“, sagte er sichtlich erleichtert. Eine Antwort auf die Frage, ob er am Dienstag wieder bei seinem Arbeitgeber Rewag erscheint, ließ er offen.
Das Urteil selbst hält einige Details der dramatischen Szenen fest, die sich hinter den Mauern des Rewag-Neubaus und im Alten Rathaus abgespielt haben. Vorläufiger Höhepunkt war Briegels Rauswurf, den der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am 23. Februar 2022 beschlossen hatte.
Zwei Kündigungsschreiben verschickte Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer als Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens an Briegel. Die Rewag gehört zu 64,52 Prozent der Stadt und in einer Minderheitenbeteiligung dem Bayernwerk. Schon beim ersten Kündigungsschreiben am 7. März ging aus Sicht der Richterin etwas schief: Es fehlte eine Vollmacht im Original. Das zweite Kündigungsschreiben am 16. März war dann nicht mehr fristgerecht bei Briegel gelandet, die Vollmacht fehlte erneut. Briegel klagte gegen die Kündigungen.
Pikante Hintergründe
Hintergrund für die Kündigung war laut Urteil ein Gutachten, das Briegel selbst im August 2021 in Auftrag gegeben hatte. Dabei wollte er nicht nur die Ablauforganisation bei der Rewag überprüfen lassen, wie es im Urteil des Landgerichts nun heißt. Er wollte auch „bei der Innenrevision eine Prüfung der Preisanpassungsklausel bei Energielieferverträgen anstoßen“. Wollte Briegel also bei der Rewag aufräumen und machte sich so Feinde?
Das Urteil nannte aber auch die Gründe, auf denen die Kündigungen basierten. Demnach habe Briegel am 15. September 2020 „entgegen den Empfehlungen des Risikokomitees entschieden, sich bei historisch niedrigen Beschaffungspreisen nicht sofort mit Gas einzudecken“. Er habe diese Entscheidung „willkürlich und fernab der gebotenen Sorgfalt“ getroffen, argumentierte die Rewag auch vor Gericht. Dadurch sei beim Gas ein „Verlustrisiko von 3,6 Millionen Euro“ entstanden. Eröffnet habe Briegel das der Aufsichtsratsvorsitzenden Maltz-Schwarzfischer aber erst am 7. Februar 2022. Hinzu kämen Verluste beim Strom in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro. Insgesamt, so hatte die Rewag in ihrer Klageerwiderung argumentiert, seien der Rewag Schäden in Höhe von 7,5 Millionen Euro entstanden. Es geht also um jede Menge öffentliche Gelder. Und die Rewag quersubventioniert beispielsweise den ÖPNV und die Bäder in der Domstadt.
Briegels Anwalt hatte argumentiert, dass ja gar nicht er, sondern sein Vorstandskollege Bernhard Büllmann, der bis heute im Amt ist, aber eigentlich nach Berlin wechseln möchte, laut Geschäftsverteilung für das Risikomanagement verantwortlich sei.
Zudem, so Briegel weiter, habe die Rewag 2021 satte 26,4 Millionen Euro Gewinn gemacht. Wenn man das Urteil aufmerksam liest, erfährt man auch, dass Briegel und Büllmann durchaus Hinweise auf die Risiken des damals völlig aus dem Ruder laufenden Energiemarkts gegeben haben: Zumindest listete Briegel auf, dass er bereits im Oktober 2021 Maltz-Schwarzfischer mitgeteilt habe, dass es „galoppierende Preise, Risikopotenzial und weitere Risiken“ geben würde.
CSU übt harte Kritik
Auch der Chef des städtischen Beteiligungsmanagements, Xaver Haimerl, wird im Urteil erwähnt: Demnach habe es am 17. Januar 2022, wenige Tage vor dem Aufsichtsratsbeschluss zur Kündigung Briegels, einen Termin mit ihm gegeben, in dem der Vorstand diesen über die Risiken informiert habe. Wie es nun weitergeht, ist auch nach dem Urteil völlig offen. Die Rewag und Vorstand Büllmann äußerten sich nicht.
Gertrud Maltz-Schwarzfischer sagte: „Die Rewag wird zusammen mit ihrem Rechtsbeistand prüfen, ob sie in Berufung gehen wird.“ Deutlicher wurde ihr Koalitionspartner, die CSU. Kreischef Michael Lehner sagte: „Ich verstehe nicht, wie man mit einem Beteiligungsmanagement, einer Rechtsabteilung und einem gut ausgestatteten Oberbürgermeisterbüro nicht in der Lage ist, eine wirksame Kündigung auszustellen.“ Lehner sprach von „Steuergeldverschwendung“.