Abtreibungen per Medikament: Droht eine Versorgungslücke in Regensburg?

Von Heike Haala · 2. Oktober 2025 um 05:00

Seit einigen Wochen hat sich die Versorgungslage für ungewollt Schwangere in Regensburg stark verschlechtert, warnt Eva-Maria Meier, Vorständin bei Pro Familia. Während eine Praxis weiterhin operative Abbrüche vornimmt, gebe es seit August keine Möglichkeit mehr, dies mit einem Medikament zu tun. Knackpunkt ist eine Stelle in einem Gesetzestext.

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Der Abbruch per Medikament löse die Operation gerade mehr und mehr ab, erklärt Dr. Carolin Wagner, Vorständin bei Pro Familia und MdB (SPD). In Regensburg aber müssten sich Frauen im Zweifelsfall gerade für eine Operation entscheiden oder eine Praxis mit der Genehmigung dafür finden – in Nürnberg, Niederbayern ober aber gleich in anderen Bundesländern.

Neuerung sorgt für Ärger

Warum das so ist, erläuterte Dr. Kai Dittmann kürzlich während einer Podiumsdiskussion zum Aktionstag für sichere Schwangerschaftsabbrüche. Diese dürfe er seit diesem Jahr nicht mehr per Medikament, sondern lediglich operativ vornehmen. Denn dafür müsse er einen Kooperationsvertrag mit einer Klinik vorweisen, der absichert, dass die Frauen im Fall einer Komplikation versorgt sind. Wegen ihrer kirchlichen Träger würden die in Regensburg in Frage kommenden Krankenhäuser so eine Vereinbarung zwar nicht unterschreiben, sehr wohl aber die Versorgung im Notfall übernehmen. Bei einer entsprechenden Auslegung der Regeln durch die Regierung der Oberpfalz wäre die medikamentöse Methode deshalb trotzdem auch hier praktizierbar. Den Ermessensspielraum dafür gebe es, sagte der Arzt.

„Speziell bei der Erteilung von Erlaubnissen zum Abbruch von Schwangerschaften besteht aber gerade kein Ermessen“, erwidert Kathrin Kammermeier, Pressesprecherin bei der Regierung der Oberpfalz. Auf Fragen zum Genehmigungsprozess für medikamentöse Abbrüche, verweist sie auf das Gesundheitsministerium. Ein Sprecher erklärt, dass der Antrag dafür beim Gesundheitsamt zu stellen sei. Das leite den Antrag mit einer Stellungnahme an die Regierung weiter. „Diese entscheidet dann darüber, ob die Voraussetzungen vorliegen“, erklärt der Sprecher.

Er zählt etliche Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, bevor ein Träger oder Inhaber der Einrichtung diese Erlaubnis erhält. Unter anderem müsse er nachweisen, dass eine ausreichende Notfallintervention möglich ist. Bei medikamentösen Abbrüchen genüge es ihm zufolge seit Januar, wenn die Einrichtung die Notfallbereitschaft durch einen Dritten sicherstellt, sollte sie in der Einrichtung selbst nicht gewährleistet sein. Dafür könne eine Klinik herangezogen werden. „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Notfallintervention kann die Einrichtung zum Beispiel mit einem solchen Dritten einen Kooperationsvertrag schließen“, erklärt der Sprecher.

Während er diese Neuerung als Erleichterung bezeichnet, spricht Dittmann von einem „Klotz am Bein“ und Wagner von einem gut gemeinten, aber schlecht gemachten Gesetz. Auch sie kommt auf die spezielle Situation in Regensburg zu sprechen, wo die Frauenheilkunde ausschließlich in Häusern mit katholischen Trägern untergebracht ist.

Unabhängig davon ist es unser Auftrag, Menschen in medizinischen Notlagen zu helfen. Diesem Auftrag kommen wir selbstverständlich nach. Unsere Zentrale Notaufnahme steht allen Patientinnen und Patienten, die eine medizinische Notfallversorgung benötigen, an 365 Tagen rund um die Uhr zur Verfügung.

Katja Vogel, Leiterin der Unternehmenskommunikation im Caritas-Krankenhaus St. Josef

Auf die Frage, ob etwa das Caritas-Krankenhaus St. Josef einen solchen Kooperationsvertrag unterschreiben würde, erklärt Katja Vogel, Leiterin der Unternehmenskommunikation, dass die Caritas ein Wohlfahrtsverband und damit auch ein Teil der Katholischen Kirche sei wie auch das Caritas-Krankenhaus St. Josef. Basis allen Handelns sei das christliche Menschenbild. Es stelle die unveräußerliche Würde und das Lebensrecht jedes Menschen vom Augenblick seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod ins Zentrum. „Aus diesem Grund ist seit Einführung der Beratungsregelung klar, dass katholische Krankenhäuser an gewollten Schwangerschaftsabbrüchen nicht mitwirken können. Dies gilt entsprechend auch für das Caritas-Krankenhaus St. Josef“, verdeutlicht Vogel. Unabhängig davon sei es aber Auftrag des Hauses, Menschen in medizinischen Notlagen zu helfen. Deswegen stehe die Zentrale Notaufnahme dort allen zur Verfügung, die eine medizinische Notfallversorgung benötigen – an 365 Tagen rund um die Uhr. Auch Julia Gergovich-Klein, Leiterin der Abteilung Marketing und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus Barmherzige Brüder, sagt, dass die Klinik St. Hedwig mit ihrer Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für die Notfallversorgung zur Verfügung stehe. Unabhängig von der Art und dem Hintergrund des medizinischen Notfalls werde jede Patientin vollumfänglich behandelt. Es seien auch schon Patientinnen mit Komplikationen nach einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in dieses Haus gekommen. „Selbstverständlich wurden und werden alle Frauen auch in diesem Fall medizinisch umfassend versorgt“, beteuert Gergovich-Klein. Ein Kooperationsvertrag sei dafür aber nicht notwendig.

Ein Vertrag mit Weiden?

Auf die Frage, ob dies genüge, um eine ausreichende Notfallintervention für die Vornahme medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche nachzuweisen, antwortete der Sprecher des Gesundheitsministeriums nicht.

Wagner sieht nun noch eine Lösung: Im Notfall müsse dafür ein Kooperationsvertrag mit dem Klinikum in Weiden geschlossen werden. Allerdings würden sich die Patientinnen bei Komplikationen weiterhin an das Josefskrankenhaus oder die Hedwigsklinik wenden, vermutet sie. „Das kann doch nicht sein“, sagt Wagner.