Opferstock-Dieb in Regensburg – Schlug Mann (55) unter den Augen des Bischofs zu?

Von André Baumgarten · 4. Oktober 2025 um 05:00

Rudolf Voderholzer, Regenburgs Oberhirte, hilft persönlich den Zivillfahndern der Polizei bei ihren Ermittlungen wegen eines Diebstahls in der Schottenkirche. Gegen den vielfach vorbestraften Angeklagten liegen auch Videobeweise vor – trotzdem platzt der Prozess gegen den 55-Jährigen.

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Manch diebischer Zeitgenosse macht offenbar selbst vor dem Heiligsten nicht halt. Einen Opferstock in der Schottenkirche St. Jakob soll ein 55-Jähriger ausgeräumt haben. Dafür stand er nun vor Gericht. Zwei Zivilfahnder sollen ihren „alten Bekannten“, dessen Ziel nicht zum ersten Mal Opferstöcke waren, bei seiner Tat beobachtet und gefilmt haben – am Ende half Bischof Rudolf Voderholzer persönlich mit, den 55-Jährigen zu überführen. Dem Mann droht dafür jetzt sogar Gefängnis.

Etwas abseits des Sitzungssaals im zweiten Stock des Justizgebäudes sitzt der Angeklagte am Donnerstag im dunklen Sakko, Jeans und Trekkingschuhen. Intensiv diskutiert er dort mit Strafverteidiger Philipp Pruy, macht sich immer wieder Notizen und gestikuliert fahrig. Im Prozess dagegen, der wegen der Unterredung erst etwas verspätet starten kann, wirkt der Mann fast stoisch. Vor allem, als ihm Videoaufnahmen vorgespielt werden, die ihn beim Ausleeren des Opferstocks in Aktion zeigen. Das soll am frühen Abend des 14. Mai gewesen sein.

Nagelfeile und Klebeband zum „Geld-Fischen“ genutzt

Zwei Zivilpolizisten war der 55-Jährige an jenem Mittwoch aufgefallen, als er das Gotteshaus betrat. Sie verfolgten ihn, weil er für sie kein Unbekannter war. Opferstöcke waren auch früher schon sein Ziel. Das wussten die Beamten offenbar – und sie sollten Recht behalten. Laut der Anklage fischte der Mann mit einer Nagelfeile und daran befestigtem Klebeband einen 20-Euro-Schein und vier Fünfer heraus. Davon sollen Videos zeugen, die einer der Fahnder damals mit seinem Handy machte.

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Weil der Polizist zum Prozesstermin aber in anderer Sache verhindert war, hatte Amtsrichterin Dr. Stopp besagte Aufnahmen extra von der Regensburger Staatsanwaltschaft angefordert. Die waren zuvor gar nicht Teil der Akte, sondern „schlummerten“ wohl bei der Polizei vor sich hin. Und so wurde Anwalt Pruy sowie dem Angeklagten quasi im schon laufenden Prozess neue Akteneinsicht in besagte Videos gewährt. In kurzen Sequenzen soll so der Diebstahl von Mitte Mai in der Schottenkirche dokumentiert sein.

Mit Einkaufstüte und dicker Mappe zum Prozess: Der 55-jährige Angeklagte (mit im Bild Verteidiger Philipp Pruy, li.) kam nicht unvorbereitet. - Foto: Baumgarten

Was darauf nicht zu sehen ist: Der Regensburger Oberhirte war zur Tatzeit in der Schottenkirche und half sogar dabei, den Dieb dingfest zu machen. Bischof Rudolf führte einen der Beamten über das Priesterseminar auf die Empore – mit bestem Blick auf die Opferstöcke. Ob er als Zeuge etwas beitragen könnte, ist unklar. Geladen war der Geistliche zu dem Termin am Donnerstag nicht. Womöglich hätte er sogar Zeit gehabt, anders als der Ermittler und die Bewährungshilfe. Weil es ohne die nicht geht, wurde der Prozess aber ausgesetzt.

Seit Jahrzehnten drogensüchtig – Anwalt will Gutachten

Das hatte der Verteidiger des 55-Jährigen nach einem kurzen Rechtsgespräch so beantragt. Da sein Mandant, der seit Jahrzehnten drogensüchtig sei, an jenem Tag Benzodiazepine intus gehabt haben soll, wäre aus Pruys Sicht zudem ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit nötig. Zumal das für die Frage, „ob man die Strafe noch einmal zur Bewährung aussetzen“ könne, womöglich entscheidend wäre. Dass Bewährung fraglich sein könnte, hatte Richterin Dr. Stopp angesichts von 15 Vorstrafen samt einer noch offenen Bewährung zuvor bereits ganz offen infrage gestellt.

Der Opferstock-Klau unter den Augen des Bischofs und ein Diebstahl im Discounter (Mandarinen und Bier), der auch verhandelt werden sollte, sind nicht die einzigen Verfahren gegen den Mann. Laut Staatsanwalt gibt es aktuell ein weiteres offenes Verfahren wegen Drogenbesitzes. Das könnte bei m neuen Termin vor dem Amtsgericht, der aber erst gesucht wird, mit angeklagt werden. Wann es zum neuen Prozess kommt, ist offen – bis ein Gutachten erstellt ist, dürften noch einige Monate vergehen.