Urteil zur Bluttat in Büchelkühn gefallen: Keine Gnade für den Mörder

Das Schwurgericht Amberg hat das Urteil zur Bluttat in Büchelkühn gesprochen. Der Verurteilte muss lebenslang hinter Gitter.
Mit den Plädoyers wurde am fünften Verhandlungstag der Prozess gegen Karlheinz R. (58) wegen des Doppelmords in Büchelkühn fortgesetzt. Diese fielen ungewöhnlich kurz aus. Die erste Strafkammer beim Landgericht Amberg verkündete deshalb das Urteil, das ursprünglich erst für Freitag erwartet worden war, noch am Donnerstagnachmittag. Die Reaktion des Verurteilten überraschte wenig.
Verachtenswerter Plan
Zum Auftakt des letzten Prozesstags rekapitulierte Leitender Oberstaatsanwalt Joachim Diesch in seinem 40-minütigen Schlussvortrag die Beweisführung zum dramatischen Geschehen am 27. Juni 2020 im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn. Für den Vertreter der Anklage unterschied sich dieser Fall erheblich von anderen. Trotz Fehlen eines Tatzeugen sei die Beweislage erdrückend. Der Sachverhalt stand für den Staatsanwalt eindeutig fest. Karlheinz R. habe einen „verachtenswerten Plan“ geschmiedet, seine einstige Lebensgefährtin (57) und deren neuen Freund (69) zu töten.
17 DNA-Treffer am Tatort
Kurz nach seiner Haftentlassung habe der Beschuldigte dieses Vorhaben zielgerecht umgesetzt. Am späten Nachmittag des 27. Juni habe er die Frau und den Mann mit einem Messer erstochen. Am Tatort habe man 17 DNA-Volltreffer des Angeklagten gefunden. Zeugenaussagen und ein Video einer Wildkamera würden die Beweislage komplettieren.
Der Leitende Oberstaatsanwalt ging davon aus, dass mehrere Mordmerkmale gegeben seien. Die Bluttat sei heimtückisch erfolgt. Die Opfer seien arg- und wehrlos gewesen. Nicht zuletzt durch seine Rachsucht seien auch niedrige Beweggründe des Angeklagten erkennbar. Die besondere Schwere der Schuld von Karlheinz R. war für Diesch ohne Zweifel gegeben. Er erwähnte die besondere Verwerflichkeit der Tatausführung, die gleich zwei Opfer getroffen habe, die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten, seine Gleichgültigkeit und Gefühlskälte. Der Alkoholmissbrauch stand für Diesch dagegen in keinem symptomatischen Zusammenhang mit der Tat.
Der Vertreter der Anklage forderte für Karlheinz R. eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Dieser Forderung schlossen sich auch die beiden Vertreter der Nebenkläger, die Rechtsanwälte Erwin Hubert und Claudia Schenk, an. Letztere sprach die „frauenverachtende Haltung“ des Angeklagten an. Frauen seien für ihn Objekte, die zu gehorchen hätten. Deshalb habe er die Trennung von seiner Lebensgefährtin nicht akzeptiert. Sie habe in seinen Augen nicht das Recht dazu, so sei in ihm der blanke Hass entstanden.
Für Rechtsanwalt Erwin Hubert war Karlheinz R. der Mörder. Das sei
das Ergebnis der Hauptverhandlung. Der Mörder sei gezielt und kaltblütig vorgegangen. Er zeige während der Verhandlung keine Schuldeinsicht oder Reue. Vielmehr kehre er den Angehörigen im Gerichtssaal den Rücken zu. Sein Gesicht verstecke er hinter einer „lächerlichen Sonnenbrille“, so Hubert. Der Rechtsanwalt war überzeugt, dass der 58-Jährige wisse, dass er das Gefängnis nicht mehr verlassen werde.
Auch für den Verteidiger Jürgen Mühl „tanzt das Verfahren aus der Reihe“. Der Angeklagte habe sich nicht zur Tat geäußert. Nur bei einer kurzen Einlassung zur Aussage eines Zeugen sei erkennbar gewesen, dass er die Tat bestreite. Mühl zweifelte zudem die Aussage einer Belastungszeugin an.
Verteidiger bestreitet Mordmerkmale
Der Verteidiger bestritt, dass man seinen Mandanten wegen Mordes anklagen könne. Mordmerkmale wie die niedrigen Beweggründe seien nicht positiv feststellbar. Im Fall der Heimtücke müsse sich die Wehrlosigkeit aus derArglosigkeit ergeben. Das liege hier nicht vor. Mühl verwies auf den Stolperdraht rund ums Grundstück, die vorhandene Abwehrsprays und bereitliegende Knüppel. Es stünden bei diesem Prozess zu viele Ungereimtheiten und Vermutungen im Raum. Der Verteidiger plädierte deshalb auf eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer zeitlichen Haftstrafe.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Die Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Vizepräsidentin Jutta Schmiedel war jedoch anderer Ansicht als der Verteidiger. Sie verurteilte Karlheinz R. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem wird er in einer Entzugsklinik untergebracht. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei die Täterschaft von Karlheinz R. ergeben, so Schmiedel. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe seien für das Gericht gegeben.
Verurteilter verzichtet auf „letztes Wort“
Der Verurteilte nahm den Richterspruch regungslos zur Kenntnis und verhielt sich damit wie an den vorangegangenen Verhandlungstagen. Auf Nachfrage von Richterin Schmiedel verzichtete er auf sein „letztes Wort“.
Verteidiger beantragt Revision
„Ich bin natürlich nicht mit dem Ergebnis zufrieden“, sagte Rechtsanwalt Mühl. Er sei nach wie vor der Meinung, dass es kein Mord war. Sein Mandant habe ihn beauftragt, Revision einzulegen. Karlheinz R. sei bewusst, was das Urteil für ihn bedeutet. Der Verteidiger kann sich aber nicht vorstellen, dass der Verurteilte mit seinem Leben schon abgeschlossen hat.