Doppelmörder von Büchelkühn ist tot – Karlheinz R. starb im Gefängnis

Fünf Jahre nach der schrecklichen Tat im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn ist Doppelmörder Karlheinz R. tot. Der Verurteilte mit dem Spitznamen „Mexiko Heinz“ starb bereits am 24. April diesen Jahres im Alter von 62 Jahren in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing.
Diese Nachricht wurde jedoch erst jetzt bekannt und von der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage der MZ bestätigt. Was zum Tod des Doppelmörders führte, ist derzeit noch unklar. Die Staatsanwaltschaft will dazu erst weitere Angaben machen, wenn das Todesermittlungsverfahren abgeschlossen ist.
Erst Haftstrafe verbüßt, dann Bluttat begangen
Das von Karlheinz R. begangene Gewaltverbrechen hatte überregional für Aufsehen gesorgt. In einem Wohnhaus in Büchelkühn hatte er am 27. Juni 2020 seine frühere Lebensgefährtin (57) und deren neuen Partner (69) mit einem Messer erstochen. Erst wenige Wochen vor der Tat war der spätere Mörder aus der Haft entlassen worden. Damals saß er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hinter Gittern. Aber auch wegen Körperverletzungsdelikten war er schon verurteilt worden.
Nach dem Doppelmord, der teilweise von einer Wildkamera aufgezeichnet worden war, flüchtete „Mexiko-Heinz“ mit einem Damenfahrrad bis nach Tschechien, wo er am 1. Juli 2020 festgenommen und später den deutschen Behörden übergeben werden konnte.
Gericht stellte 2021 die besondere Schwere der Schuld fest
Ein Jahr nach der Bluttat wurde Karlheinz R. dann vor dem Landgericht Amberg der Prozess gemacht. Nach einigen Verhandlungstagen fiel das Urteil. Die damalige Landgerichtsvizepräsidentin Jutta Schmiedel verurteilte den damals 58-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der verurteilte Mörder nahm den Richterspruch regungslos zur Kenntnis. Auf Nachfrage der Richterin hatte er auch auf das letzte Wort verzichtet.
Der Amberger Rechtsanwalt Jürgen Mühl hatte Karlheinz R. beim Mordprozess verteidigt. Seit dem Tag der Urteilsverkündung hatte er aber keinen persönlichen Kontakt mehr mit ihm. „Er hatte damals nicht auf mich den Eindruck gemacht, dass er durch das Urteil mit seinem Leben abgeschlossen hat“, erklärte der Jurist auf Anfrage der MZ.