Oberlandesgericht Nürnberg am Zug: War Rewag-Rauswurf von Torsten Briegel unrechtmäßig?

Von Christian Eckl · 9. Juli 2024 um 17:00

Der frühere Vorstandsvorsitzende der Regensburger Rewag, Torsten Briegel, hat in erster Instanz erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Jetzt geht es in die nächste Instanz.

Es war eine schwere Niederlage für die Stadt und ihre Rechtsabteilung. Offiziell war die Beklagte zwar die Rewag, doch am Beklagtentisch saß mit Franz Xaver Haimerl der Leiter des Bereichs Unternehmensberatung. Die Rewag gehört zu knapp 65 Prozent der Stadt. Sie sorgt dafür, dass über die bislang satten Gewinne aus dem Strom- und Wasserverbrauch Defizitbetriebe wie die Bäder und der ÖPNV mitfinanziert werden. Haimerl soll eine Rolle bei dem gespielt haben, was vor der Handelskammer am Landgericht für einen juristischen Schlagabtausch sorgte: die fristlose Kündigung des früheren Vorstandsvorsitzenden der Rewag, Torsten Briegel. Der klagte auf mehr als 600.000 Euro an Gehaltszahlungen.

Gutachten: Nachteil von 7,5 Millionen Euro

Das war geschehen: Briegel hatte selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das strukturelle Probleme beim Energieeinkauf der Rewag offenlegen sollte. Das war wenige Monate vor dem Ukraine-Krieg, mit dem natürlich niemand rechnen konnte. Das Gutachten einer namhaften Unternehmensberatung sollte diese Probleme aufdecken. Doch das Gutachten bezifferte auch, dass durch unterlassene Einkäufe am Strommarkt für die Rewag ein Nachteil von 7,5 Millionen Euro entstanden sei. Dies und angebliche Verstöße gegen Informationspflichten führte zu einer denkwürdigen außerordentlichen Aufsichtsratssitzung. In dieser beschloss das Gremium, dem die Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer vorsteht, die Kündigung.

Doch dann geschah etwas, über das bis heute Kopfschütteln herrscht bei Unternehmern und Steuerzahlern: Die fristlose Kündigung wurde zunächst ohne dem Original des Aufsichtsratsbeschlusses zugestellt. Bei der zweiten Zustellung der fristlosen Kündigung aber war die Frist bereits abgelaufen. Im Januar 2023 erklärte die Vorsitzende der Regensburger Handelskammer jedenfalls, dass beide Kündigungen unwirksam seien. Briegel hätte also damit etwa 600.000 Euro noch ausstehende Gehaltszahlungen zugesprochen bekommen. Sein Vertrag würde erst im Oktober 2024 auslaufen.

OLG äußert sich

Wie das Oberlandesgericht Nürnberg auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte, hat der für die Berufung zuständige Handelssenat nun einen Termin anberaumt. Demnach soll der Termin am 18. September stattfinden – unter Vorbehalt, so die Gerichtssprecherin. „Grundsätzlich kann der Senat je nachdem, was die Parteien vorbringen, den Fall völlig neu bewerten“, sagte die Gerichtssprecherin auf Anfrage. Am Ende könne aber auch eine Bestätigung des Urteiles aus Regensburg stehen, so die Sprecherin.

Briegel ist beruflich längst wieder untergekommen. Auch bei der Rewag hat sich die Lage beruhigt: Nach einem Gewinn von mehr als 26 Millionen Euro im Jahr 2021, das Briegel zum Vorwurf gemacht wurde, wies die Rewag Bilanz für 2022 einen Gewinn von knapp 28 Millionen und für 2023 von 31 Millionen Euro aus.