Planung für Solarpark Berg: Gemeinderat Thanstein macht Weg frei für die nächste Runde

Für den geplanten „Solarpark Berg“ des Regensburger Unternehmens Voltgrün hat der Gemeinderat Thanstein (Landkreis Schwandorf) einen weiteren wichtigen Schritt getan: Das Gremium befasste sich in der jüngsten Sitzung mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese zeigten keine großen Hindernisse für das Projekt auf. Mit seinen Beschlüssen brachte der Rat die erneute Auslegung der Pläne auf den Weg.
Im Dezember 2024 hatte das Gremium bereits eine richtungsweisende Entscheidung treffen müssen. Denn: Die geplante Anlage übertraf mit einer Größe von mehr als 14 Hektar Regelungen eines Grundsatzbeschlusses aus 2023 bei weitem. Demnach sollten Einzelanlagen maximal fünf Hektar betragen und der Gesamtanteil an der Fläche des Gemeindegebietes 28 Hektar nicht überschreiten. Mit einer Gegenstimme hatte sich der Rat damals entschlossen, das Vorhaben mit den dafür notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterstützen.
In der Sitzung am Dienstag ging es nun bereits darum, die teils recht umfangreichen Stellungnahmen der Ämter, Behörden und Vertreter öffentlicher Belange zu den bereits öffentlich ausgelegten Plänen zu würdigen und letztendlich darüber zu beschließen. Insgesamt hatten die Räte über 19 Stellungnahmen, Anmerkungen und Änderungswünsche einzeln abzustimmen. Wo es notwendig war, erläuterte Gottfried Blank vom gleichnamigen Planungsbüro Details oder beantwortete gezielte Nachfragen.
Die Feldlerche wurde an drei Stellen festgestellt
Allein die Beschlussvorlage für die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt umfasste mehr als eine DINA4-Seite, denn mittlerweile sind gesetzliche Änderungen wirksam geworden, die in der Urplanung noch gar nicht berücksichtigt werden konnten. Allerdings bezog sich vieles davon weniger auf grundsätzliche Änderungen in der Sache.
Das für den Bebauungsplan notwendige, 33 Seiten umfassende Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung enthielt als Ergebnis, dass bei der zu schützende Tierwelt lediglich die Feldlerche als „detailliert prüfungsrelevante Vogelart“ zu berücksichtigen sei. Sie wurde demnach an drei Stellen der vorgesehenen Flächen festgestellt. Sonst hatte der Gutachter weder schützenswerte Pflanzen noch andere Tierarten feststellen können.
Vor der endgültigen Beschlussfassung zur weiteren Auslegung der Pläne bestätigte Blank, dass die Voltgrün GmbH den Einsatz von Speichern fest einplane. Zudem sei für die noch offene Frage der Einspeisung der Bau eines eigenen Umspannwerkes im Gespräch, allerdings an anderer Stelle. Der zusammenfassende Beschluss erging einstimmig.
Stellplatzsatzung wurde beschlossen
Aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen ging es außerdem um den Erlass einer entsprechenden Satzung. Die künftige Regelung war auf die Kommunen übertragen worden. Dazu stellte VG-Geschäftsleiter Jürgen Steinbauer fest, dass nach dem Stichtag 1. Oktober 2025 keine Stellplatzsatzung mehr neu erlassen werden dürfte. Eine bestehende Satzung könne aber jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden.
Bürgermeister Walter Schauer (CWG) stellte fest, dass die Stellplatzfrage gerade beim Wohnungsbau eine zunehmende Rolle spiele. „Die Grundstücke werden kleiner und die Erschließungsstraßen, aus Kostengründen immer enger“, sagte er. Um entsprechende Regelungen festlegen zu können, sei eine Satzung notwendig. Dem stimmte der Rat einhellig zu und beschloss somit die Pflicht zum Nachweis von Kfz-Stellplätzen in Form einer Satzung.
Schließlich informierte der Bürgermeister noch über die Genehmigung des Haushaltes 2025, einen Zuschuss für das neue TSF der FF Dautersdorf in Höhe von knapp 38 000 Euro und eine Reparatur an der Burgmauer, um das Herabfallen von Steinen zu verhindern. Da die aktuelle Zahl der Einwohner auf 964 festgelegt wurde, werde der Gemeinderat auch 2026 wieder acht Mitglieder umfassen.