Thanstein hatte mit Antrag beim Planungsverband Erfolg: Weniger Flächen für Windkraft

Von Ralf Gohlke · 5. September 2025 um 11:00

Aktiv etwas für die Energiewende zu tun – in der Gemeinde Thanstein (Landkreis Schwandorf) sind das keine Lippenbekenntnisse. Das zeigt sich beispielsweise an Entscheidungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wie zuletzt im Ortsteil Berg. Auch bei der Windkraft will man seinen Beitrag leisten. Allerdings hatte die Gemeinde beim Regionalen Planungsverband beantragt, die vorgesehenen Vorrangflächen zu verringern.

Mit den bisherigen Beschlüssen für die Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage beim Ortsteil Berg hat die Gemeinde Thanstein ihre bis dahin gesetzten Ziele schon übertroffen. In einem Grundsatzbeschluss von 2023 war festgeschrieben, dass insgesamt maximal 28 Hektar der Gemeindefläche für solche Projekte zur Verfügung gestellt werden, Einzelanlagen sollten höchstens fünf Hektar groß sein. Für das Projekt bei Berg sind allerdings gut 14 Hektar vorgesehen – und abgesegnet.

„Wenn wir die Energiewende wollen, müssen wir auch bereit sein, das zu unterstützen“, lautete schon immer die Priorität von Bürgermeister Walter Schauer (CWG). Zu diesem Komplex gehört auch das Thema, das die Sitzung am Dienstag bestimmte: Es ging um die jüngsten Ergebnisse einer Ausschusssitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord zum Thema „Vorrangflächen für Windenergie“.

Das Vorranggebiet südlich von Thanstein ist komplett gestrichen

Der Planungsausschuss hatte sich im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens mit den Einwänden der Gemeinden beziehungsweise deren Alternativen zu den Vorschlägen des Planungsverbandes beschäftigt. Am Ende waren die Änderungen des Planentwurfes vorgestellt worden, erläuterte VG-Geschäftsführer Jürgen Steinbauer. „Das Verfahren läuft derzeit bayern- und landkreisweit“, betonte Bürgermeister Schauer zum Einstieg in die Thematik.

Nach der Veröffentlichung des ersten Planentwurfes hatte Thanstein einen Antrag auf Reduzierung der beiden für das Gemeindegebiet vorgesehenen Vorrangflächen gestellt. Und tatsächlich sei das Vorranggebiet (VRG) SAD 09 südlich von Thanstein komplett herausgenommen worden. In der Begründung hieß es unter anderem: „Um eine Überbelegung der Gemeinde Thanstein im speziellen und des Landkreises Schwandorf allgemein zu vermeiden, wird in der Gesamtschau das VRG 09 vollständig gestrichen.“

Weitere Argumente waren das festgelegte Teilflächenziel von 1,1 Prozent der Regionalfläche, aber auch der Schutz des Schwarzstorches, des Haselhuhnes sowie des Bodenschutzwaldes und eines „Höhenrückens mit hoher Fernwirkung“. Die Aufhebung erfolge demnach, da in der Gesamtschau der Planung „hohe Raumwiderstände“ vorliegen würden.

Mit Blick auf Abstände zu Siedlungen wurde das Gebiet bei Dautersdorf verringert

Einen Teilerfolg erzielte die Gemeinde ebenso bei der zweiten Fläche, der SAD 08 nordwestlich von Dautersdorf. Sie wurde von ursprünglich vorgesehenen 114 Hektar (7,7 Prozent) auf 89 Hektar (3,2 Prozent) reduziert. Wegen der „allgemeinen Erhöhung der Siedlungsabstände im Norden und Osten werde das VRG verkleinert“, hieß es hier in der Begründung.

Berücksichtigt wurde wegen der Siedlungsabstände besonders der Ortsteil Holzhaus. Damit schloss der Verband eine Beeinträchtigung des Ortsteils Prackendorf ebenso aus wie die des Prackendorfer und Kulzer Mooses, das als FFH-Fläche (Flora-Fauna-Habitat) ohnehin unter besonderem Schutz stehe. Zudem berücksichtigt wurde der Schutz eines Uhu-Brutplatzes. „Durch die Verkleinerung werden eine Umzingelung und überproportionale Belastung einzelner Ortsteile vermieden“, hieß es abschließend.

Gemeinderat fordert eine weitere Verkleinerung – bis auf 50 Hektar

Zur Diskussion meldete sich nur Gemeinderat Martin Winter (PWG). Er vertrat die Ansicht, um den Abstand zur Bebauung in Dautersdorf weiter zu reduzieren, ließe sich die Fläche von 3,2 auf 1,9 Prozent (circa 50 Hektar) verringern – sie würde dann immer noch die inzwischen erhöhte Vorgabe landesweit erfüllen. Mit 8:0 Stimmen gab der Rat dem Recht. „Damit könnten wir leben“, meinte Schauer. Eine weitere Verringerung der Fläche kann die Gemeinde mit diesem Beschluss im Rücken beim Planungsverband beantragen, die endgültige Entscheidung liegt aber beim Verband.

So lange der Regionalplan keine Rechtsgültigkeit hat, gilt noch die Privilegierung. Das bedeute, so der Bürgermeister, dass ein Investor unter Umgehung der Beteiligung der Gemeinde jederzeit einen Bauantrag stellen könne. Schauer rechnet damit, dass der regionale Planungsprozess bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen sein werde.