Mit täuschend echter Pistole am Schwandorfer Bahnhof gezielt: Angeklagter versäumt Prozess

Von Philipp Breu · 14. September 2025 um 11:00

Mit bloßem Auge war nicht zu erkennen, dass es sich lediglich um eine Spielzeug-Pistole handelt. Ein damals 68-Jähriger hatte im März diesen Jahres am Schwandorfer Bahnhof für einen Polizeieinsatz gesorgt. Er soll mit einer täuschend echten Attrappe auf Menschen gezielt haben, hieß es. Am Donnerstag hätte sich der Mann dafür eigentlich vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten müssen. Doch es blieb beim eigentlich.

Wie die Polizei seinerzeit in einem Pressebericht geschrieben hatte, ereignete sich der Vorfall am Abend des 8. März. Gegen 20 Uhr meldeten Passanten, dass sich ein Mann mit einer Schusswaffe im Bahnhofsgebäude aufhalten soll. Noch bevor die Polizei eintraf, soll der 68-Jährige den Bahnhof verlassen und sich zu Fuß auf den Weg zum Busbahnhof gemacht haben. Dort sei er dann in einen Bus eingestiegen.

Es war nur eine Softair-Pistole

Die Polizei stoppte den Bus nach kurzer Fahrt und nahm den 68-Jährigen in Gewahrsam. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten die gemeldete Waffe. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Softair-Pistole handelte. Die Beamten beschlagnahmten die Softair-Waffe samt Munition und erteilten dem Mann einen Platzverweis.

Anfang März dieses Jahres spielten sich beunruhigende Szenen am Schwandorfer Bahnhof ab. Die Polizei schritt ein. - Foto: Dietmar Zwick, Archiv

Wenige Tage später waren weitere Details zum Vorfall ans Licht gekommen. Demnach soll der Verdächtige sogar auf zwei Personen gezielt und diese bedroht haben. Der Mann soll ein amtsbekanntes Mitglied der Trinkerszene sein und sich regelmäßig im Bereich des Bahnhofs aufhalten.

Immer wieder sei er in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten, saß deshalb auch schon mehrfach im Gefängnis. Bei dem Vorfall in Schwandorf soll der Beschuldigte wie so häufig betrunken gewesen sein. Ein Schnelltest hatte laut Polizei damals einen Wert von mehr als zwei Promille ergeben.

Gegen den damals 68-Jährigen wurde letztlich Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung in zwei Fällen erhoben.

Staatsanwältin beantragte Haftbefehl

Am Donnerstag sollte sich der Mann vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten, doch er kam nicht. Stattdessen saß Pflichtverteidiger Manfred Müller alleine da. Als sein Mandant nach 15 Minuten immer noch nicht erschienen war, rief er bei dessen Betreuerin an. Doch die ging nicht ans Telefon.

Richterin Katharina Bauer blieb nichts anderes übrig, als die Sitzung zu vertagen. Überrascht habe sie das Fernbleiben nicht, wie sie sagte. Schließlich sei der Angeklagte ein vielbeschriebenes Blatt und erst seit Kurzem wieder auf freiem Fuß.

Das dürfte sich aber nun wieder ändern. Staatsanwältin Jasmin Hertel beantragte Haftbefehl. So soll gewährleistet werden, dass der 68-Jährige seinen nächsten Gerichtstermin nicht verpasst.