Wenn es beim Rauchen dampft: Neumarkter Anwalt über kuriose Fälle mit Zigaretten

E-Dampf-Fluppen hin oder her: Deutschland ist auch beim Rauchen ein Land der Verbrenner. Ob die Richter am Bundesgerichtshof auch zwischendurch eine quarzen, weiß ich nicht. Rauchen ist ja häufig stressbedingt, andererseits spekuliert man bei Deutschlands obersten Zivilrichtern auf mehr Vernunft. Unabhängig davon müssen sie sich trotzdem nicht selten mit blauem Dunst befassen – nicht nur im übertragenen Sinne.
Ein beliebter Rückzugsort für Raucher sind Balkone. So war das auch in einem Mietshaus in Brandenburg. Auf dem unteren Balkon saß der Raucher. Tag für Tag. Auf dem oberen Balkon saß einer, dem das mächtig stank. Und so prozessierten die beiden bis zum Bundesgerichtshof durch. Dieser sollte endlich entscheiden, ob der Nichtraucher ein Abwehrrecht gegen die giftigen Dämpfe seines unteren Nachbarn hat.
Ganz klar, das hat er! So entschieden es die roten Roben. Und der Stinker, der hat ein ausdrückliches Grundrecht darauf, auf seinem Balkon zu rauchen! Na toll – und jetzt? Vielleicht sollten die Richter doch mal kurz im Hof inhalieren und sich was Besseres überlegen?
Haben sie: Sie haben den Fall einfach zurück ans Landgericht geschickt und den dortigen Kollegen eine Hausaufgabe verpasst. Die sollten mit einem Stundenplan regeln, wie oft und wie lange vom unteren Balkon täglich Rauchzeichen gegeben werden dürfen. Würde mich nicht wundern, wenn die Richter am Landgericht erst mal auf den Gerichtsbalkon gegangen sind (Az. V ZR 110/14).
Bei vielen Rauchern, die damit aufhören wollen, tauchen die Kippen leider früher oder später wieder auf. Dem Bundesgerichtshof geht das mit seinen Fällen genauso: Wenn ich einen Raucher von seinem Balkon verbanne, dann qualmt der halt in der Wohnung weiter. Und genau damit hatte sich der BGH jetzt zu befassen. Ein Nikotinabhängiger aus Mannheim hatte seine Mietwohnung verlassen, und der Vermieter schlug die Hände über dem Kopf zusammen. Sie wissen, wie das riecht, wenn man in eine Wohnung kommt, in der viel geraucht wurde?
Juristisch ging es nun um folgende Frage: Vereinbart war, dass die Wohnung besenrein sein sollte. Bei den Spinnweben war das leicht zu entscheiden. Aber was war mit den gelben Wänden? Hätte der Mieter sie entgiften und neu streichen müssen? Ich fürchte, der arme Vermieter hat sich nach der Urteilsverkündung erst mal eine Zigarette angezündet: Letztinstanzlich hieß es: Zigaretten in der Wohnung entsprechen dem üblichen Mietgebrauch, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist. (Az. VIII ZR 124/05).
Über eine besondere Wohnform und deren Nichtrauchertauglichkeit hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. Ein Insasse einer Haftanstalt in NRW war überzeugter Nichtraucher, seine Zellengenossen aber nicht. Deshalb zog er vors Gericht: Er habe einen Anspruch auf eine Nichtraucherzelle. Die Richter gaben ihm Recht. Nicht nur, weil Rauchen gefährlich ist, sondern vor allem, weil der Anspruch auf eine rauchfreie Bestrafung im Gesetz steht. Und gegen den Stress und die Langeweile in der Zelle hilft im Zweifel vielleicht ein Kaugummi? Kreuzworträtsel? Yoga? Oder man begeht einfach keine Straftaten (Az. 1 Vollz (Ws) 135/14).