Nach Kehrtwende bei ehemaliger Minigolf-Anlage: Irlaching Siedlung macht OB weiter Ärger

Die Bauwerber, die auf der ehemaligen Minigolf-Anlage in Irlaching Siedlung bauen möchten, können inzwischen aufatmen. Immerhin hat der Schwandorfer Stadtrat zuletzt die Rücknahme ihrer Genehmigungen widerrufen. Sie sollten also weiterbauen können, sobald ihnen die Entscheidung schriftlich vorliegt. Für Schwandorf OB Andreas Feller (CSU) ist die Sache aber noch nicht ausgestanden.
Das bestätigte Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier, Pressesprecher der Landesanwaltschaft, auf Anfrage der Mittelbayerischen. „Die Bescheide bleiben vorerst Gegenstand des Disziplinarverfahrens, da die Disziplinarbehörde derzeit weiterhin davon ausgeht, dass diese rechtswidrig erteilt wurden“, sagte er.
Nun bleibe für die Landesanwaltschaft die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses abzuwarten. „Wir haben die entsprechenden Unterlagen angefordert und werden diese entsprechend prüfen, sobald sie vorliegen.“ Der OB selbst wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht dazu äußern.
Die Landesanwaltschaft hat ein Disziplinarverfahren gegen Feller eingeleitet, nachdem die umstrittene Genehmigungspraxis öffentlich bekannt geworden war. Fürs Erste ist dieses aber ausgesetzt, bis die Verwaltungsrichter abschließend über die Verfahren entschieden haben, die in der Sache anhängig sind. Daran hat sich nichts geändert, wie eine Nachfrage ergab. Kirchmaier erklärte, dass „nach Kenntnis der Disziplinarbehörde weitere Verfahren gerichtlich anhängig sind, die nach unserer Einschätzung Schadensersatzforderungen gegen die Große Kreisstadt Schwandorf nach sich ziehen könnten“.
Überraschende Kehrtwende im Schwandorfer Stadtrat
Wie berichtet, hatte der Oberbürgermeister zwei Baugenehmigungen für das Gelände der ehemaligen Minigolf-Anlage erteilt – obwohl das Grundstück im Außenbereich liegt. Mehr noch, Feller hatte zudem grünes Licht für vier Bauvoranfragen von anderen Interessenten gegeben. Diese betrafen weitere Grundstücke in Irlaching Siedlung. Später hatte das Rathaus einräumen müssen, dass die Bescheide für die ehemalige Minigolf-Anlage nach dem Baugesetzbuch rechtswidrig sind. Auch die Regierung der Oberpfalz, die zuständige Aufsichtsbehörde, war zu derselben Einschätzung gelangt.
Seitdem steht Feller politisch stark unter Druck. Der Bauausschuss hatte zunächst sämtliche Bescheide zurücknehmen lassen und einen Baustopp verfügt. Gegen diese Entscheidung haben mehrere Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Regensburg geklagt. In der Hauptsache haben die Richter bisher zwar nicht über die Vorgänge geurteilt. Ein Eilantrag der Bauherren, der die ehemalige Minigolf-Anlage betraf, hatte allerdings keinen Erfolg. Der Baustopp und die Rücknahme der Bescheide blieb damit vorerst bestehen.
Die Bescheide bleiben vorerst Gegenstand des Disziplinarverfahrens, da die Disziplinarbehörde derzeit weiterhin davon ausgeht, dass diese rechtswidrig erteilt wurden
Robert Kirchmaier, Oberlandesanwalt und Pressesprecher der Landesanwaltschaft
Doch Ende Juli vollzog der Stadtrat dann überraschend eine Kehrtwende: Die Rücknahme von zwei Baugenehmigungen wurde nun in nicht-öffentlicher Sitzung widerrufen – mit einem einstimmigen Votum. Dafür war offenbar ein Schriftverkehr ausschlaggebend, der sich zwischen einem städtischen Mitarbeiter und den Bauwerbern abgespielt hatte.
Wegen dieses Mail-Verkehrs hätten die Betroffenen darauf vertrauen können, dass es keine Hindernisse für ihr Vorhaben gebe, hieß es nach der Sitzung. Hier sei der Vertrauensschutz letztlich höher zu gewichten gewesen als die Gründe, die für die Rücknahme der Genehmigungen sprächen. Der Debatte im Stadtrat war ein Antrag der Unabhängigen Wähler vorausgegangen.
Klagen zu Irlaching Siedlung sind beim Verwaltungsgericht anhängig
Tatsächlich ist Feller nicht der Einzige, der im Fokus der Landesanwaltschaft steht. Die Münchner Behörde soll auch prüfen, ob es bei städtischen Mitarbeitern zu einem Fehlverhalten gekommen sein könnte. Neben der Causa Irlaching Siedlung soll es dabei auch um die ausgefallene Veranstaltung „Karriere Kick“ gehen, bei der die Stadt mehr als 100 000 Euro in den Sand gesetzt hatte.
Der Stadtrat hatte bereits Ende Juni dafür gestimmt, die Prüfung an die Landesanwaltschaft zu übertragen. Auch dieser Beschluss war in nicht-öffentlicher Sitzung gefallen. Aus genau diesem Grund könne sich die Stadt nicht zu dem Thema äußern, hieß es auf Nachfrage.
Bisher gibt es zu der Prüfung aber keine neuen Erkenntnisse. „Die uns übermittelten Unterlagen werden hinsichtlich des Vorliegens zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte, welche den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, geprüft“, sagte Kirchmaier der Mittelbayerischen. Gegen wie viele Mitarbeiter sich die Prüfung richtet, ist offen. „Hierzu können wir keine Angaben machen“, hieß es. Auch ein Abschluss der Prüfungen sei bis dato nicht absehbar. Für alle Beteiligten – für den OB genauso wie für die Stadtmitarbeiter – gilt die Unschuldsvermutung.
Beim Verwaltungsgericht Regensburg sind indes – Stand Dienstag – weiterhin acht Verfahren in der Causa Irlaching Siedlung anhängig. Fünf davon betreffen das Gelände der ehemaligen Minigolf-Anlage. Die übrigen drei Klagen richten sich jeweils gegen die Rücknahme eines Vorbescheids und betreffen andere Bereiche. Bis wann eine Entscheidung fällt, sei „derzeit noch nicht absehbar“, teilte das Gericht mit.