Menschen mit Behinderung bleiben im Internet oft ausgeschlossen – trotz neuem Gesetz?

Ein Mensch mit Behinderung möchte online etwas kaufen. Wegen digitaler Barrieren ist das oft schwierig oder sogar unmöglich. Ein Test der Aktion Mensch und Google zeigt: Zwei Drittel der großen deutschen Onlineshops sind nicht barrierefrei. Seit dem 28. Juni gilt eigentlich ein neues Gesetz. Ob sich seitdem so viel getan hat, ist jedoch fraglich – glauben auch Regensburger Web-Entwickler.
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind neben öffentlichen Einrichtungen auch privatwirtschaftliche Anbieter verpflichtet, ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen – laut der IHK besonders Banken, Online-Handel sowie Anbieter von Personenbeförderung. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen. Dazu zählen Firmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens einen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro erzielen.
Die Witt-Gruppe aus Weiden hat seine digitalen Angebote bereits seit 2024 auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet. „Hierzu haben wir uns auch intensiv mit den Anforderungen von Betroffenen und natürlich auch mit Betroffenen selbst ausgetauscht“, so Pressesprecher Rainer Hagner.
Barrierefreie Webseiten bringen viele Vorteile
Die Regensburger Firma siteboard hilft Agenturen und Webseiten-Betreibern, ihren Internetauftritt zu verbessern. Als Webentwickler hatten die CO-Gründer Johannes und Sebastian Homeier das Thema Barrierefreiheit aber schon weit vor der gesetzlichen Pflicht auf dem Schirm. Denn eine barrierefreie Internetseite ist besser maschinenlesbar - das heißt: Sie wird von Suchmaschinen eher verstanden und somit auch besser ausgespielt. Auch potenzielle Kunden oder Bewerber finden die Seite einfacher. „Wenn man Barrierefreiheit umsetzt, schafft man einen guten Effekt für seine Webpräsenz“, sagen die beiden.

Für alle zugänglich ist eine Webseite zum Beispiel dann, wenn die Inhalte in einfacher Sprache formuliert sind. Außerdem, wenn das Kontrastverhältnis und die Schriftgröße stimmt. Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben oder zu klein geschrieben sind. Ebenso ist wichtig, Bilder, Formulare und Buttons auf Internetseiten textlich zu beschreiben, damit blinde Menschen sich zurechtfinden. Für gehörlose oder schwerhörige Menschen ist unter anderem entscheidend, dass Videos Untertitel haben.
Tool zeigt Verbesserungspotenziale auf
Mit siteboard haben die Homeiers zusammen mit Manuel Stahl einen Markt erkannt: Das Tool analysiert Internetseiten – inklusive Unterseiten – auf ihre Qualität. Es zeigt auf, was bei Themen wie Barrierefreiheit, Ladegeschwindigkeit, Suchmaschinenoptimierung und Sicherheit verbessert werden kann. Die Fehler werden dann priorisiert aufgelistet und in einem Bericht festgehalten. Vor allem wenn man viele Seiten betreuen muss, mache es Sinn auf das Analysetool zurückzugreifen. Zwar merken die Gründer eine stetig steigende Nachfrage, aber sie glauben, dass immer noch wenige über das BFSG Bescheid wissen.
Dabei ist nicht zu unterschätzen, was für eine große Zielgruppe Menschen mit Behinderung ausmachen. In Deutschland leben dem Statistischen Bundesamt zufolge 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Dazu kommen weitere Millionen Menschen mit leichteren oder vorübergehenden Beeinträchtigungen. Diese Gruppe nutzt Onlineshops im Schnitt häufiger als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Und: Barrierefreie Webseiten sind auch für die immer älter werdende Bevölkerung oder Nicht-Muttersprachler ein Vorteil.
Oft geht auf Webseiten nichts ohne Maus
Doch beim Test der Aktion Mensch wurde zum dritten Mal die Barrierefreiheit der in Deutschland meistbesuchten Online-Shops getestet – wenige Wochen vor Inkrafttreten des BFSG. Eine neuere Auswertung gibt es nicht. Häufigster Fehler: Nur 20 von 65 Seiten waren allein über die Tastatur und ohne Maus bedienbar. Das bedeutet in der Praxis: Will sich ein Mensch mit Behinderung zum Beispiel ein Kleidungsstück in einem Onlineshop bestellen, kann ohne Maus etwa keine Größe ausgewählt werden – und somit kann das Produkt gar nicht erst gekauft werden.
Es gibt aber auch Onlineshops, die gut abschneiden. So nennt die Aktion Mensch zum Beispiel XXXLutz als Positiv-Beispiel für die Tastaturbedienbarkeit, Rewe schneidet beim Kontrastverhältnis und den Textgrößen gut ab. Dennoch muss noch an vielen Stellen nachgebessert werden – nicht nur bei Online-Shops. Wer das BFSG nicht umsetzt, muss eigentlich mit Strafen rechnen. Doch eine Behörde, die das überprüft, gibt es noch nicht.
Was Fachverbände am BFSG kritisieren
• Fristen: Fachverbände wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) oder der Sozialverband VdK kritisieren die langen Übergangsfristen, die im BFSG geregelt sind. Bankautomaten müssen beispielsweise erst bis 2040 umgerüstet werden.
• Bereiche: Außerdem bemängeln sie, dass es noch keine Kontrollinstanz gibt. Der DBSV appelliert dafür, die Anwendungsbereiche des BFSG zu erweitern – etwa um Vorgaben für Haushaltsgeräte, Postdienstleistungen oder Software – für den Bildungs- und Berufsalltag.