Nach Tod in der Gefängniszelle: Daran starb der Doppelmörder von Büchelkühn

Von Martin Kellermeier · 21. August 2025 um 19:00

Mehrere Monate nach dem plötzlichen Tod des verurteilten Doppelmörders von Büchelkühn hat die Staatsanwaltschaft Regensburg das Todesermittlungsverfahren abgeschlossen. Aus der Akte geht auch hervor, woran Karlheinz R. in seiner Zelle im Straubinger Gefängnis starb.

Wie berichtet, war der Straftäter mit dem Spitznamen „Mexiko Heinz“ am 24. April diesen Jahres im Alter von 62 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Straubing verstorben. Was zum Tod des Doppelmörders führte, blieb aber vorerst unklar. Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte dazu erst weitere Angaben machen, wenn das Todesermittlungsverfahren abgeschlossen ist.

Das ist nun der Fall. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Anfrage der MZ sagte, wurde dieses Verfahren mit Verfügung vom 30. Juli eingestellt, „da kein Fremdverschulden am Todeseintritt festgestellt werden konnte“. Weder am Leichnam noch hinsichtlich der Auffindesituation hätten sich Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod ergeben.

Sektionsprotokoll: Ein Herzinfarkt war wohl die Todesursache

Die Leiche des Doppelmörders wurde auch in der Rechtsmedizin untersucht. „Die Todesursache konnte von den Pathologen anatomisch-pathologisch nicht eindeutig festgestellt werden“, berichtete der Behördensprecher. Laut Sektionsprotokoll „dürfte die Todesursache am ehesten ein Pumpenversagen“, also ein Herzinfarkt, sein. Ferner sei bei Karlheinz R. eine Vorerkrankung des Herzens nachgewiesen worden.

Oberstaatsanwalt Rauscher legte wies darauf hin, „dass es sehr häufig vorkommt“, dass eine Todesursache auch durch pathologische Untersuchungen nicht zu 100 Prozent geklärt werden kann.

Das von Karlheinz R. begangene Gewaltverbrechen hatte überregional für Aufsehen gesorgt. In einem Wohnhaus in Büchelkühn hatte er am 27. Juni 2020 seine frühere Lebensgefährtin (57) und deren neuen Partner (69) mit einem Messer erstochen. Erst wenige Wochen vor der Tat war der spätere Mörder aus der Haft entlassen worden. Damals saß er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hinter Gittern. Aber auch wegen Körperverletzungsdelikten war er schon verurteilt worden.

Die Bluttat wurde 2020 von einer Wildkamera aufgezeichnet

Nach dem Doppelmord, der teilweise von einer Wildkamera aufgezeichnet worden war, flüchtete „Mexiko-Heinz“ mit einem Damenfahrrad bis nach Tschechien, wo er am 1. Juli 2020 festgenommen und später den deutschen Behörden übergeben werden konnte.

Ein Jahr nach der Bluttat wurde Karlheinz R. dann vor dem Landgericht Amberg der Prozess gemacht. Nach einigen Verhandlungstagen fiel das Urteil. Die damalige Landgerichtsvizepräsidentin Jutta Schmiedel verurteilte den damals 58-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der verurteilte Mörder nahm den Richterspruch regungslos zur Kenntnis. Auf Nachfrage der Richterin hatte er auch auf das letzte Wort verzichtet.