„Unverzüglich zu entfernen“: Containerlandschaft bei Nittenau beschäftigt Behörden

Seit rund eineinhalb Jahren stapelt sich eine große Zahl an Fertigcontainern auf einem ehemaligen Sägewerksgelände bei Nittenau – allerdings ohne Genehmigung. Warum sind sie trotz der Androhung von Zwangsgeldern und Beseitigungsanordnungen immer noch vor Ort?
Die Vorgeschichte zur viel diskutierten Muckenbacher Containerlandschaft begann im April 2024: Damals hatte sich der Nittenauer Stadtrat mit einem Bauantrag für eine Lagerhalle aus Fertigcontainern auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Eichinger beschäftigt – und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig verweigert. Die Begründung war klar formuliert: Das Vorhaben passe nicht zum dörflichen Charakter von Muckenbach.
Der Bauherr, eine Firma aus dem Landkreis Regensburg, schuf dennoch Fakten, stellte eine regelrechte Containerlandschaft auf – und sorgte damit für einige Aufregung. An der Situation vor Ort änderte sich auch dann nichts, als das Landratsamt Schwandorf im Oktober 2024 die sofortige Entfernung der Container anordnete und Zwangsgeld androhte. Seitdem beschäftigt das Thema die Kreisbehörde.
Weiterhin keine Baugenehmigung aus dem Schwandorfer Landratsamt
Hat sie etwa mittlerweile eine Genehmigung für die Container erteilt oder dem Bauherren zumindest mehr Zeit gegeben, sie zu beseitigen? „Nein, die Container sind unverzüglich zu entfernen“, heißt es dazu aus der Pressestelle des Landratsamtes. Für die Lagerung der Container in Muckenbach liege weiterhin keine Baugenehmigung vor.
Und was wäre, wenn der Bauherr die Zahl der Container reduzieren oder die Art der Aufstellung verändern würde? Auch in diesem Fall sei das Projekt voraussichtlich nicht genehmigungsfähig, kommentiert Pressesprecher Manuel Lischka auf Nachfrage der MZ. Mit einer Zwangsräumung des Geländes muss der Bauherr derzeit wohl aber nicht rechnen. Grundsätzlich sei dies gemäß Artikel 32 des Bayerischen Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetzes möglich. „Im vorliegenden Fall ist das allerdings kein probates Mittel“, so Lischkas Fazit.
Derweil beschäftigt sich auch die Justiz noch mit dem Thema: Am Verwaltungsgericht Regensburg ist rund um die Muckenbacher Container noch ein Hauptverfahren offen. Hintergrund: Das Landratsamt Schwandorf hat nach Auskunft des Verwaltungsgerichts das Baugenehmigungsverfahren für die Grundstücke, auf denen die Container stehen, offiziell eingestellt – was der Bauherr aber nicht akzeptiere. Wann dieses Verfahren auf den Sitzungsplan kommt, steht noch nicht fest. „Ein Entscheidungstermin ist derzeit noch nicht absehbar“, heißt es vom Verwaltungsgericht.
Bauherr hat die Klagen zurückgenommen
Dort hatte der Bauherr bereits Ende vergangenen Jahres im Eilverfahren Beschwerde gegen die Beseitigungsanordnung des Landratsamts und von der Behörde angedrohte Zwangsgelder eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnte die Beschwerde ab.
Die Klagen dazu hat der Bauherr mittlerweile zurückgezogen, woraufhin die noch ausstehenden Hauptverfahren eingestellt wurden. Für eine Nachfrage der MZ, wie es aus seiner Sicht mit den Containern weitergehen soll, war der Bauherr nicht erreichbar.