Elektronische Patientenakte ist jetzt Pflicht – Hier sehen Regensburger Ärzte im System noch Lücken

Ein Schritt in Richtung Digitalisierung: Seit Oktober ist die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Mediziner und Apotheker ziehen ein erstes Fazit – vor allem in Sachen Kinder- und Jugendmedizin gibt es offenbar Nachbesserungsbedarf.
Seit Oktober ist sie für gesetzlich Versicherte verpflichtend: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Sie soll wichtige medizinische Daten zusammenführen und so nicht nur die Versorgung auf Patientenseite, sondern auch auf Seiten der Leistungsbringer – also Ärzten und Apothekern – erleichtern. Doch ist dieser Schritt auch in der Praxis gelungen? Regensburger Mediziner und eine Apothekerin schildern ihre ersten Eindrücke.
„Die Patienten haben Angst vor Datenklau“, sagt Dr. Daniela Cameron. Die Fachärztin für Allgemeinmedizin betreibt eine Praxis in der Günzstraße und hat in diesen Tagen festgestellt, dass noch viele aufklärenden Gespräche notwendig sind. „Dabei geht es nicht um Beeinflussung, sondern um Beratung“, sagt sie. „Es ist aber tatsächlich so, dass viele Patienten doch einwilligen, wenn man mit ihnen über das Thema spricht.“
Weniger „Doktor-Hopping“ durch die elektronische Patientenakte
Aus Sicht der Praxis sei es von Vorteil, dass man nun sehe, wenn Patienten „Doktor-Hopping“ betreiben. „Wenn jemand die ePA nutzt, haben wir dazu Einsicht. Wir sehen, wenn erst vor drei Tagen bei einem anderen Arzt ein Rezept ausgestellt worden ist.“
Dass der Hausarzt gut über Diagnosen, Erkrankungen und Medikation informiert ist, diene aber vor allem dem Wohle der Patienten. Woran es hingegen noch hapert, ist die Technik, sagt Cameron. „Daten abzuspeichern, ist schwierig. Dazu kommt, dass wir jeden Arztbrief erst einmal in ein PDF-Format umwandeln müssen. Automatisch geht da noch gar nichts.“
Facharzt sieht Vorteile der elektronischen Patientenakte
Andere Erfahrungen mit der Technik hat Prof. Dr. Jürgen Götz gemacht. Der Mediziner, der Vorsitzender des Regensburger Ärztenetzes ist, ist als Facharzt in der orthopädisch-unfallchirurgischen Gemeinschaftspraxis MedArtes in Neutraubling tätig und leitet zudem das Zentrum für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie an der Kreisklinik Wörth. „Im Facharztbereich geht es vor allem um das Befüllen der Akte. Ein Hausarzt macht da vermutlich noch einmal andere Erfahrungen“, sagt er. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist mein Eindruck aber, dass alles ohne größere Komplikationen klappt.“
Dabei, so der Orthopäde, sei er der Einführung der ePA nach dem holprigen Start der elektronischen Krankmeldung und des E-Rezepts eher kritisch gegenüber gestanden. „Aber jetzt ist es tatsächlich so, dass das Hochladen von Befunden mit einem Mausklick klappt.“ Hilfreich sei die Akte zuletzt etwa auch gewesen, als eine Patientin Befunde aus Radiologie nicht zum Termin mitgebracht habe. „Digital habe ich dann alles in der Akte vorgefunden. Vorher mussten Dokumente in so einem Fall von der anderen Praxis angefordert werden, zum Beispiel per Fax.“
Fehlender Datenschutz für Kinder und Jugendliche?
Dass es generell sehr sinnvoll sei, zentrale Einsicht in Gesundheitsdaten zu haben, findet auch Guido Judex, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am Regensburger Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit. „Ich bin ein großer Fan der Digitalisierung. Aber wenn ich jeden Befund einzeln hochladen muss, ist das technisch schlecht gelöst.“
In der Pädiatrie komme allerdings noch ein weitaus größeres Problem hinzu. „Der Datenschutz für Kinder ist im Gesetz vergessen worden.“ Die Frage, bis zu welchem Alter Eltern über die Daten ihrer Kinder entscheiden dürfen und wie bei Sorgerechtsfragen vorgegangen werden müsse, sei nicht trivial – doch einheitliche Vorgaben gebe es nicht. „Was ist beispielsweise mit dem Fall, dass ein 16-jähriges Mädchen aus einer streng religiösen Familie die Pille nehmen will oder die Pille danach bekommt?“, fragt er. Mittlerweile gebe es zwar eine Ausnahme im Gesetz, die besagt, dass „besonders schützenswerte Befunde“ von Kinder- und Jugendärzten nicht zwingend eingebracht werden müssen. „Um was es sich dabei handelt, müssen wir selbst entscheiden“, sagt er.
Wenig Nachfragen zur elektronischen Patientenakte
Von Seiten der Eltern seien bisher „erstaunlich wenige“ Nachfragen zur elektronischen Patientenakte gekommen. „Ich kann mir vorstellen, dass viele Menschen den Informationsbrief von der Krankenkasse einfach weggeworfen haben. Wenn sie nicht widersprochen haben, erhalten sie automatisch eine ePA.“
Judex bleibt dabei: „Wenn ein Notarzt bei einem Einsatz durch einen Blick in die elektronische Patientenakte alle wichtigen Infos einsehen kann, wäre das großartig.“ Um die Versorgung so zu gestalten, müsste das System allerdings gut gepflegt werden. „Man muss Zeit dafür haben – und der Datenschutz muss gerade im Kinder- und Jugendbereich gewährleistet sein.“
Noch kein Thema in der Apotheke
Während die ePA in den Arztpraxen also gemischte Reaktionen hervorruft, ist das Thema in den Apotheken noch nicht wirklich angekommen – so zumindest die bisherige Erfahrung von Birgit Specht, Inhaberin der Königsapotheke. „Bei uns zumindest kommen derzeit keine Nachfragen von Kunden“, sagt sie.
„Es gibt nur ein paar wenige Spezialisten, die sich schon mit dem Thema auseinandergesetzt haben.“ An den technischen Voraussetzungen sollte es aber nicht scheitern, so Specht, die auch Sprecherin des Bayerischen Apothekerverbands für Regensburg ist. „Das sollte laufen.“
Info: Das steht in der elektronischen Patientenakte
• Einführung: Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Einführung der elektronischen Patientenakte nahezu abgeschlossen: Software-Hersteller haben inzwischen fast allen Praxen das ePA-Modul bereitgestellt. Ärzte und Psychotherapeuten sind zur Nutzung verpflichtet und müssen die digitale Akte mit aktuellen Befundberichten, Arztbriefen und Laborwerten befüllen.
• Zugriff: Voraussetzung ist, dass eine Praxis Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen hat oder auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Infos nicht in seiner Akte haben will.